Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.02.2009
A U S Z U G
aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 27.01.2009, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 8:
Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die
Ortschaft Vettweiß
(V-10/2009)
Bürgermeister Kranz erläutert die Vorlage. Mit der Umsetzung eines
Sanierungskonzeptes im Bereich des Zentralortes Vettweiß wurde bereits begonnen. Er
nennt hier stichpunktartig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, die Errichtung
des Alten- und Pflegewohnheimes, ökologische Aufwertungen im Bereich der
Dorferneuerung, Verbesserung der Nahversorgung, die Schullandschaft durch die
Zusammenführung von Grund- und Hauptschule, die Einführung der offenen
Ganztagsgrundschule, energetische Erneuerungsmaßnahmen am Schulgebäude, sowie
die Schulumfeldgestaltung, die Verbesserung der Schulwegsicherung durch
Überquerungshilfen, die Gestaltung des Bahnüberganges und die Neuerrichtung von
Linksabbiegespuren. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und auch mit
entsprechenden Plänen hinterlegt. Unter Berücksichtigung all dieser Maßnahmen und
der noch vorzunehmenden Verbesserungen, macht nur eine Gesamtbetrachtung der
Ortschaft Vettweiß Sinn.
Herr Roeb hinterfragt den genauen Wortlaut des Gesetzestextes. Bürgermeister Kranz
erwidert, dass dieser zur Ratssitzung vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dann einstimmig bei 1 Enthaltung dem Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß die als
Anlage 2 beigefügte Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ zu beschließen. Die
Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden.