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Beschlusstext (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.02.2009 A U S Z U G aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 27.01.2009, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 8: Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß (V-10/2009) Bürgermeister Kranz erläutert die Vorlage. Mit der Umsetzung eines Sanierungskonzeptes im Bereich des Zentralortes Vettweiß wurde bereits begonnen. Er nennt hier stichpunktartig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, die Errichtung des Alten- und Pflegewohnheimes, ökologische Aufwertungen im Bereich der Dorferneuerung, Verbesserung der Nahversorgung, die Schullandschaft durch die Zusammenführung von Grund- und Hauptschule, die Einführung der offenen Ganztagsgrundschule, energetische Erneuerungsmaßnahmen am Schulgebäude, sowie die Schulumfeldgestaltung, die Verbesserung der Schulwegsicherung durch Überquerungshilfen, die Gestaltung des Bahnüberganges und die Neuerrichtung von Linksabbiegespuren. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und auch mit entsprechenden Plänen hinterlegt. Unter Berücksichtigung all dieser Maßnahmen und der noch vorzunehmenden Verbesserungen, macht nur eine Gesamtbetrachtung der Ortschaft Vettweiß Sinn. Herr Roeb hinterfragt den genauen Wortlaut des Gesetzestextes. Bürgermeister Kranz erwidert, dass dieser zur Ratssitzung vorgelegt wird. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dann einstimmig bei 1 Enthaltung dem Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß die als Anlage 2 beigefügte Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ zu beschließen. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden.