Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
28.07.09, 04:07
Aktualisiert
28.07.09, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 546/2009
01.07.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Anpassung der Satzung
Sparkassengesetz NRW
der
Kreissparkasse
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
x
Euskirchen
Tel.: 15 438
an
das
novellierte
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
----------
Zeile:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag erlässt gemäß § 6 des Sparkassengesetzes NRW nach Anhörung des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen die als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Kreissparkasse
Euskirchen.
-2-
Begründung:
Am 29.11.2008 ist die Neufassung des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in Kraft getreten (GV.
NRW Nr. 32 vom 28.11.2008, S. 696). Hierdurch wurde eine Anpassung der Satzung für die
Kreissparkasse Euskirchen erforderlich.
Gemäß § 6 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 d) SpKG ist die Satzung von der Vertretung des Trägers zu
erlassen. Vor der Beschlussfassung ist gemäß § 15 Abs. 5 SpkG der Verwaltungsrat der Sparkasse
anzuhören. Die Satzung bedarf gemäß § 6 Abs. 2 SpkG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2009 den
folgenden Beschluss gefasst: „Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, der Vertretung des Trägers
die Genehmigung der Satzungsänderung zu empfehlen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 SpkG NW).“
Anlagen:
• Anlage 1: Neufassung der Satzung für die Kreissparkasse Euskirchen
• Anlage 2: Gegenüberstellung zur geltenden Satzung i.d.F. vom 25.12.2002
• Anlage 3: Protokollauszug der Verwaltungsratssitzung vom 02.06.2009
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)