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Beschlussvorlage GB (Anpassung der Satzung der Kreissparkasse Euskirchen an das novellierte Sparkassengesetz NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
28.07.09, 04:07
Aktualisiert
28.07.09, 04:07
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 546/2009 01.07.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Anpassung der Satzung Sparkassengesetz NRW der Kreissparkasse Sachbearbeiter/in: Herr Jansen x Euskirchen Tel.: 15 438 an das novellierte Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---------- Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag erlässt gemäß § 6 des Sparkassengesetzes NRW nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen die als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Kreissparkasse Euskirchen. -2- Begründung: Am 29.11.2008 ist die Neufassung des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) in Kraft getreten (GV. NRW Nr. 32 vom 28.11.2008, S. 696). Hierdurch wurde eine Anpassung der Satzung für die Kreissparkasse Euskirchen erforderlich. Gemäß § 6 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 d) SpKG ist die Satzung von der Vertretung des Trägers zu erlassen. Vor der Beschlussfassung ist gemäß § 15 Abs. 5 SpkG der Verwaltungsrat der Sparkasse anzuhören. Die Satzung bedarf gemäß § 6 Abs. 2 SpkG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2009 den folgenden Beschluss gefasst: „Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, der Vertretung des Trägers die Genehmigung der Satzungsänderung zu empfehlen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 SpkG NW).“ Anlagen: • Anlage 1: Neufassung der Satzung für die Kreissparkasse Euskirchen • Anlage 2: Gegenüberstellung zur geltenden Satzung i.d.F. vom 25.12.2002 • Anlage 3: Protokollauszug der Verwaltungsratssitzung vom 02.06.2009 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)