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Dringlichkeitsentscheidung GB (Energetische Optimierung Kreishaus (Beleuchtung, EDV-Verkabelung, KMF-Sanierung))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
11.08.09, 12:42
Aktualisiert
11.08.09, 12:42
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 100/2009 24.07.2009 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.08.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Energetische Optimierung Kreishaus (Beleuchtung, EDV-Verkabelung, KMF-Sanierung) Sachbearbeiter: Herr Kastenholz Tel.: 15 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt:111 19 Zeile:13 Kreiskämmerer PSK 111 19 5211001, teilweise Verschiebung der Maßnahme „Erneuerung des Trinkwassernetzes im Thomas-Esser-Berufskolleg“ Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für die Maßnahme „Energetische Optimierung Kreishaus (Beleuchtung, EDVVerkabelung, KMF-Sanierung)“ zusätzlich 70.000 €, d. h. nunmehr insgesamt 1.820.000 € bereitzustellen. -2- Begründung: Für die Maßnahme „Energetische Optimierung Kreishaus (Beleuchtung, EDV-Verkabelung, KMFSanierung)“ wurden für das Jahr 2009 700.000 € 2010 600.000 € 2011 450.000 € also insgesamt 1.750.000 € bereitgestellt. Nach den aktuell vorliegenden Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens überschreiten die Auftragswerte der einzelnen Gewerke die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel um 70.000 € (das entspricht 3,8%). Die Mehrausgaben sind darauf zurückzuführen, dass die Kostenkalkulation für die EDV-Verkabelung einschließlich aktiver Komponenten von März 2006 stammt und zwischenzeitlich Preissteigerungen durch die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 01.01.2007 und allgemeine Preissteigerungen eingetreten sind. Im Übrigen hat sich bei der Detailplanung herausgestellt, dass im Zusammenhang mit der Sanierung des Kreishauses und der Erneuerung der EDV-Verkabelung es dringend erforderlich ist, eine redundante Verbindung zwischen den dezentralen EDV-Unterverteilern in den Etagen (Etagen Switch) und dem zentralen Verteiler im Kellergeschoss des Kreishauses (Core Switch) zusätzlich einzurichten. Allein auf diese zusätzliche, dringend anzuratende Mehrleistung entfallen ca. 25.000 €. Aufgrund dessen und auch aufgrund der Tatsache, dass Kostenschätzungen insbesondere bei Umbaumaßnahmen im Bestand extrem schwierig einzuhalten sind (in ihren bisherigen Vorlagen hatte die Verwaltung auf diese Problematik hingewiesen), ist das Ausschreibungsergebnis als Erfolg zu bewerten. Dieser positiven Bewertung des Ausschreibungsergebnisses hat sich die Arbeitsgruppe EC 21 in ihrer Sitzung am 23.07.2009 einvernehmlich angeschlossen. Dementsprechend hat die AG EC 21 den Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls einvernehmlich befürwortet. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Zuschlagsfrist für die Auftragsvergaben wurde bereits bis zum 07.08.2009 verlängert, um das Votum der Arbeitsgruppe EC 21 einholen zu können. Es ist zu erwarten, dass eine weitere Verlängerung seitens der Bieter nicht akzeptiert wird, sodass vor Auftragsvergabe eine rechtzeitige Entscheidung über die Mittelbereitstellung herbeizuführen ist. -3- gez. Kolvenbach gez. Reiff gez. Schmitz Uwe gez. i.V. Kalnins gez. Rosenke gez. Troschke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)