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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beschluss über die weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beschluss über die weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8267/2012 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beschluss über die weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am Mühlenkreuz – vor. Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei sollte im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, sollte gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fußund Radweg festgesetzt werden. Hiermit bliebe eine Nichtdurchfahrung und die bestehende Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser Änderung sollte die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür wäre zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks wäre dann von der neu verlängerten Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich. Nach planmäßiger Durchführung des Verfahrens hat es in der Sitzung am 11.12.2012 keinen Satzungsbeschluss für den Plan gegeben. Gleichwohl wurde lediglich die Planung für den Teilbereich 1, welcher dem Antrag 2 zugrunde liegt, mehrheitlich befürwortet. Hierfür ist, wie bereits mündlich in der Sitzung erläutert, eine entsprechende Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Nach interner Überprüfung ist bei Verzicht auf einen Teilbereich kein erneutes förmliches Beteiligungsverfahren für die Planung des anderen Teilbereiches gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, da die Planung für beide Teilbereiche ohne Auswirkungen auf den jeweils anderen Teil möglich ist. Lediglich die Planunterlagen sind neu zu erarbeiten und mit den entsprechenden Stellungnahmen dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Überarbeitung soll nunmehr stattfinden. Zugleich verweist die Verwaltung auf ein Schreiben des Antragstellers für den Teilbereich 1 (Antrag 2), in dem die Argumente für die beantragte Planänderung der Errichtung einer Garage erneut vorgetragen werden (siehe Anlage). Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden Baurechts, der sich aus dem jetzigen Bebauungsplan ergibt, den Rückbau der Wendeanlage an der Allhovener Straße und der Anlage eines durchgehenden Grünstreifens in diesem Bereich durch die Stadt zur Folge hat. Sollte an dem Beschluss, auf den Teilbereich 1 zu verzichten, festgehalten werden, wird der sodann überarbeitete Planentwurf dem Rat direkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird jedoch von der Verwaltung vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der Ausführungen des Antragstellers, den Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form mit beiden Teilbereichen als Satzung zu beschließen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-267/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 08.01.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-267/2012 1. Ergänzung Seite 3