Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8267/2012 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am
Mühlenkreuz – vor.
Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer
festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei sollte im Bereich der Allhovener Straße, in der ein
Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer
Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am
Mühlenkreuz“ herzustellen, sollte gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fußund Radweg festgesetzt werden. Hiermit bliebe eine Nichtdurchfahrung und die bestehende
Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt.
Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im
Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser
Änderung sollte die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks
und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür
wäre zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz
(2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks wäre dann von der neu verlängerten
Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich.
Nach planmäßiger Durchführung des Verfahrens hat es in der Sitzung am 11.12.2012 keinen
Satzungsbeschluss für den Plan gegeben. Gleichwohl wurde lediglich die Planung für den
Teilbereich 1, welcher dem Antrag 2 zugrunde liegt, mehrheitlich befürwortet.
Hierfür ist, wie bereits mündlich in der Sitzung erläutert, eine entsprechende Überarbeitung der
Planunterlagen erforderlich. Nach interner Überprüfung ist bei Verzicht auf einen Teilbereich kein
erneutes förmliches Beteiligungsverfahren für die Planung des anderen Teilbereiches gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erforderlich, da die Planung für beide Teilbereiche ohne Auswirkungen auf den
jeweils anderen Teil möglich ist. Lediglich die Planunterlagen sind neu zu erarbeiten und mit den
entsprechenden Stellungnahmen dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese
Überarbeitung soll nunmehr stattfinden.
Zugleich verweist die Verwaltung auf ein Schreiben des Antragstellers für den Teilbereich 1
(Antrag 2), in dem die Argumente für die beantragte Planänderung der Errichtung einer Garage
erneut vorgetragen werden (siehe Anlage).
Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden
Baurechts, der sich aus dem jetzigen Bebauungsplan ergibt, den Rückbau der Wendeanlage an
der Allhovener Straße und der Anlage eines durchgehenden Grünstreifens in diesem Bereich
durch die Stadt zur Folge hat.
Sollte an dem Beschluss, auf den Teilbereich 1 zu verzichten, festgehalten werden, wird der
sodann überarbeitete Planentwurf dem Rat direkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird
jedoch von der Verwaltung vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der Ausführungen des
Antragstellers, den Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form mit beiden Teilbereichen als
Satzung zu beschließen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-267/2012 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 08.01.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-267/2012 1. Ergänzung
Seite 3