Daten
Kommune
Bedburg
Größe
703 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
An
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Stadt
Bedburg
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Herrn Koerdt, Bürgermeis'fbr'
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Am Rathaus
50181 Bedburg
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02.01.2013
Neubau einer PKW-Garage
Gemarkung Kaster, Flur 22,Flurstück: Teil aus 1125 und 1727
Sehr geehfier Herr Koerdt,
aufgrund der Ratssitzungvom I 1.12.2012 wurde einer Anderung des
Bebauungsplanes zum Neubau einer Garage auf dem vorgenannten Grundstück nicht
zugestimmt.
Mit Erwerb der vorgenannten teilweise asphaltierlen bzw. gepflasterlen
Grundstücksfläche (Wendehammer) von der Stadt Bedburg wurde mir eine
Anderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt; auch das seit 2010 angestrebte
Anderungsverfahren des Bebauungsplanes wurde sowohl von der Verwaltung als
auch von der Politik positiv begleitet. Beim Anderungsverfahren gab es zwei Jahre
lang keine Probleme; erst mit der Ratssitzung vom 11.12.2012 wurde einer
Anderung nicht mehr zugestimmt. Dieser Sinneswandel ist fiir mich aus fclgenden
Gründen nicht nachvollziehbar :
a) laut Kaufvertrag wurden uns ais Ausgleich für den Biotopverlust 10 Euro pro
qm zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kauf dieser Grundstücksfläche und
die Ausgleichszahlung wurden von uns mehr oder weniger aufgrund der
Zusage der Bebauungsplanänderung getätigt.
b) ein Präzedenzfallkann aufgrund der besonderen Lage unseres Grundstücks
ebenfalls nicht geschaffen werden, da im gesamten Bereich ,,Afl1
Mühlenkreuz" nur dieser asphaltierle Wendehammer direkt an unserem
Grundstück grenzt, obwohl dieser Bereich als Grünfläche im Bebauungsplan
ausgewiesen wird.
c) Zwei Jahre Verwaltungsarbeit wurden durch die Politik positiv unterstützt.
Der asphaltierte und gepflasterte Wendehammer einschließlich des von uns
erworbenen Grundstückteils wird laut rechtskräftigem Bebauungsplan als Grünfläche
ausgewiesen.
Sollte entgegen meinen vorgenannten Argumenten eine Anderung des
Bebauungsplanes nicht zustande kommen, bitte ich um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Erfolgt eine Rückerstattung des anteiligen Kaufpreises fiir die Zahlung als
,,Ausgleich fi.ir den Biotopverlust"?
2. Erfolgt ein Rückbau des Wendehammers in eine Grünfläche, so wie es der
rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich vorsieht?
Nach Lesart der jetzigen Beteiligten, die dem Anderungsantrag nicht
zustimmen, müsste die Stadt Bedburg auch konsequent den Rückbau
vorantreiben.
Mit freundlichen Grüßen