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Beschlussvorlage (Schreiben Antragsteller Garagengrundstück)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
703 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Beschlussvorlage (Schreiben Antragsteller Garagengrundstück) Beschlussvorlage (Schreiben Antragsteller Garagengrundstück)

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Inhalt der Datei

An die Stadt Bedburg ;ir,1 ',.1tY l:i .: Herrn Koerdt, Bürgermeis'fbr' --*"'"' ':.' Am Rathaus 50181 Bedburg 6, u 1 ""/) t 02.01.2013 Neubau einer PKW-Garage Gemarkung Kaster, Flur 22,Flurstück: Teil aus 1125 und 1727 Sehr geehfier Herr Koerdt, aufgrund der Ratssitzungvom I 1.12.2012 wurde einer Anderung des Bebauungsplanes zum Neubau einer Garage auf dem vorgenannten Grundstück nicht zugestimmt. Mit Erwerb der vorgenannten teilweise asphaltierlen bzw. gepflasterlen Grundstücksfläche (Wendehammer) von der Stadt Bedburg wurde mir eine Anderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt; auch das seit 2010 angestrebte Anderungsverfahren des Bebauungsplanes wurde sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik positiv begleitet. Beim Anderungsverfahren gab es zwei Jahre lang keine Probleme; erst mit der Ratssitzung vom 11.12.2012 wurde einer Anderung nicht mehr zugestimmt. Dieser Sinneswandel ist fiir mich aus fclgenden Gründen nicht nachvollziehbar : a) laut Kaufvertrag wurden uns ais Ausgleich für den Biotopverlust 10 Euro pro qm zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kauf dieser Grundstücksfläche und die Ausgleichszahlung wurden von uns mehr oder weniger aufgrund der Zusage der Bebauungsplanänderung getätigt. b) ein Präzedenzfallkann aufgrund der besonderen Lage unseres Grundstücks ebenfalls nicht geschaffen werden, da im gesamten Bereich ,,Afl1 Mühlenkreuz" nur dieser asphaltierle Wendehammer direkt an unserem Grundstück grenzt, obwohl dieser Bereich als Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen wird. c) Zwei Jahre Verwaltungsarbeit wurden durch die Politik positiv unterstützt. Der asphaltierte und gepflasterte Wendehammer einschließlich des von uns erworbenen Grundstückteils wird laut rechtskräftigem Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Sollte entgegen meinen vorgenannten Argumenten eine Anderung des Bebauungsplanes nicht zustande kommen, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Erfolgt eine Rückerstattung des anteiligen Kaufpreises fiir die Zahlung als ,,Ausgleich fi.ir den Biotopverlust"? 2. Erfolgt ein Rückbau des Wendehammers in eine Grünfläche, so wie es der rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich vorsieht? Nach Lesart der jetzigen Beteiligten, die dem Anderungsantrag nicht zustimmen, müsste die Stadt Bedburg auch konsequent den Rückbau vorantreiben. Mit freundlichen Grüßen