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Beschlussvorlage GB (K 7, Kreisverkehrsplatz in Schleiden-Gemünd Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
11.08.09, 12:42
Aktualisiert
11.08.09, 12:42
Beschlussvorlage GB (K 7, Kreisverkehrsplatz in Schleiden-Gemünd
Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 7, Kreisverkehrsplatz in Schleiden-Gemünd
Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 7, Kreisverkehrsplatz in Schleiden-Gemünd
Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 548/2009 04.08.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.08.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 K 7, Kreisverkehrsplatz in Schleiden-Gemünd Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 25 gez. i.V. Steffens Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau des Knotenpunktes K 7 Urftseestraße/ Römerweg / Dreibornerstraße zu. -2Begründung: Auf Grundlage des Beschlusses zur V346 aus dem Jahr 2001 ist der Ausbau des vorgenannten Knotenpunktes im Investitionsplan des Kreises für das Jahr 2013 vorgesehen. Mit dem in Anlage begefügten Schreiben vom 22. Januar 2009 beantragt die Stadt Schleiden die Maßnahme zum Ausbau des o.a. Knotenpunktes vorzuziehen und bereits im Jahr 2010 zu realisieren (siehe Anlage 1). Ist-Zustand Der derzeitig lichtsignalgesteuerte Knotenpunkt liegt im Bereich einer Kurve der K7. Die beiden Äste Alter Römerweg und Dreibornerstrasse befinden sich zu dem nicht unmittelbar gegenüber. Dies bedingt, dass in keinem der Äste die geradeaus führenden Spuren auf einer geraden Linie liegen, sondern im Bereich des Knotenpunktes einen Versatz vollziehen. Als direkte Folge aus diesem Sachverhalt ist häufig zu beobachten, wie geradeaus fahrende PKW in Verfolgung Ihrer Fahrlinie in die Linksabbiegespur des Gegenverkehrs geraten, oder querende Fußgänger nur schwer einschätzen können, in welche Fahrtrichtung sich die an der Ampelanlage wartenden Fahrzeuge bewegen werden. Die im Bereich des ausladend gestalteten Knotenpunktes zur Verfügung stehende Fläche ermöglicht das Anlegen eines Kreisverkehrsplatzes. Dieses Vorhaben entspricht den städteplanerischen Vorstellungen der Stadt Schleiden im Bezug auf die Neugestaltung des Innenstadtbereichs, führt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Verkehrsablaufes und umgeht die notwendige Erneuerung der veralteten Lichtsignalanlage sowie die damit verbundenen Investitions- und Folgekosten. Künftiger Zustand Der geplante Bauentwurf sieht die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes mit 28 m Durchmesser vor. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,00 m zuzüglich eines 2,50 m breiten Kreisrings. Die Kombination dieser beiden Entwurfselemente ermöglicht eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit von PKW´s und gewährleistet zugleich die Befahrbarkeit des Kreisverkehrs durch Lastzüge in allen Fahrbeziehungen. Die Fahrstreifenbreiten der einzelnen Äste entsprechen mit 3,50 m für die Einfahrten und 3,75 m für die Ausfahrten den Vorgaben der Richtlinien. Die durch den Rückbau der Lichtsignalanlage vorhandenen Platzverhältnisse ermöglichen das Anlegen eines Fahrbahnteilers zur Führung des Verkehrs, sowie als Querungshilfe für Fußgänger mit einer Mindestbreite von 2,50 m in allen vier Ästen. In Kombination mit der Anordnung von Fußgängerüberwegen bieten die Fahrbahnteiler ein Höchstmaß an Sicherheit für Fußgänger im neugestalteten Kreuzungsbereich. Insgesamt betrachtet gewährleistet die Planung eine Übersichtlichkeit, welche dem Knotenpunkt im derzeitigen Zustand fehlt. Die möglichen Konfliktpunkte werden durch die Verkehrsführung kreisverkehrstypisch minimiert. Die Gestaltung der Kreisverkehrsinsel und der restlich dargestellten Grünflächen erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Schleiden. Kosten und weiterer Planungsablauf Die Baugesamtkosten der hier dargestellten Gesamtmaßnahme berechnen sich zu 450.000 €. Kostenträger der Maßnahme sind der Kreis Euskirchen und die Stadt Schleiden. -3Hinsichtlich der Teilung der Kosten ergeben sich hierbei zwei Bereiche der Planung. Die kreuzungsbedingten Kosten des Kreisverkehrs werden bis unmittelbar hinter die Fahrbahnteiler durch den Kreis Euskirchen getragen. Dies bezieht sich sowohl auf den Ausbau der Fahrbahn, als auch auf den Ausbau der Nebenanlagen. Jenseits der Fahrbahnteiler trägt der Kreis Euskirchen lediglich die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn der K 7 in den Ästen Urftseestraße und Marienstraße. Die restlichen Kosten zum Ausbau der Nebenanlagen oder Fahrbahnen im Zuge der Dreiborner Straße oder Alter Römerweg werden durch die Stadt Schleiden getragen. Die Kosten zum Ausbau "Alter Römerweg" sind in den o.a. Baugesamtkosten nicht enthalten und die Planung ist nur nachrichtlicht dargestellt. Hier erfolgt eine gesonderte Maßnahme der Stadt Schleiden. Dies gilt ebenso für den dargestellten Bereich des Marienplatzes jenseits der Ausbaugrenze. Entsprechend entfallen 350.000 € der Gesamtkosten auf den Kreis Euskirchen und 100.000 € auf die Stadt Schleiden. Der Kostenanteil der Stadt Schleiden entspricht der jüngst von der Stadt gewünschten Erweiterung des Ausbaubereichs und wird nicht durch die im Investitionsplan des Kreises bereitgestellten Mittel gedeckt. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind also folglich, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite um 100.000 € zu erhöhen. Der Kostenanteil des Kreises wird zu 60% durch Landesmittel des GVFG gefördert. Um eine Aussage zu einem früheren Ausbaubeginn treffen zu können, muss das Einplanungsgespräch 2009 bei der Bezirksregierung abgewartet werden, um zu klären, ob zu diesem Zeitpunkt Fördermittel bereitgestellt werden können. Der Ausbauzeitpunkt kann insofern erst bei den Haushaltsplanberatungen 2010 festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Bauentwurf zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)