Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 568/2009
14.08.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 521
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen:
a.) in der Kreisverwaltung Euskirchen, Abt. Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen mit einer
Dependance in Schleiden, Blankenheimer Str. 2-4, 53937 Schleiden und
b.) in der AOK Rheinland/Hamburg, Kaplan-Kellermann-Str. 6-10, 53879 Euskirchen zu und
beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarungen auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe abzuschließen (Anlagen I und II).
Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in den Vereinbarungstexten vorzunehmen.
-2Begründung:
Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PflegeWeiterentwicklungsgesetz) sieht in § 92 c SGB XI die Einrichtung von Pflegestützpunkten unter Vorbehalt einer Einrichtungsentscheidung der jeweiligen Landesregierung vor. Ziel der Pflegestützpunkte
ist es, auf wohnortnaher Ebene vorhandene Versorgungsangebote so zu vernetzen, dass eine abgestimmte Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ermöglicht
wird und dabei die Grenzen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, der öffentlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden
werden.
Wie bereits in der Info 208/2009 dargestellt, hat das Land NRW die Einrichtung von Pflegestützpunkten von einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung zwischen Pflegekassen, Kommunen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abhängig gemacht. Diese Rahmenvereinbarung ist am 01.05.2009 in Kraft getreten. Daraufhin erfolgte am 02.06.2009 der Einrichtungserlass
durch das Landesministerium. Nach § 92 c SGB XI müssen nun innerhalb von sechs Monaten die
organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung von Pflegestützpunkten geschaffen werden.
Zuständig für die Einrichtung von Pflegestützpunkten sind federführend die Pflege- und Krankenkassen unter Beteiligung der Kommune. Die näheren Einzelheiten zur örtlichen Umsetzung der Pflegestützpunkte werden in sog. Stützpunktverträgen geregelt. Im Kreis Euskirchen haben unter Federführung der AOK Rheinland/Hamburg als Pflegekasse mit den meisten Pflegebedürftigen, mehrere Verhandlungsgespräche im AOK-Haus Euskirchen stattgefunden, an denen auch Vertreter der übrigen
Pflege- und Krankenkassen teilnahmen.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung haben sich die AOK Rheinland/Hamburg und der Kreis Euskirchen schließlich auf den Abschluss von zwei Stützpunktverträgen für die Einrichtung von:
a) einem Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen mit einer Dependance in Schleiden, Blankenheimer Str. 2-4, 53937 Schleiden und
b) einem Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg, Kaplan-Kellermann-Str. 2-6, 53879
Euskirchen
verständigt. Die Stützpunktverträge sind als Anlagen I und II beigefügt. Die Anlage 1 zu den beiden
Stützpunktverträgen (Gemeinsamer Erhebungsbogen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in
Nordrhein-Westfalen gemäß § 92 c SGB XI / Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für einen Pflegestützpunkt) wird verwaltungsseitig noch in Absprache mit der AOK Rheinland/Hamburg vervollständigt.
Bei der Standortauswahl der Pflegestützpunkte wurde gemäß der Vorgabe der Rahmenvereinbarung
auf vorhandene Beratungsstrukturen zurückgegriffen. So wird der Pflegestützpunkt des Kreises Euskirchen beim Zentralen Informationsbüro Pflege / Z.I.P. der Abt. Soziales eingerichtet. Das Zentrale
Informationsbüro Pflege ist die Pflegeberatungsstelle des Kreises Euskirchen, in der bereits seit 11
Jahren Pflegebedürftige und deren Angehörige über die Angebote und Hilfemöglichkeiten im Kreis
Euskirchen informiert und beraten werden. Weiterhin wird das Beratungsangebot demnächst durch
aufsuchende Hilfen durch eine Pflegefachkraft ergänzt.
Auch die AOK Rheinland/Hamburg hat in Euskirchen ihre Geschäftsstelle und ist dort für die Pflegeberatung der Versicherten zuständig.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bewohner des Schleidener Tals, für die die Pflegestützpunkte
in Euskirchen aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung nur schwer erreichbar sind, wird zusätzlich eine Dependance des Kreispflegestützpunktes mit zunächst 14-tägigen Sprechzeiten in der Nebenstelle in Schleiden eingerichtet.
-3Nach der Rahmenvereinbarung sind bei den Pflegestützpunkten eine personelle Ausstattung von
zwei Vollzeitstellen sowie ein gegenseitiger Personalaustausch vorgesehen. Zur gemeinsamen Besetzung der Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen wurde vereinbart, dass montags, mittwochs und
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr der Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen durch eine/n Mitarbeiter/in der AOK Rheinland und umgekehrt der Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland durch eine/n
Mitarbeiter/in des Kreises Euskirchen unterstützt wird. Die Beratung in der Dependance in Schleiden
erfolgt am ersten und dritten Dienstag eines Monats von 9.00 bis 12.00 Uhr ebenfalls gemeinsam
durch Personal der AOK Rheinland/Hamburg und des Kreises Euskirchen.
Die gemeinsame Besetzung der Pflegestützpunkte an mindestens 3 Tagen mit 3 Stunden ist Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit der Pflegestützpunkte. Im regelmäßigen Abstand von 4 Wochen werden der Beratungsbedarf überprüft und spätestens nach 6 Monaten die Regelungen zum
Personaleinsatz, zur gegenseitigen Personalgestellung und zu den Sprechzeiten angepasst.
Weiterhin ist vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden hohen Lebenserwartung und dem damit verbundenen Anstieg von Demenzerkrankungen die Zusammenarbeit der Pflegestützpunkte mit
der Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e.V. vorgesehen.
Zur Finanzierung werden beide Pflegestützpunkte beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen über
das Landeszentrum für Pflegeberatung eine Anschubfinanzierung beantragen. Der Höchstförderbetrag beträgt 45.000 € pro Pflegestützpunkt + 5.000 € bei der Einbindung von Selbsthilfegruppen. Eingesetzt werden können die Fördermittel für Renovierungskosten, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen inkl. des Aufbaus einer erforderlichen IT-Infrastruktur, Qualifizierungsmaßnahmen etc..
Der Kreistag wird gebeten, der Einrichtung der Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen auf Grundlage
der Stützpunktverträge zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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