Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 568/2009 14.08.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen: a.) in der Kreisverwaltung Euskirchen, Abt. Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen mit einer Dependance in Schleiden, Blankenheimer Str. 2-4, 53937 Schleiden und b.) in der AOK Rheinland/Hamburg, Kaplan-Kellermann-Str. 6-10, 53879 Euskirchen zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarungen auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe abzuschließen (Anlagen I und II). Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in den Vereinbarungstexten vorzunehmen. -2Begründung: Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PflegeWeiterentwicklungsgesetz) sieht in § 92 c SGB XI die Einrichtung von Pflegestützpunkten unter Vorbehalt einer Einrichtungsentscheidung der jeweiligen Landesregierung vor. Ziel der Pflegestützpunkte ist es, auf wohnortnaher Ebene vorhandene Versorgungsangebote so zu vernetzen, dass eine abgestimmte Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ermöglicht wird und dabei die Grenzen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, der öffentlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden werden. Wie bereits in der Info 208/2009 dargestellt, hat das Land NRW die Einrichtung von Pflegestützpunkten von einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung zwischen Pflegekassen, Kommunen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abhängig gemacht. Diese Rahmenvereinbarung ist am 01.05.2009 in Kraft getreten. Daraufhin erfolgte am 02.06.2009 der Einrichtungserlass durch das Landesministerium. Nach § 92 c SGB XI müssen nun innerhalb von sechs Monaten die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung von Pflegestützpunkten geschaffen werden. Zuständig für die Einrichtung von Pflegestützpunkten sind federführend die Pflege- und Krankenkassen unter Beteiligung der Kommune. Die näheren Einzelheiten zur örtlichen Umsetzung der Pflegestützpunkte werden in sog. Stützpunktverträgen geregelt. Im Kreis Euskirchen haben unter Federführung der AOK Rheinland/Hamburg als Pflegekasse mit den meisten Pflegebedürftigen, mehrere Verhandlungsgespräche im AOK-Haus Euskirchen stattgefunden, an denen auch Vertreter der übrigen Pflege- und Krankenkassen teilnahmen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung haben sich die AOK Rheinland/Hamburg und der Kreis Euskirchen schließlich auf den Abschluss von zwei Stützpunktverträgen für die Einrichtung von: a) einem Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen mit einer Dependance in Schleiden, Blankenheimer Str. 2-4, 53937 Schleiden und b) einem Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg, Kaplan-Kellermann-Str. 2-6, 53879 Euskirchen verständigt. Die Stützpunktverträge sind als Anlagen I und II beigefügt. Die Anlage 1 zu den beiden Stützpunktverträgen (Gemeinsamer Erhebungsbogen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 92 c SGB XI / Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für einen Pflegestützpunkt) wird verwaltungsseitig noch in Absprache mit der AOK Rheinland/Hamburg vervollständigt. Bei der Standortauswahl der Pflegestützpunkte wurde gemäß der Vorgabe der Rahmenvereinbarung auf vorhandene Beratungsstrukturen zurückgegriffen. So wird der Pflegestützpunkt des Kreises Euskirchen beim Zentralen Informationsbüro Pflege / Z.I.P. der Abt. Soziales eingerichtet. Das Zentrale Informationsbüro Pflege ist die Pflegeberatungsstelle des Kreises Euskirchen, in der bereits seit 11 Jahren Pflegebedürftige und deren Angehörige über die Angebote und Hilfemöglichkeiten im Kreis Euskirchen informiert und beraten werden. Weiterhin wird das Beratungsangebot demnächst durch aufsuchende Hilfen durch eine Pflegefachkraft ergänzt. Auch die AOK Rheinland/Hamburg hat in Euskirchen ihre Geschäftsstelle und ist dort für die Pflegeberatung der Versicherten zuständig. Zur Sicherstellung der Versorgung der Bewohner des Schleidener Tals, für die die Pflegestützpunkte in Euskirchen aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung nur schwer erreichbar sind, wird zusätzlich eine Dependance des Kreispflegestützpunktes mit zunächst 14-tägigen Sprechzeiten in der Nebenstelle in Schleiden eingerichtet. -3Nach der Rahmenvereinbarung sind bei den Pflegestützpunkten eine personelle Ausstattung von zwei Vollzeitstellen sowie ein gegenseitiger Personalaustausch vorgesehen. Zur gemeinsamen Besetzung der Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen wurde vereinbart, dass montags, mittwochs und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr der Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen durch eine/n Mitarbeiter/in der AOK Rheinland und umgekehrt der Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland durch eine/n Mitarbeiter/in des Kreises Euskirchen unterstützt wird. Die Beratung in der Dependance in Schleiden erfolgt am ersten und dritten Dienstag eines Monats von 9.00 bis 12.00 Uhr ebenfalls gemeinsam durch Personal der AOK Rheinland/Hamburg und des Kreises Euskirchen. Die gemeinsame Besetzung der Pflegestützpunkte an mindestens 3 Tagen mit 3 Stunden ist Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit der Pflegestützpunkte. Im regelmäßigen Abstand von 4 Wochen werden der Beratungsbedarf überprüft und spätestens nach 6 Monaten die Regelungen zum Personaleinsatz, zur gegenseitigen Personalgestellung und zu den Sprechzeiten angepasst. Weiterhin ist vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden hohen Lebenserwartung und dem damit verbundenen Anstieg von Demenzerkrankungen die Zusammenarbeit der Pflegestützpunkte mit der Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e.V. vorgesehen. Zur Finanzierung werden beide Pflegestützpunkte beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen über das Landeszentrum für Pflegeberatung eine Anschubfinanzierung beantragen. Der Höchstförderbetrag beträgt 45.000 € pro Pflegestützpunkt + 5.000 € bei der Einbindung von Selbsthilfegruppen. Eingesetzt werden können die Fördermittel für Renovierungskosten, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen inkl. des Aufbaus einer erforderlichen IT-Infrastruktur, Qualifizierungsmaßnahmen etc.. Der Kreistag wird gebeten, der Einrichtung der Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen auf Grundlage der Stützpunktverträge zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)