Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Absender
GKV-Spitzenverband
Abteilung Gesundheit
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Eingangsstempel
Gemeinsamer Erhebungsbogen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten
in Nordrhein-Westfalen
gemäß § 92 c SGB XI
Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln
für einen Pflegestützpunkt
1.
Name und Adresse
des Pflegestützpunktes
Pflegestützpunkt im Hause der AOK Regionaldirektion
Kreis Euskirchen
Name
53879 Euskirchen
Postleitzahl / Ort
Kaplan-Kellermann-Str. 6 – 10
Straße und Hausnummer
1. Etage
Etage
02251-703254
Telefonnummer
02251-703119
Telefaxnummer
E-Mail Adresse
Bankverbindung/Kreditinstitut
Kontonummer
Bankleitzahl
-1-
01.10.2009
2.
Tag der Arbeitsaufnahme
des Pflegestützpunktes
3.
Träger des Pflegestützpunktes:
4.
Name der vertretungsberechtigten Person des
Pflegestützpunktes /
Errichtungskörperschaft
Bitte führen Sie alle Träger des Pflegestützpunktes auf dem
anliegenden Formular (Anlage 1) auf und legen Sie eine
Kopie des unterschriebenen Stützpunktvertrages bei.
Organisation
Name Ansprechpartner
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Telefaxnummer
5. Hat die oberste Landesbehörde die Einrichtung des Pflegestützpunktes bestimmt?
□
□
Ja (Bitte die Bestimmung als Anlage beifügen.)
Nein
6. Falls die vorherige Frage mit „nein“ beantwortet wurde:
Hat die oberste Landesbehörde der Einrichtung des Pflegestützpunktes widersprochen?
□
□
Ja
Nein (Bestätigung des Landeszentrums für Pflegeberatung NW liegt bei)
7. Enthält der Stützpunktvertrag eine konzeptionelle Ausrichtung, in der die Weiterentwicklung der gemeinsamen Pflegeberatung, die Koordinierung der wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie entsprechender Vernetzungen
vereinbart ist?
□
□
Ja (Bitte den Stützpunktvertrag mit Hinweis auf die
Fundstelle als Anlage beifügen!)
Nein
-2-
8. Wurde bei der Errichtung des Pflegestützpunktes auf vorhandene Beratungsstrukturen zurückgegriffen?
□
□
□
Ja
Nein
Entsprechende Beratungsstrukturen
gibt es im Umfeld des Pflegestützpunktes nicht.
9. Welche der folgenden Aufgaben nimmt ihr Pflegestützpunkt wahr?
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
der Gesundheitsförderung
□ Ja
□ Nein
der Prävention
□ Ja
□ Nein
der Medizin
□ Ja
□ Nein
der Rehabilitation
□ Ja
□ Nein
der sozialen Hilfe und Unterstützung
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
a)
Kann Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in den Räumen
des Pflegestützpunktes in Anspruch genommen werden?
b)
Werden im Rahmen der Pflegeberatung individuelle Versorgungspläne einschließlich differenzierter Pflegearrangements z.B. mit Leistungserbringern, Angehörigen, Nachbarn und anderen Personen erstellt?
c)
Wird eine umfassende und unabhängige Auskunft und
Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der
bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote angeboten?
d)
Erfolgt eine Koordinierung und Zusammenführung der für
die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht
kommenden Angebote auf Ebene des Case Managements?
e)
Werden Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme der unter d) genannten Angebote gegeben?
-3-
f)
10.
□ Ja
Erfolgt eine Abstimmung der pflegerischen und sozialen
Versorgungs- und Betreuungsangebote aufeinander?
□ Nein
Struktur, Lage und Erreichbarkeit des Pflegestützpunktes
a)
Liegt der Pflegestützpunkt in einer zentralen Lage des
Wohnquartiers?
b)
Ist der Pflegestützpunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
□ Ja
□ Nein
gut erreichbar?
c)
Hat der Pflegestützpunkt einen behindertengerechten
Zugang?
d)
Ist der Pflegestützpunkt durch Tafeln, Informationsschilder
und Außenbeleuchtung für Hilfesuchende gut erkennbar?
e)
Ist der Pflegestützpunkt durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder durch einen Telefonservice an mindestens
5 Tagen wöchentlich erreichbar?
(Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit können Pflegestützpunkte miteinander kooperieren.)
f)
Hat der Pflegestützpunkt Zugang zum Internet
11. Fördermittel werden für folgende Aufwendungen beantragt:
Verwendungszweck
Höhe der
Aufwendungen
Beantragter
Zuschuss
Zeitpunkt der
beantragten
Auszahlung
Mietkautionen und Maklergebühren
Kosten für die Renovierung von
Räumen / Umbaumaßnahmen
Einrichtungsgegenstände
Kosten für den Aufbau einer ITInfrastruktur
Kosten für Personal, das mit der Errichtung des Pflegestützpunktes beauftragt ist und die nicht als Kosten
der Pflegeberatung geltend gemacht
werden können.
Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen des Personals
-4-
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit in der
Gründungsphase
Sonstiges
□
12. Sind Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige nachhaltig in die Arbeit eingebunden, z. B. durch regelmäßige Treffen oder Auskunftsangebote, Besuchs- und Begleitdienste,
die Vermittlung von ehrenamtlichen
Hilfsangeboten oder sonstige Aktivitäten?
Ja
(Bitte die Fundstelle in der Stützpunktkonzeption angeben.)
□ Nein
13.
Fördermittel werden für folgende Aufwendungen der Einbindung von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtlichem und sonstigem bürgerschaftlichen Engagement
beantragt:
Verwendungszweck
Höhe der
Aufwendungen
Beantragter
Zuschuss
Zeitpunkt der
beantragten
Auszahlung
Die Träger des Pflegestützpunktes verpflichten sich,
-
den GKV-Spitzenverband über maßgebliche Änderungen der Fördervoraussetzungen
unverzüglich zu informieren,
bewilligte Fördergelder entsprechend dem beantragten Zweck der Förderung zu verwenden,
dem GKV Spitzenverband spätestens ein Jahr nach der letzten Auszahlung einen
Verwendungsnachweis über die Fördergelder nach der Anlage 2 dieses Antragsformulars zuzusenden,
nicht benötigte oder zweckentsprechend verwendete Fördergelder unverzüglich spätestens aber 28 Tage nach Anforderung des GKV- Spitzenverbandes an das Bundesversicherungsamt zu überweisen,
zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen,
dem GKV-Spitzenverband eine Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung
der Fördermittel zu ermöglichen.
Datum, Unterschrift, Stempel
-5-
Anlage 1
zum Antrag auf Fördermittel für einen Pflegestützpunkt nach § 92 c Abs. 6 SGB XI
Träger
Anschrift
-6-
Anlage 2
zum Antrag auf Fördermittel für einen Pflegestützpunkt nach § 92 c Abs. 6 SGB XI
GKV-Spitzenverband
Abteilung Gesundheit
10117 Berlin
Verwendungsnachweis über Fördermittel nach § 92c Abs.6 Satz 3 SGB XI für
Pflegestützpunkte
Name und Adresse
des Pflegestützpunktes:
Ansprechpartner/in (Telefonnummer, E-Mail)
Gesamtbetrag der erhaltenen
Fördermittel:
Die Fördermittel wurden in voller Höhe für die im Antrag aufgeführten Zwecke verwendet.
□ Ja
□ Nein
Bei „Nein“: Fördermittel in folgender Höhe wurden nicht für
die im Antrag aufgeführten
Zwecke benötigt.
Sie werden innerhalb von 28
Tagen an das Bundesversicherungsamt überwiesen.
Die oben gemachten Angaben wurden von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft. Eine entsprechende Bescheinigung ist als Anlage beigefügt.
Datum, Stempel, Unterschrift des Vertretungsberechtigten
-7-