Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stand: 25.06.2009
Anlage 2
Grundsätze der Zusammenarbeit
Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch
sowie zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten haben umfassend und unabhängig zu sein (§ 92 c SGB XI).
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen geben die am Vertrag Beteiligten
folgende verbindliche Erklärung ab:
I.
Alle Auskunfts- und Beratungsleistungen erfolgen wettbewerbsneutral.
II.
Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen oder dem von Pflegebedürftigkeit Bedrohten, die
seiner Situation angemessenen Leistungen nach Gesetz und Satzung umfassend
und uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
III.
Empfehlungen bestimmter Leistungsanbieter sind unzulässig.
IV.
Sofern die Leistungsanbieter gleiche Qualitätsstandards erfüllen, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (z. B. Weitergabe der Kontaktadressen)
V.
Die Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen werden ihre Tätigkeit im Pflegestützpunkt nicht zur Mitgliederakquise nutzen.