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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, 
Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, 
Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 565/2009 11.08.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 03.09.2009 Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 18 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren. Begründung: -2Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 18.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 346.124,00 €. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 31.07.2009 200.000,00 € 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 180.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)