Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 565/2009
11.08.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.09.2009
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der
Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen,
Gottfried-Disse-Straße 32, um eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 18
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erweiterung und der
Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32, um eine
Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben zu gewähren.
Begründung:
-2Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 18.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 32.
Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 346.124,00 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 31.07.2009
200.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss
i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
180.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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