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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2012) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 544/2009 26.06.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 03.09.2009 Kreistag 09.09.2009 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2012 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2010. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Begründung: -2Seit dem Februar 2008 existieren zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung, die am 31.12.2009 enden. (V 317/2007) Die erforderlichen Mittel betragen für die Jahre 2010 bis 2012 für alle Träger jährlich 17.000,00 €. Haushaltstechnisch sind die Mittel im Finanzplan eingeplant. Die Verteilung der Mittel auf die Träger erfolgt auf der Basis der im Vorjahr geleisteten Unterrichtsstunden. Gefördert werden ausschließlich Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Die Angebote der Familienbildungsstätten erstrecken sich auf die Bedürfnisse und Interessenslagen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen. Da mit den Familienbildungsstätten vertraglich vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)