Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 542/2009
04.06.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Jugendhilfeausschuss
03.09.2009
Kreistag
09.09.2009
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.01.2010
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten für das Haushaltsjahr 2010.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ab dem
01.01.2010.
-2Begründung:
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) sieht bis zum Jahr 2013 einen Rechtsanspruch für die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor und geht von einem Betreuungsbedarf von 35 % der
Kinder dieser Altersklasse vor.
Da nicht davon auszugehen ist, dass der Kreis diese Kinder komplett in Tageseinrichtungen betreuen
kann, wird die Kindertagespflege in den nächsten Jahren stark ausgebaut werden müssen.
Der Bundesgesetzgeber hat durch Änderungen der §§ 22 ff. SGB VIII nochmals unterstrichen, dass
die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen für Kinder gleichrangig
nebeneinander steht.
Die Beteiligung an den Kosten sollte daher für die Kindertagespflege und die Betreuung in
Tageseinrichtungen einheitlich geregelt werden.
Die vorliegende Satzung löst damit das bisherige Heranziehungsverfahren nach §§ 90 ff. SGB VIII ab.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)