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Verwaltungsergänzung (Antrag von Frauen helfen Frauen e. V. hier: Fortführung der Trägerschaft der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung nach §§ 3 und 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz von Frauen helfen Frauen e. V. durch pro familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
08.09.09, 04:11
Aktualisiert
08.09.09, 04:11
Verwaltungsergänzung (Antrag von Frauen helfen Frauen e. V.
hier: Fortführung der Trägerschaft der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung nach §§ 3 und 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz von Frauen helfen Frauen e. V. durch pro familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.) Verwaltungsergänzung (Antrag von Frauen helfen Frauen e. V.
hier: Fortführung der Trägerschaft der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung nach §§ 3 und 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz von Frauen helfen Frauen e. V. durch pro familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 556/2009 Datum: 04.09.2009 Antrag von Frauen helfen Frauen e. V. hier: Fortführung der Trägerschaft der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung nach §§ 3 und 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz von Frauen helfen Frauen e. V. durch pro familia, die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen: 1) Sind die für diesen Bereich vorgesehenen Mittel ausreichend? 2) Welche Inhalte, Aufgaben und Ziele sind gesetzlich vorgeschrieben? 3) Gibt es andere Anbieter/Träger, die diese Aufgaben wahrnehmen können? (Trägervielfalt) Antwort zu 1.): Durch das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz garantiert das Land NRW den anerkannten Trägern eine Förderung in Höhe von 80 % der angemessenen Personal- und Sachkosten. Dem Sicherstellungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und den dahinterstehenden verfassungsrechtlichen Erfordernissen wird mit dieser Förderung entsprochen, die nicht alle Kosten einer Schwangerschaftsberatungsstelle abdeckt. Obwohl die kommunalen Gebietskörperschaften sich an der Förderung nicht beteiligen müssen, zahlen der Kreis Euskirchen wie alle Nachbarkreise freiwillige Zuschüsse an die Schwangerschaftsberatungsstellen. Über das Modell der vom Kreistag am 18.06.2007 beschlossenen freiwilligen Förderung der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftkonflikte im Kreis Euskirchen wurde mit den vier im Kreis Euskirchen tätigen Trägern Frauen beraten Donum vitae e. V. Caritasverband Euskirchen Caritasverband Schleiden Frauen helfen Frauen e. V. zuvor Einigung über die vom 01.01.2008 - 31.12.2010 geltenden Leistungsvereinbarungen erzielt. Deshalb wurden die unter 1. - 3. genannten Träger von der Verwaltung über den Antrag von Frauen helfen Frauen e. V. informiert und am 04.09.2009 hierüber ein Gespräch geführt mit folgendem Ergebnis: Die drei übrigen Träger begrüßen, dass Frauen helfen Frauen e. V. die Schwangerschaftsberatungsstelle weiterführen möchte. Sie unterstützen den Antrag von Frauen helfen Frauen e. V. für einen einmaligen Zuschuss durch den Kreis in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2010. Im übrigen wären die bis 31.12.2010 geltenden Leistungsverträge mit allen 4 Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen bis zum 30.06.2010 neu zu verhandeln (Laufzeit 2011 - 2013). Antwort zu 2.: -2Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte, Aufgaben und Ziele finden sich in den §§ 2, 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (siehe Anlage). Auf dieser Grundlage wurden die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele zwischen dem Kreis Euskirchen und den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Euskirchen abgeschlossen (Laufzeit 3 Jahre bis zum 31.12.2010 - Beschluss des Kreistages vom 11.12.2007 zu V 317/2007). Antwort zu 3.: Pro familia hat bereits den Landschaftsverband Rheinland über den geplanten Trägerwechsel informiert. Fallen Fachkraftstellen einer Trägergruppe oder eines Trägers weg und hat diese oder dieser weitere Fachkraftstellen im gleichen Versorgungsgebiet (Versorgungsgebiet ist der Regierungsbezirk) beantragt, so werden die beantragten Fachkraftstellen bis zur Höhe der weggefallenen Fachkraftstellen zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Jahres in die Förderung (des Landes) aufgenommen (§ 8 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz NRW - AG SchKG - vom 23.05.2006). Pro familia und Frauen helfen Frauen e. V.. gehören derselben Trägergruppe Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -DPWV- an. Laut LV Rheinland (Bewilligungsbehörde) haben Träger anderer Trägergruppen keine Möglichkeit des Zugriffs auf die freien Stellen, wenn sich innerhalb der gleichen Trägergruppe ein Nachfolger findet. Der LV Rheinland hat pro familia daher mit Schreiben vom 10.08.2009 mitgeteilt, dass zu dem geplanten Trägerwechsel vom Grundsatz keine Bedenken bestehen. In Vertretung: gez. Poth