Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 28.10.2008
A U S Z U G
aus der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 16.10.2008, 18:40 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
11.
Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2009
(V-112/2008)
Bürgermeister Kranz erläutert die Vorlage ausführlich und betont, dass die Ratsvertreter
die Gelegenheit haben sollen, sich mit den veränderten Kalkulationsgrundlagen vertraut
zu machen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird erst in der letzten
Sitzungsrunde erfolgen.
Ausschussmitglied Helmut Kemmerling stellt klar, dass eine gerechte Lösung, die nach
dem Verursacherprinzip vorgeht, Sinn und Zweck sein soll. Die vorliegende Kalkulation
macht deutlich, dass man mit einer sehr hohen Anzahl Gebührenzahler rechnen muss,
die nicht unerheblich gestiegene Gebühren zahlen müssen. Zahlreiche Fragen bleiben
offen. Es ist ihm z.B. noch nicht klar, wie die kostenlose Entwässerung der nicht in
gemeindlicher Straßenbaulastträgerschaft befindlichen Flächen zu handhaben ist. Sollte
die Tendenz gefestigt werden, dass die jetzt vorgeschlagenen Beiträge bestätigt werden
müssen, dann stellt sich die Frage, wie man Entsiegelungsmaßnahmen in der Gemeinde
Vettweiß anstoßen kann. Letztendlich muss man auch bedenken, dass die Gebühren
Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden in der Gemeinde Vettweiß haben.
Ausschussmitglied Jürgen Kemmerling resümiert, dass es schlimmer gekommen ist als
von der BI gedacht wurde. Letztendlich ist die Kommune an sich geringer belastet als
vorher wegen der anderen Straßenentwässerungsanteile. Die BI ist auf der Suche nach
Variablen, die es ermöglichen, eine andere Gebühr zu gestalten.
Auf die Frage von Ausschussmitglied Wollseifen, wie sich der Beitrag an den
Erftverband zusammensetzt, antwortet Bürgermeister Kranz, dass der Betrag konkret
durch den Erftverband mitgeteilt wird. Der Beitrag wird dort in einem komplizierten
Verfahren je Kommune aufgeschlüsselt und festgesetzt. Auf die zweite Frage von
Ausschussmitglied Wollseifen, wie eine Grundgebühr gestaffelt werden kann antwortet
Bürgermeister Kranz, dass eine Staffelung wie beim WZV nach Anschlussgrößen sein
Wunsch gewesen wäre. Dies hätte zu einer solidarischen Verteilung der Grundlasten
geführt, ist jedoch mit rechtlichen Problemen behaftet. Ein nicht unerheblicher
Gebührensprung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kosten der Straßenentwässerung tatsächlich bedeutend geringer ausfallen, als bisher berechnet. Rund 200.000 Euro
sind zusätzlich auf die Bürger zu verteilen.
Der Sachverhalt wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.