Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-11/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.00 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere JosefSchnitzler-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Alternative A)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Darüber hinaus sollen die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.
Alternative B)
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung einer dem Antrag entsprechenden
Bebauungsplanänderung ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/Kaster im Bereich
"untere Josef-Schnitzler-Straße" vor (siehe Lageplan).
Inhalt des Antrages ist die Änderung der Festsetzungen sowie die Erweiterung der überbaubaren
Fläche, zur Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück der Gemarkung
Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 1620.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 2. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung entlang der „Josef-Schnitzler-Straße“ fest mit der Möglichkeit, im hinteren Bereich
eingeschossige Flachdachanbauten zu errichten.
Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an
der „Josef-Schnitzler-Straße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung
mit einer Dachneigung von 45° - 50° bei Eingeschossigkeit und eine Dachneigung von 30° - 38°
bei Zweigeschossigkeit der Baukörper. Weiterhin sind für den gesamten, als „MD“ (Dorfgebiet),
festgesetzten Bereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und
eine Geschossflächenzahl von 0,8 sind einzuhalten.
Für die Garage ist ein Mindestabstand von fünf Meter zur Straßengrenze einzuhalten, so dass auf
dem neuen Wohngrundstück zukünftig zwei Stellplätze errichtet werden.
Die verkehrliche Erschließung würde über einen 6m breiten Wirtschaftsweg von der
„Pannengasse“ aus erfolgen. Somit bleibt der Fußgängerdurchgang vom Wirtschaftsweg zur
„Josef-Schnitzler-Straße“ erhalten.
In den Vorgesprächen mit den angrenzenden Nachbarn des landwirtschaftlichen Betriebs haben
sich keine Einwände zu diesem Bauvorhaben ergeben. Laut Aussage des Antragstellers bestehen
ebenfalls seitens des angrenzenden Nachbarn des Wohnhauses „Kirchplatz 1“ keine Bedenken.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren
Nachverdichtung.
Ein möglicher Beschluss zur Bebauungsplanänderung, sollte ebenfalls die Übernahme der
Planungskosten durch den Antragsteller enthalten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-11/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
gesehen:
-----------------------------Harald Schreier
------------------------------Rainer Köster
Sachbearbeiter
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-11/2013
-------------------------------- -------------------------------Jürgen Schmeier
Gunnar Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Seite 3