Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 215/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement 51 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 51 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 215/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Krüger / Herr Hummelsheim 28.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK) vom 29. Oktober 1991 (GV NRW S. 380), zuletzt geändert durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 (GV NRW S. 278) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 05.09.2006 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 über die Höhe der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wird wie folgt gefasst: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Kindergarten KinderKinder ungarten über ter drei Mittag zuJahren in altersgesätzlich Hort mischten Gruppen ( 0 - 6 Jahre) Jahreseinkommen bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 24.542 € 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 € bis 36.813 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 € bis 49.084 € 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 € bis 61.355 € 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 € über 61.355 € 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 € TUIV 08/1998 (Anm.: Die Elternbeiträge für Kindertagespflege und die monatlichen Elternbeiträge für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit werden nicht verändert.) Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 20.06.2006 hat der Rat die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling beschlossen (Vorlage 145/2006). Der Erlass der Satzung wurde u.a. notwendig, weil der Landtag NRW mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2006 auch eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK) beschlossen und insbesondere die Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen aufgehoben hatte. Zugleich hatte der Gesetzgeber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ermöglicht, auf Grund eigener Entscheidung Elternbeiträge zu erheben. Grundlage der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge sollten die bisherigen Regelungen des § 17 GTK und die Beitragstabellen dazu sein. Bei der Erstellung der Beitragsatzung und der Anlagen zu dieser Satzung sind allerdings zwei Beiträge für die zusätzliche Betreuung von Kindern über Mittag unrichtig übernommen worden. Ursächlich dafür ist zum einen eine fehlerhafte Beitragstabelle in einem Abdruck des Textes des GTK, zum anderen ein Übertragungsfehler. Der zusätzliche Beitrag für die Betreuung im Kindergarten über Mittag beträgt bei einem Jahreseinkommen bis 24.542 € 15,85 € (und nicht 16,85 €) und bei einem Jahreseinkommen bis 36.813 € 26,08 € (und nicht 20,08 €). 2. Lösung Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Korrektur der Anlage zur Beitragssatzung geboten. Die Verwaltung schlägt daher die vorliegende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vor. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Nach der Beschlussfassung über die Änderungssatzung werden Elternbeiträge in der gleichen Höhe wie zuvor auf der Grundlage der Beitragstabelle zu § 17 GTK erhoben. TUIV 08/1998