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Beschlusstext (Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.09.2007 TOP Betreff 11.1 Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09 Vorlage: 72/2007 Beschluss: „1. Für die Aufnahmeentscheidungen ab dem Schuljahr 2008/09 werden für die einzelnen Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau bis auf Weiteres folgende Zügigkeiten festgelegt: 1. Gemeinschaftsgrundschule Drove 2. Kath. Grundschule Kreuzau 3. Kath. Grundschule Stockheim 4. KGS An der Rur a) Standort Obermaubach b) Standort Winden 2-Zügigkeit 2-Zügigkeit 2-Zügigkeit 1-Zügigkeit 2-Zügigkeit 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulleitungen eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens ab dem Schuljahr 2008/09 vorzunehmen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen