Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.09.2007
TOP
Betreff
11.1
Festlegungen im Bereich der Grundschulen nach Auflösung der
Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/09
Vorlage: 72/2007
Beschluss:
„1. Für die Aufnahmeentscheidungen ab dem Schuljahr 2008/09 werden für die
einzelnen Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau bis auf Weiteres folgende
Zügigkeiten festgelegt:
1. Gemeinschaftsgrundschule Drove
2. Kath. Grundschule Kreuzau
3. Kath. Grundschule Stockheim
4. KGS An der Rur
a) Standort Obermaubach
b) Standort Winden
2-Zügigkeit
2-Zügigkeit
2-Zügigkeit
1-Zügigkeit
2-Zügigkeit
2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen
Schulleitungen eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens ab dem Schuljahr
2008/09 vorzunehmen.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen