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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
12.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen) Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.08.2008 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 12.08.2008, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 2. Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen (V-82/2008) Ausschussvorsitzender Franzen erläutert die Vorlage. Im Anschluss daran verlesen die Fraktionsvorsitzenden H. Kemmerling für die CDU-Fraktion, Ruskowski für die SPDFraktion und J. Kemmerling für die BI-Fraktion Stellungnahmen zu dieser Thematik. Die Stellungnahme der Fraktionen sind der Niederschrift als Anlagen 1- 3 beigefügt. Im Anschluss daran, meldet sich ein Bürger, Herr Reuter aus Erp zu Wort. Mit der Wortmeldung erklären die Ausschussmitglieder sich einstimmig einverstanden. Somit schließt Ausschussvorsitzender Franzen die Sitzung und eröffnet diese nach der Wortmeldung wieder. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig zur geplanten Hähnchenmastanlage folgende Stellungnahme abzugeben: 1. Bei der Lagerung und Ausbringung des Kots auf eigenen und sonstigen Flächen ist sicherzustellen, dass keine unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation entsteht. Die Flächen sind zu benennen und kartographisch darzustellen. 2. Die Maßnahmen im landschaftspflegerischen Begleitplan für durchzuführende Kompensationsmaßnahmen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. 3. Eine abgedunkelte Farbgestaltung der Anlage ist erforderlich. 4. Der mit dem Vorhaben einhergehende Zu- und Ablieferverkehr, hat über das überörtliche Straßennetz zu erfolgen. Ortslagen sind von diesen Verkehrsströmen frei zu halten. 5. Die notwendige Unterhaltung und Instandsetzung des angrenzenden Wirtschaftsweges ist im Bereich der Anlage durch den Antragsteller zu übernehmen. 6. Alle notwendigen Erschließungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Antragstellers. 7. Aussagen zum Thema „Vogelgrippe“ sind zu treffen und ein Notfallplan beizufügen. 8. Mögliche Auswirkungen aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen sollten begutachtet werden. Unter Beachtung der Punkte 1 bis 8 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Maßgebliche Gründe zur Verweigerung des Einvernehmens sind auf Basis der vorliegenden Gutachten nicht erkennbar. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 12.08.2008 Seite 2