Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
12.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 21.08.2008
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 12.08.2008, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
2.
Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008
auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen
(V-82/2008)
Ausschussvorsitzender Franzen erläutert die Vorlage. Im Anschluss daran verlesen die
Fraktionsvorsitzenden H. Kemmerling für die CDU-Fraktion, Ruskowski für die SPDFraktion und J. Kemmerling für die BI-Fraktion Stellungnahmen zu dieser Thematik. Die
Stellungnahme der Fraktionen sind der Niederschrift als Anlagen 1- 3 beigefügt.
Im Anschluss daran, meldet sich ein Bürger, Herr Reuter aus Erp zu Wort. Mit der
Wortmeldung erklären die Ausschussmitglieder sich einstimmig einverstanden. Somit
schließt Ausschussvorsitzender Franzen die Sitzung und eröffnet diese nach der
Wortmeldung wieder.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig zur geplanten Hähnchenmastanlage
folgende Stellungnahme abzugeben:
1.
Bei der Lagerung und Ausbringung des Kots auf eigenen und sonstigen Flächen
ist sicherzustellen, dass keine unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation
entsteht. Die Flächen sind zu benennen und kartographisch darzustellen.
2.
Die Maßnahmen im landschaftspflegerischen Begleitplan für durchzuführende
Kompensationsmaßnahmen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
3.
Eine abgedunkelte Farbgestaltung der Anlage ist erforderlich.
4.
Der mit dem Vorhaben einhergehende Zu- und Ablieferverkehr, hat über das
überörtliche Straßennetz zu erfolgen. Ortslagen sind von diesen
Verkehrsströmen frei zu halten.
5.
Die notwendige Unterhaltung und Instandsetzung des angrenzenden
Wirtschaftsweges ist im Bereich der Anlage durch den Antragsteller zu
übernehmen.
6.
Alle notwendigen Erschließungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Antragstellers.
7.
Aussagen zum Thema „Vogelgrippe“ sind zu treffen und ein Notfallplan
beizufügen.
8.
Mögliche Auswirkungen aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen sollten
begutachtet werden.
Unter Beachtung der Punkte 1 bis 8 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB erteilt. Maßgebliche Gründe zur Verweigerung des Einvernehmens sind auf
Basis der vorliegenden Gutachten nicht erkennbar.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 12.08.2008
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