Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.06.2008
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 24. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 19.06.2008, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
10.
Weitere Stärkung von Jugend und Familie
(V-48/2008)
Bürgermeister Kranz erläutert kurz die Situation und stellt fest, dass ein umfangreiches
Paket heute zur Verabschiedung ansteht. Neben den Beschlussvorschlägen aus den
Fachausschüssen sollen zusätzlich folgende Punkte beschlossen werden:
•
•
Der Festsetzung des Zuschussbetrag zu Seniorenveranstaltungen auf 5,00 € je
Person ab dem Haushaltsjahr 2009.
Die 15-prozentige Erhöhung der Zuschüsse für alle Vereine, die Liegenschaften
unterhalten, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern.
Wie vom Haupt- u. Finanzausschuss empfohlen beschließt der Rat der Gemeinde
Vettweiß einstimmig:
die Jugendarbeit in den Vereinen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage V48/2008 zu fördern,
für den Betrieb in den Jugendräumen sollen pauschale Förderbeträge festgesetzt
werden,
Die Raumsituation in Soller ist gemeinsam mit den Jugendlichen zu verbessern. Dies gilt
auch grundsätzlich für andere Bereiche, sofern sich die Problematik zeigt und die
Jugend bereit ist, an der Lösung mitzuarbeiten.
Im Haushalt 2009 sollen Fördermittel für den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte bereitgestellt
werden, die sich um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern und den
Jugendbeauftragten in seiner Arbeit unterstützen. Der mögliche Ansatz beträgt 5.000 €.
Der Dialog zwischen Alt und Jung soll in allen vorhandenen Strukturen angeregt werden.
Die Möglichkeiten zur Gründung und Betrieb einer Ehrenamtsbörse in diesem Bereich
solle durchleuchtet werden.
Der weitere Ausbau von Familienzentren ist mit den KITA Trägern anzustreben.
Die Förderung der Sportvereine ergibt sich aus der Beispielrechnung, die als Anlage 2
beigefügt ist.
Der Betrag der Seniorenförderung wird ab 2009 auf 5,00 € je Person erhöht.
Die Förderung der Vereine, die nicht in Anlage 2 aufgeführt sind, jedoch gemeindliche
Liegenschaften nutzen und unterhalten, wird um 15 % erhöht.