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Antrag SPD (Alkoholprävention bei Jugendlichen – Durchführung des Programms HaLT im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
06.05.09, 04:10
Aktualisiert
06.05.09, 04:10
Antrag SPD (Alkoholprävention bei Jugendlichen – Durchführung des Programms HaLT im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Alkoholprävention bei Jugendlichen – Durchführung des Programms HaLT im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 149/2008 11.11.2008 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Alkoholprävention bei Jugendlichen – Durchführung des Programms HaLT im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, im Kreis Euskirchen ein Programm zur Prävention von exzessivem Alkoholkonsum nach Maßgabe des Modellprojekts „HaLT – Hart am Limit“ des Bundesministeriums für Gesundheit durchzuführen. Die hierfür anfallenden Kosten von jährlich ca. 90.000 Euro sind in den Kreishaushalt 2009 und folgende einzustellen. Realisiert wird das Projekt gemeinsam von den Krankenhäusern im Kreis Euskirchen und der Suchtberatungsstelle (Sozialpsychiatrischer Dienst) des Kreises Euskirchen, wo auch die einzustellenden Pädagogen bzw. Sozialarbeiter anzusiedeln sind. Mit den Krankenhäusern sind im Vorfeld Kooperationsvereinbarungen zu treffen. Begründung In den letzten Jahren wurde ein Besorgnis erregender Trend hin zu riskanten Konsummustern mit episodisch starkem Konsum bei Jugendlichen bemerkt und unter der Bezeichnung „binge drinking“ über den fachlichen Diskurs hinaus bekannt. Insbesondere die steigende Zahl der aufgrund von Alkoholvergiftungen in Krankenhäusern behandelten Jugendlichen stützt die Vermutung, dass das beabsichtigte Rauschtrinken stark zugenommen hat. Das Ansteigen der Fallzahlen ist nicht nur bei älteren Jugendlichen zu verzeichnen, sondern auch schon bei Kindern im Alter zwischen 10 und 14 Jahren. Das Programm HaLT verfolgt zwei Zielsetzungen: zum einen soll exzessivem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen unmittelbar verhaltenspräventiv begegnet werden, indem gezielt der -2Kontakt zu auffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen hergestellt wird. Zum anderen wird ein breiter Setting-Ansatz verfolgt, um auf kommunaler Ebene den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen und auch Erwachsenen zu fördern. Kennzeichnend für HaLT ist dabei, dass zur Erreichung beider Zielsetzungen konsequent Kooperationen über die Grenzen des Suchthilfesystems hinaus genutzt und aufgebaut werden. Neben der Sensibilisierung für die Gefahren von Alkohol werden in dem proaktiven Baustein von HaLT im Rahmen eines regionalen Netzwerkes die Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erhöht. Teilnehmer des regionalen Netzwerks sind die Schulen, Festveranstalter sowie Gaststätten und Einzelhändler. Als reaktiver Baustein des HaLT-Konzepts fungiert eine Kurzintervention, die am Klinikbett ansetzt. Diese Kurzinterventionen werden von den Ärzten wie auch von anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Sozialarbeitern durchgeführt. Studien haben die besondere Wirksamkeit dieser Kurzinterventionen am Krankenbett direkt nach dem alkoholbedingten Krankenhausaufenthalt bestätigt. Der Präventionsansatz des HaLT-Konzepts wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen in Deutschland als grundsätzlich förderungswürdig anerkannt. Nach §20 Abs. 1 und 2 des SGB V besitzen die Krankenkassen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Prävention zu fördern. Die genauen Förderkriterien sind von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V definiert worden. Das HaLT-Konzept erfüllt diese Voraussetzungen. Somit ist es möglich, das Projekt kostendeckend zu betreiben. Der Kreis Euskirchen die Möglichkeit, mit den vor Ort maßgeblichen Krankenkassen eine Vereinbarung zu treffen, dass diese die Kosten für die Intervention bei den bei ihnen versicherten Jugendlichen übernehmen. Die Entwicklung des Alkoholkonsums der Jugendlichen macht aktive Maßnahmen notwendig. Das so genannte Komasaufen unter Jugendlichen entwickelt sich immer mehr zum gesellschaftlichen Phänomen. Mit der Durchführung eines Konzepts wie HaLT würde der Kreis Euskirchen dazu übergehen, selbst steuernd in diesem Bereich einzugreifen. Vorsorge ist immer besser und günstiger als spätere Folgekosten. Mit freundlichem Gruß gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender) F. d. R.: gez. Oliver Minich (Fraktionsgeschäftsführer)