Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
129 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
27.09.11, 18:26
Aktualisiert
27.09.11, 18:26
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NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.09.2011
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister, vertritt Dr. Süreth,
Harald
3. Böcking, Paul
4. Bühl, Bert, vertritt Gunkel, Dirk
5. Gerards, Elmar
6. Graf von Spee, Mariano
7. Kaptain, Johannes
8. Dr. Kranke, Heinrich
9. Lüttgen, Wolfgang
10. Dr. Nolten, Ralf
11. Olschewski, Dieter
12. Petran, Franz, vertritt Schnitzler,
Ludwig
13. Pütz, Elisabeth
14. Schmeide, Gerold, vertritt Weyrauch,
Johann
15. Schroeteler, Rolf, vertritt Scharfen,
Volker
16. Stolzenbach, Thomas
17. Tesch, Michael
18. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. VwfW Wolfram
Es fehlen
entschuldigt:
Gunkel, Dirk
Scharfen, Volker
Schnitzler, Ludwig
Dr. Süreth, Harald
Weyrauch, Johann
Kreuzau, den 14.09.2011
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist.
Er führt aus, dass die Verwaltung den Antrag
gestellt hat, die Tagesordnung um den Punkt
„Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau“,
Vorlage-Nr.: 10/2011, zu erweitern.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag
einstimmig zu.
Die Angelegenheit wird unter TOP 7
behandelt.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Abrechnung Abfallentsorgung im Jahre 2010
1.2
Abfallbilanz 2010
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und §
3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
4.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1)
BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
5.
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und
Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
6.
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
7.
Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 10/2011
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
10.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
11.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Die nachfolgend aufgeführten schriftlichen Mitteilungen werden nach Klärung einiger Detailfragen
von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
1.1
Abrechnung Abfallentsorgung im Jahre 2010
1.2
Abfallbilanz 2010
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Es liegen keine Sachstandsinformationen vor.
3.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
GOVR Schmühl erläutert die im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung bzw. der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen. Ebenfalls begründet er
die in der Sitzungsvorlage aufgezeigten Reaktionen der Verwaltung auf diese Stellungnahmen.
Es entsteht eine rege Diskussion bezüglich des Wegfalls von Flächen für die Landwirtschaft, an
der sich mehrere Ausschussmitglieder beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur
8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern
entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die
jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in
Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen
der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist.
Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche
für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf
aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren
einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der
Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8.
Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche
nicht zugestimmt hat.
-43. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob
und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt
abzuwarten.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
GOVR Schmühl verweist auf die beigefügt Sitzungsvorlage und merkt an, dass es nunmehr um
wichtige Fragen des Artenschutzes und um ökologische Ausgleichsmaßnahmen geht
Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Punkte werden allesamt durch GOVR Schmühl
umfassend erläutert.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Es entsteht eine Diskussion hinsichtlich des Wunsches des Vorhabensträgers, die bisher
unabhängig von der Grundstücksgröße maximal festgesetzte bebaubare Grundstücksfläche
unterschiedlich festzusetzen (III. 3. Nr. 6).
Ausschussmitglied Stolzenbach beantragt, diesen Punkt vom Beschlussvorschlag abzutrennen
und hierüber gesondert abzustimmen.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und
abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.1.
Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe
der Panzerstraße.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein
Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene
Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist.
1.5
Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges
zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt.
1.6
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln.
1.7
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden
-5Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert.
Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten.
1.8
Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde
bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen.
2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt.
3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung
Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt.
der
in
der
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 4 Enthaltungen
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen
Stockheim und Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Schruff von der Firma REA GmbH
Düren und lässt die Ausschussmitglieder darüber abstimmen, ob Herr Schruff über die
Vorgehensweise seiner Firma bei der Erstellung von Windkraftanlagen informieren soll.
Einstimmig gibt der Umweltausschuss hierzu seine Zustimmung.
Alsdann trägt Herr Schruff vor.
Vor der Abstimmung erklärt Ausschussmitglied Böcking, dass sich seine Fraktion in der
Angelegenheit enthalten wird, da das Thema fraktionsintern noch behandelt werden müsse.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Schruff und verabschiedet diesen.
Die Ausschussmitglieder einigen sich einstimmig auf folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung
Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11
BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen.
3.
Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen
des
fachlichen
Teils
des
-66.
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
GOVR Schmühl erläutert die Sitzungsvorlage und klärt einige Detailfragen.
Beschlussvorschlag:
Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20,
Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald
Kreuzau
Vorlage: 10/2011
Ausschussmitglied Dr. Nolten informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass sich die CDUFraktion mit der Angelegenheit in einem Arbeitskreis umfassend beschäftigt und einen
Konzeptentwurf für eine zukünftige Bewirtschaftung des Gemeindewaldes unter nachhaltigen
ökologischen und ökonomischen Bedingungen erstellt hat.
Dieser Konzeptentwurf wird durch Ausschussmitglied Petran ausführlich erläutert.
Er ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass man den Blick nach vorne richten und für
die Zukunft ein gemeinsames Konzept entwickeln sollte. Auf das Jahr 2011 hat dieses allerdings
keine Auswirkungen.
Einstimmig wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:
Beschlussvorschlag:
a) Dem Forstwirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt.
b) Das Konzept zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in der Gemeinde Kreuzau
wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Ausschussmitglied Böcking fragt an, ob es im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Errichtung
der PM3 bei der Niederauer Mühle zwischenzeitlich eine Reaktion der Bezirksregierung gibt.
GOVR Schmühl führt aus, dass sich zu dem Thema die Bezirksregierung bis zum heutigen Tag
noch nicht geäußert hat.
Der Ausschussvorsitzende:
- Kaptain -
Der Schriftführer:
- Wolfram -