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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
129 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
27.09.11, 18:26
Aktualisiert
27.09.11, 18:26
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 14.09.2011 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister, vertritt Dr. Süreth, Harald 3. Böcking, Paul 4. Bühl, Bert, vertritt Gunkel, Dirk 5. Gerards, Elmar 6. Graf von Spee, Mariano 7. Kaptain, Johannes 8. Dr. Kranke, Heinrich 9. Lüttgen, Wolfgang 10. Dr. Nolten, Ralf 11. Olschewski, Dieter 12. Petran, Franz, vertritt Schnitzler, Ludwig 13. Pütz, Elisabeth 14. Schmeide, Gerold, vertritt Weyrauch, Johann 15. Schroeteler, Rolf, vertritt Scharfen, Volker 16. Stolzenbach, Thomas 17. Tesch, Michael 18. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. VwfW Wolfram Es fehlen entschuldigt: Gunkel, Dirk Scharfen, Volker Schnitzler, Ludwig Dr. Süreth, Harald Weyrauch, Johann Kreuzau, den 14.09.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Er führt aus, dass die Verwaltung den Antrag gestellt hat, die Tagesordnung um den Punkt „Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau“, Vorlage-Nr.: 10/2011, zu erweitern. Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu. Die Angelegenheit wird unter TOP 7 behandelt. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Abrechnung Abfallentsorgung im Jahre 2010 1.2 Abfallbilanz 2010 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung 5. Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 6. Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 7. Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 10. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 10.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 11. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Die nachfolgend aufgeführten schriftlichen Mitteilungen werden nach Klärung einiger Detailfragen von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. 1.1 Abrechnung Abfallentsorgung im Jahre 2010 1.2 Abfallbilanz 2010 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Es liegen keine Sachstandsinformationen vor. 3. 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung GOVR Schmühl erläutert die im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen. Ebenfalls begründet er die in der Sitzungsvorlage aufgezeigten Reaktionen der Verwaltung auf diese Stellungnahmen. Es entsteht eine rege Diskussion bezüglich des Wegfalls von Flächen für die Landwirtschaft, an der sich mehrere Ausschussmitglieder beteiligen. Beschlussvorschlag: 1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur 8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist. Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche nicht zugestimmt hat. -43. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 1 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung GOVR Schmühl verweist auf die beigefügt Sitzungsvorlage und merkt an, dass es nunmehr um wichtige Fragen des Artenschutzes und um ökologische Ausgleichsmaßnahmen geht Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Punkte werden allesamt durch GOVR Schmühl umfassend erläutert. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Es entsteht eine Diskussion hinsichtlich des Wunsches des Vorhabensträgers, die bisher unabhängig von der Grundstücksgröße maximal festgesetzte bebaubare Grundstücksfläche unterschiedlich festzusetzen (III. 3. Nr. 6). Ausschussmitglied Stolzenbach beantragt, diesen Punkt vom Beschlussvorschlag abzutrennen und hierüber gesondert abzustimmen. Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Beschlussvorschlag: 1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: 1.1. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Panzerstraße. 1.2 Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt. 1.3 Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt. 1.4 Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist. 1.5 Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt. 1.6 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln. 1.7 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden -5Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert. Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten. 1.8 Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen. 2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt. 3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt. der in der 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 4 Enthaltungen Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Schruff von der Firma REA GmbH Düren und lässt die Ausschussmitglieder darüber abstimmen, ob Herr Schruff über die Vorgehensweise seiner Firma bei der Erstellung von Windkraftanlagen informieren soll. Einstimmig gibt der Umweltausschuss hierzu seine Zustimmung. Alsdann trägt Herr Schruff vor. Vor der Abstimmung erklärt Ausschussmitglied Böcking, dass sich seine Fraktion in der Angelegenheit enthalten wird, da das Thema fraktionsintern noch behandelt werden müsse. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Schruff und verabschiedet diesen. Die Ausschussmitglieder einigen sich einstimmig auf folgenden Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen. 3. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 5 Enthaltungen des fachlichen Teils des -66. Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 GOVR Schmühl erläutert die Sitzungsvorlage und klärt einige Detailfragen. Beschlussvorschlag: Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 Ausschussmitglied Dr. Nolten informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass sich die CDUFraktion mit der Angelegenheit in einem Arbeitskreis umfassend beschäftigt und einen Konzeptentwurf für eine zukünftige Bewirtschaftung des Gemeindewaldes unter nachhaltigen ökologischen und ökonomischen Bedingungen erstellt hat. Dieser Konzeptentwurf wird durch Ausschussmitglied Petran ausführlich erläutert. Er ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass man den Blick nach vorne richten und für die Zukunft ein gemeinsames Konzept entwickeln sollte. Auf das Jahr 2011 hat dieses allerdings keine Auswirkungen. Einstimmig wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert: Beschlussvorschlag: a) Dem Forstwirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt. b) Das Konzept zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen Ausschussmitglied Böcking fragt an, ob es im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Errichtung der PM3 bei der Niederauer Mühle zwischenzeitlich eine Reaktion der Bezirksregierung gibt. GOVR Schmühl führt aus, dass sich zu dem Thema die Bezirksregierung bis zum heutigen Tag noch nicht geäußert hat. Der Ausschussvorsitzende: - Kaptain - Der Schriftführer: - Wolfram -