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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1"
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.04.2008 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 24.04.2008, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss (V-21/2008) Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung Empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag: 1. Deutsche Telekom Schreiben vom 10.01.2008 Zur Versorgung des Baugebietes ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. B Wertungsvorschlag: Durch die Bebauungsplanänderung wird kein zusätzliches Bauland geschaffen. Aufgrund dessen ist eine Verlegung von neuen Telekommunikationslinien nicht erforderlich. Die der Vorlage beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim „Mü-1“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.