Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.04.2008
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 23. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 24.04.2008, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
9.
Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2008
(V-31/2008)
Ratsmitglied Helmut Kemmerling urteilt, dass die Ratsvertreter nun ausreichend Zeit
hatten, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Der von der CDU vorgelegte
Richtlinienvorschlag wurde durch die KPV überarbeitet. Er bittet nun eine
Zusammenfassung aus dem CDU Papier, der KPV Stellungnahme und den Vorstellung
der Verwaltung aufzustellen. Für die heutige Sitzung beantragt er, einen
Grundsatzbeschluss zur Einführung des Programms ab 01.07.2008 zu fassen. Dies
unter Anwendung der später zu beschließenden Richtlinien. Auch die CDU weiß wohl,
dass noch Handlungsbedarf besteht. Man freut sich auf die Diskussion, die in diesem
Thema noch zu führen ist. Zügig und Ergebnis orientiert muss man an der Sache
arbeiten und die vielen Aspekte mit einfließen lassen. Vorrangig ist ein Gesamtkonzept
zu entwickeln, das in ein Programm mündet, welches bis 2015 ausgeführt werden soll.
Parallel sind aber kurzfristige ganz wichtige Themen zu betrachten. Zum Beispiel die
Entwicklung der Energiepreise auch im Bezug auf vereinseigene Liegenschaften. Er
äußert die Hoffnung auf eine einvernehmliche Entscheidung.
Ratsmitglied Jürgen Kemmerling betont ebenso, dass es richtig und wichtig ist, sich dem
Thema anzunehmen. Der von der CDU vorgeschlagene Ansatz führt bei ihm jedoch
nicht zur Euphorie. Vielmehr wird ein erfolgloses und nicht Ziel führendes Signal gesetzt.
Den Antragsinhalt definiert er als Ersatzeigenheimzulage. Dies macht die Kommune
nicht attraktiver, vielmehr muss die tendenzielle Entwicklung der Bevölkerung gesehen
werden. Der Trend geht eindeutig in die Vororte der Großstädte. Im Wettbewerb mit
anderen Kommunen muss man Ansätze finden. Auszugesweise nennt er als Vorschläge
die Betreuung von 7:00 bis 19:00 Uhr in Kooperation mit den Familienzentren, die
Schulentwicklung in Kooperation mit anderen Kommunen auch unter Hinzuziehung
eines Gesamtschulkonzepts und den ÖPNV. Hier könnte eine kommunal gesteuerte
Mitfahrzentrale überlegenswert sein. Notwendige Vereinsarbeit müsse nicht nur im
Bezug auf den Energieverbrauch, sondern auch im Bezug auf Kinder- und
Jugendförderung gesehen werden. Favorisiert sind also nicht unbedingt direkte
Finanzhilfen, es liegt aber die Bereitschaft seiner Fraktion vor, alles zu diskutieren.
Ratsmitglied Ruskowski resümiert, dass die Notwendigkeit der sehr intensiven
Beschäftigung mit dem Thema gesehen wird. Es ist wichtig, die Attraktivität zu steigern.
Man muss aber beachten, dass bereits alte Themen darauf ausgerichtet waren. Geld ab
einem bestimmten Stichtag zu zahlen, hält er für eine fragliche Variante. Die Gemeinde
Langerwehe hat Vergleichbares wieder eingestellt, weil der Erfolg sich nicht zeigte.
Attraktive Lagen und Konditionen sind Zugpferde, Kindergarten- und Schulsituationen
müssen gefördert werden. Dies sind die besseren Maßnahmen, Gesamtschule
gemeinsam mit Nachbarkommunen zu betrachten und Kindergartenbeiträge zu senken
sind auch richtige Ansetzpunkte. Im Zusammenhang stellt er die Frage an die
Verwaltung, wie viele Kindergartenkinder in den hiesigen Städten verpflegt werden und
wie die Kosten sich darstellen. An diesem Punkt muss angesetzt werden. Evtl. kann
auch über Gebührenbefreiung gesprochen werden.
Bürgermeister Kranz äußert, dass der CDU-Antrag seines Erachtens nicht unter dem
Begriff „Attraktivitätssteigerung“, sondern vielmehr unter den Begriff „Familienförderung“
zu fassen ist. Er macht deutlich, dass die Unterstützung von Jugend und Familie seit je
her einen hohen Stellenwert in der Gemeinde Vettweiß hat. Diesbezüglich arbeitet er an
einer Vorlage für die kommende Sitzungsrunde, die unter der Überschrift „Weitere
Stärkung von Jugend und Familie“ gefasst wird. Beispielhaft stellt er dar, dass Mitte der
90iger Jahre 130 Kinder pro Jahr in Vettweiß geboren wurden, um die
Jahrtausendwende waren es 100. Der Schnitt der letzten Jahre liegt bei rd. 70 Kindern.
Diese Entwicklung trifft alle Kommunen. Deshalb stellt sich die Frage, ob das
angedachte Förderprogramm der richtige Ansatz ist. Der finanzielle Einsatz ist am Ende
am Erfolg zu messen. Bis dahin sind schließlich 160.000 € angesetzt worden. Er setzt
als erste Priorität weiterhin auf ein Gesamtkonzept auch unter der Maßgabe, dass nicht
beliebig viele Mittel aufgesattelt werden können. Aus der Diskussion ergeben sich
schließlich viele Vorschläge, die aber am Schluss auch an Geldbeträgen festgemacht
werden müssen. Er jedenfalls möchte sich dem Thema nicht verschließen. Ein
Programm muss allerdings zeitlich und auch finanziell festgezurrt werden. Bezüglich des
CDU-Antrages stellt er die Frage, warum heute ein Grundsatzbeschluss ohne Details,
Rahmen und Richtlinien gefasst werden soll.
Hierauf antwortet Ratsmitglied Helmut Kemmerling, dass der Grundsatzbeschluss nicht
im Zusammenhang steht mit den Finanzen und der Auskleidung der Richtlinien. Er
macht zudem deutlich, dass man in der Gemeinde Vettweiß in den letzten 15 Jahren
sehr zurückhaltend mit dem Ausgeben von Geld gewesen ist.
Ratsmitglied Jürgen Kemmerling wirft ein, dass es nicht um Vorwürfe geht, sondern dass
der Einstieg lediglich so wie beantragt nicht vollzogen werden sollte. Seines Erachtens
soll für die nächste Runde ein fertiges Paket geschnürt werden. Es ist falsch, heute
einen Grundsatzbeschluss zu fällen.
Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 Stimmen gegen bei 11
Stimmen und einer Enthaltung ab 01.07.2008 die Attraktivität der Gemeinde Vettweiß als
Wohn- und Lebensraum in der Gestalt zu fördern, dass jungen Familien, die sich in der
Gemeinde Vettweiß ein Eigenheim neu schaffen, einen Förderbetrag je Kind in Höhe
von 1.500 € für maximal 3 Kinder also 4.500 € erhalten können. Förderberechtigt sind
Kinder bis zu einem Alter von 16 Jahren. Die Förderung ist mit einer Bindefrist an den
Hauptwohnsitz von 10 Jahren verbunden. An- und Umbauten sind nicht förderfähig. Die
genauen Förderrichtlinien werden in der nächsten Sitzungsrunde zu beschließen sein.
Grundlage für die Richtlinien und deren Ausgestaltung ist der Antrag der CDU-Fraktion,
die Stellungnahme der KPV sowie die verwaltungsseitig eingebrachten Kriterien.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.04.2008
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