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Beschlusstext (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.03.2009 A U S Z U G aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 18.02.2009, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 6: Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß (V-10/2009 1. Ergänzung) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, die als Anlage 1 beigefügte Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden. Die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“ vom 09.12.1993 wird aufgehoben.