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Beschlusstext (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum hier: Förderrichtlinien)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum 
hier: Förderrichtlinien)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.03.2009 A U S Z U G aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 18.02.2009, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 10: Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum hier: Förderrichtlinien (V-8/2009) Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei zwei Enthaltungen, den § 1 der Richtlinien zum Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien in folgenden Wortlaut zu ändern: „Ziel des gemeindlichen Förderprogramms ist die Attraktivitätssteigerung der Gemeinde als Wohnstandort. Insbesondere der demographische Wandel macht entsprechende Reaktionen notwendig. Das Förderprogramm soll attraktive Wohneigentumsangebote für die ortsansässige Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern schaffen und dem Anreiz für den Zuzug nach Vettweiß dienen. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Vettweiß. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.“