Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
294 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
14.04.15, 08:47
Aktualisiert
14.04.15, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 24.03.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Balen, Yvonne
3. Böcking, Paul ab TOP 1
4. Braks, Egbert
5. Büngeler, Johannes
6. Eßer, Rainer
7. Gilles, Josef , vertritt Hüttl, Detlef
8. Heidbüchel, Rolf
9. Hohn, Astrid bis TOP 10
10. Jansen, Wilfried
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) als Gäste
1. Herr Dohmen (Ingenieurbüro Behler), zu Top 2.5
2. Herr Kenter (Kreis Düren), zu TOP 2.5
3. Frau Stach-Reinartz (Kreis Düren), zu TOP 2.5
4. Herr Hollender (Planungsbüro VDH), zu TOP 13-15
c) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. GVD Schmühl
3. AL Gottstein
4. AL Wolfram
5. VA Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
AM Hohn beantragt, die Beratungen zu den TOP 9+10 im nichtöffentlichen Teil nochmals
aufzugreifen. (Da AM Hohn die Sitzung unerwartet verlassen musste, fanden im nichtöffentlichen
-2Teil keine Beratungen mehr statt.)
AM Heidbüchel beantragt die Vertagung der TOP 11+12 in die nächste Sitzungsrunde.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Vertagung der TOP 11+12 einstimmig zu.
AM Kern beantragt die Vertagung der TOP 13-15.
Die Ausschussmitglieder lehnen die Vertagung der TOP 13+14 bei 8 Stimmen dafür und 8
Stimmen dagegen ab.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Vertagung des TOP 15 einstimmig zu.
-3-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Einwohnerzahlen
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2014
2.3
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2014
2.4
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage)
2.5
Geplante Baumaßnahme K 29 OD Kreuzau "Schneidhausen"
3.
Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des
Sperrvermerkes
Vorlage: 15/2015
4.
Antrag der CDU-Fraktion auf Umbau der K 39 im Bereich Hauptstraße 82 bis hinter die
Einmündung "Hauptstraße/Im Herkesgarten"
Vorlage: 12/2015
5.
Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der L 249,
der K 29 und der Panzerstraße
Vorlage: 13/2015
6.
Antrag auf Ausweisung einer Einbahnstraße im östlichen Bereich der "Kreuzauer
Straße" zwischen der Straße "Hahnsweide" und der "Andreasstraße" in Stockheim
Vorlage: 16/2015
7.
Endgültiger Ausbau der Straßen im Baugebiet D15 im Ortsteil Drove;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf
Vorlage: 14/2015
8.
Schließung von Baulücken in der Gemeinde Kreuzau;
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2014
Vorlage: 11/2015
9.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
-410.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
11.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
12.
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 10/2015
13.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
14.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
15.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
16.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
17.
Mitteilungen
18.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Einwohnerzahlen
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2014
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.3
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2014
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.4
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft (Erneute Offenlage)
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.5
Geplante Baumaßnahme K 29 OD Kreuzau "Schneidhausen"
Herr Dohmen, vom Ingenieurbüro Behler, trägt eine Präsentation über die geplanten
Änderungsmaßnahmen der K29 am Smartboard vor.
Der alte Zustand der Straße und insbesondere der Brückenbauwerke erfordern dringenden
Handlungsbedarf in Sachen Verkehrssicherungspflicht. (Die Präsentation ist als Anlage beigefügt).
Die Ausschussmitglieder geben verschiedene Anregungen zu den geplanten Maßnahmen, die wie
folgt zusammengefasst werden:
-
Kurvenradien müssen für LKW optimiert werden
ist Fahrbahnreduzierung sinnvoll?
ist Radwegtrasse vom Wirtschaftsweg „Richelnberg“ bis „Kufferather Bach“ nicht doch
realisierbar?
Maßnahme darf unter keinen Umständen zur Einstellung des laufenden Planverfahren zum
Neubau der K29n führen, da nur so die Verkehrsprobleme gelöst werden können
Es bleibt festzustellen, dass aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die geplanten
Maßnahmen unabdingbar sind, die Planungen zur Errichtung der K29n aber aufrechterhalten
werden sollen.
Die anwesenden Vertreter des Kreises Düren bestätigen diese Vorgehensweise.
-63.
Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des
Sperrvermerkes
Vorlage: 15/2015
Beschlussvorschlag:
1. Der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten im Jahre 2015 wird zugestimmt.
2. Der Haushaltssperrvermerk gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2015 wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
4.
11 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion auf Umbau der K 39 im Bereich Hauptstraße 82 bis hinter
die Einmündung "Hauptstraße/Im Herkesgarten"
Vorlage: 12/2015
AM Heidbüchel trägt vor, dass die geplanten Verbreiterungsmaßnahmen nicht zu einer
Verbesserung der Verkehrsprobleme im Gemeindegebiet führen.
AM Nolten erläutert, dass in diesem Bereich oftmals kein Begegnungsverkehr möglich ist und es
somit zu Rückstau kommt. Es ergibt sich hier die Möglichkeit, mit geringem Aufwand zur
Entlastung der Bürger beizutragen.
AM Heidbüchel ergänzt, dass es in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von
Änderungsmaßnahmen an dieser Straße gegeben hat. An der Grundproblematik hat sich jedoch
nie etwas geändert.
AM Kern teilt mit, dass durch eine Verbreiterung der Straße den PKW und LKW die Gelegenheit
gegeben wird, in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion, dem Kreis Düren Überlegungen zu einem Umbau der K39
im Bereich zwischen der „Mühlengasse“ und der Bahnlinie entsprechend dem der
Sitzungsvorlage beigefügten Plan vorzutragen, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Beratungsergebnis:
5.
9 Stimmen dafür, 8 dagegen
Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der L
249, der K 29 und der Panzerstraße
Schriftliche Mitteilung vom 14.11.2014 und Ratssitzung vom 09.12.2014, TOP 2.1
Vorlage: 13/2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen:
1. Dem Antrag der CDU-Fraktion, den Landesbetrieb Straßen NRW aufzufordern, im Zuge
der Deckenerneuerung der L249 in Kreuzau den innerörtlichen Radweg in dem
Erneuerungsbereich und ab Ortsausgang Kreuzau bis Niederau zu sanieren, wird
zugestimmt.
-72. Dem Antrag, dem Kreis Düren Überlegungen zum Bau eines Fahrradschnellwegs
entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Plan vorzutragen, wird zugestimmt.
3. Dem Antrag, dem Kreis Düren Überlegungen zur Anlegung eines Radweges auf der K29
von der Einmündung des Wirtschaftsweges in Verlängerung des Richelnberges bis zum
Abzweig Pimenich vorzutragen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge zu Nr. 1 beim Landesbetrieb Straßenbau
NRW und zu den Nrn. 2 und 3 beim Kreis Düren zu stellen.
Beratungsergebnis:
6.
16 Stimmen dafür, 1 Enthaltung
Antrag auf Ausweisung einer Einbahnstraße im östlichen Bereich der "Kreuzauer
Straße" zwischen der Straße "Hahnsweide" und der "Andreasstraße" in
Stockheim
Vorlage: 16/2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Einführung einer Einbahnstraßenregelung in dem Teilstück der „Kreuzauer Straße“
zwischen der Einmündung „Kreuzauer Straße/Andreasstraße“ und der Einmündung „Kreuzauer
Straße/Hahnsweide“ sowie auf Aufstellung von Haltverbotzeichen an den in dem Antrag
genannten Stellen wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen und der vor Ort
abgegebenen Stellungnahme des für eine verkehrsrechtliche Anordnung zuständigen
Straßenverkehrsamtes abgelehnt.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig
Endgültiger Ausbau der Straßen im Baugebiet D15 im Ortsteil Drove;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf
Vorlage: 14/2015
AM Eßer fragt an, ob die im Baugebiet befindliche Parzelle Nr. 698 im Eigentum der Gemeinde
Kreuzau steht und was dort geplant ist.
AL Wolfram erläutert, dass die Parzelle drei geteilt und den Anliegern der „Drovestraße“ zum Kauf
angeboten wurde. Ein Anlieger hat davon Gebrauch gemacht, zwei Anlieger nicht. Seitens der
Verwaltung ist angedacht, auf den beiden übrigen Parzellen einen Bewuchs anzupflanzen.
AM Böcking fragt an, wie viele Bauvorhaben bereits aus dem Rohbaubereich heraus sind.
AL Gottstein teilt mit, dass sich die Zahl auf 14 Bauvorhaben beläuft.
AM Eßer fragt an, wie der Radweg, der am Ende des Wendehammers „Im Gassefeld“ auf dem
Wirtschaftsweg endet, zukünftig ausgebaut wird.
GVD Schmühl schildert die weitere Verkehrsführung.
Beschlussvorschlag:
1. Dem endgültigen Ausbauplan für den Ausbau des Baugebietes D 15 in Drove wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und die Auftragsvergabe zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
-88.
Schließung von Baulücken in der Gemeinde Kreuzau;
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2014
Vorlage: 11/2015
AM Nolten trägt vor, dass im Gemeindegebiet ein Defizit an bebaubaren Grundstücken besteht.
Es wäre förderlich, wenn die Verwaltung die Eigentümer der noch vorhandenen Baulücken
anschreibt, um mögliche Verkäufe voranzutreiben
AM Heidbüchel erläutert, dass die Anzahl der Baulücken im Gemeindegebiet in Relation zur
Einwohnerzahl relativ gering ist. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit in diesem Bereich gute
Arbeit geleistet. Trotzdem sind Anschreiben an die Eigentümer eine gute Lösung.
AM Böcking schlägt vor, im Beschlussvorschlag die Formulierung „beauftragt“ in „darin bestärkt,
weiterhin“ zu ändern.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
AM Braks schlägt vor, im Beschlussvorschlag die Formulierung „proaktiv“ in „aktiv“ zu ändern.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird darin bestärkt, weiterhin in allen Orten aktiv zu versuchen, die in der
Gemeinde Kreuzau existierenden Baulücken einer Wohnbebauung zuzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
10.
16 Stimmen dafür, 1 Enthaltung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschlussvorschlag:
4. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
5. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
-9Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
16 Stimmen dafür, 1 Enthaltung
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, eine Sitzungspause für 10 Minuten einzulegen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
11.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH“;,
hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach
§§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst
den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche
Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur
Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
12.
Zurückverwiesen
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB
Vorlage: 10/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen
- 10 13.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
14.
8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 6 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
4. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
5. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
15.
8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 6 Enthaltungen
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
7. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
8. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
- 11 Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt
diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
16.
Zurückverwiesen
Anfragen
AM Macherey fragt an, wieso an der längst abgeschlossenen Baumaßnahme „Wiesenbach“ noch
immer provisorische Planken stehen.
Die Verwaltung teilt mit, dass schon mehrfach darauf hingewiesen wurde; der Bauträger aber bis
heute nicht reagiert habe.
AM Heidbüchel fragt an, wieso beim Ausbau der K29 eine zweispurige Brückenlösung favorisiert
wird, obwohl seit vielen Jahren dort nur eine Spur vorhanden ist.
BM Eßer teilt mit, dass seitens der Gemeinde weiterhin eine einspurige Lösung angestrebt wurde,
diese jedoch nicht fördermittelfähig ist.
GVD Schmühl ergänzt, dass der Kreis Düren aufgrund des schlechten Zustands der Straße
handeln muss und dass Brücken zurzeit oberste Priorität bzgl. Fördergelder haben. Die Gemeinde
Kreuzau und der Kreis Düren sind sich einig, dass dadurch unter keinen Umständen die Planung
der K29n hinten an gestellt wird.
AM Heidbüchel regt an, gegebenenfalls eine Resolution zu verfassen, da er die Umgehungsstraße
K29n für unabdingbar hält.
- 12 B. Nichtöffentliche Sitzung
Kreuzau, den 24.03.2015
Vorsitzender:
- Kaptain -
Schriftführer:
- Becker -