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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
08.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier: 	1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
	2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
	3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
	    und 4 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.03.2015 TOP Betreff 11. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung Beschluss: 1. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich. 2. Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen