Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
08.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 24.03.2015
TOP
Betreff
15.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die
Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
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