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Beschlusstext (Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei den Haushaltsstellen a) 1.110.6100- Allgemeine Ordnungsmaßnahmen - b) 1.130.5203- Brandbekämpfung und Einsatz der Feuerwehr in Katastrophenfällen - c) 1.130.5500- Fahrzeughaltung -)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
16.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei den Haushaltsstellen 
a) 1.110.6100- Allgemeine Ordnungsmaßnahmen -
b) 1.130.5203- Brandbekämpfung und Einsatz der Feuerwehr in  
  Katastrophenfällen -
c) 1.130.5500- Fahrzeughaltung -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.08.2007 BESCHLUSS aus der 15. Sitzung der Gemeinde Vettweiß für Donnerstag, den 16.08.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 4. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei den Haushaltsstellen a) 1.110.6100- Allgemeine Ordnungsmaßnahmen b) 1.130.5203- Brandbekämpfung und Einsatz der Feuerwehr in Katastrophenfällen c) 1.130.5500- Fahrzeughaltung (V-24/2007) Im Zusammenhang mit der Mittelerhöhung für Brandbekämpfung und Feuerwehreinsatz bemerkt Ausschussmitglied Helmut Kemmerling, dass es als Dilemma zu bezeichnen ist, den Kommunen die Kosten für die Beseitigung von Ölspuren auf den Straßen anderen Träger anzulasten. Hier muss der Versuch gestartet werden, eine Korrektur herbeizuführen. Zum Thema erläutern Ausschussmitglied Ruskowski und Verwaltungsangestellter Müller, dass die Frage der Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölspuren nunmehr neu diskutiert und entschieden wurde. Im Gemeindebereich Vettweiß wird nicht mehr die Vertragsfirma, sondern wiederum die Feuerwehr für die Beseitigung von Ölspuren eingesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, bei der Haushaltsstelle 1.110.6100 – Allgemeine Ordnungsmaßnahmen2.000,00 €, bei der Haushaltsstelle 1.130.5203 – Brandbekämpfung und Einsatz der Feuerwehr in Katastrophenfällen – 10.000,00 € und bei der Haushaltsstelle 1.130.5500 – Fahrzeughaltung – 10.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.