Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
222 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
25.06.15, 16:11
Aktualisiert
25.06.15, 16:11
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NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 11.06.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Lüttgen, Wolfgang
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf
6. Gilles, Josef, vertritt Winter, Heinrich
7. Heidbüchel, Rolf
8. Heinrichs, Dirk
9. Hohn, Astrid
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen
13. Lennartz, Ulrich
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Björn , vertritt Iven, Axel
17. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
c) von der Feuerwehr (zu TOP 3):
1. Herr Klüser
2. Herr Baden
3. Herr Schröder
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Er stellt weiter fest, dass TOP 15 und 16 in der letzten Sitzung des
Hauptausschusses in den nichtöffentlichen Teil verschoben worden seien und fragt an, wie die
Ausschussmitglieder verfahren möchten. Übereinstimmend wird ausgesagt, die vorgenannten
Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil zu beraten.
Der Bürgermeister verweist ferner auf die Vorlage Nr. 30/2015 „Antrag auf Erwerb eines
Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove“. Aufgrund einer Beschwerdemail eines Drover
Bürgers hat AM Hohn darum gebeten, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil zu erweitern
und den Sachverhalt dort zu behandeln. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder
einverstanden, der neue Tagesordnungspunkt wird unter TOP 22 behandelt.
-2AM Heidbüchel teilt mit, dass ihm bekannt sei, dass die Firma Niederauer Mühle einen Antrag auf
Erhöhung der Tonagen bei der Bezirksregierung Köln gestellt hat. Dies stehe im Zusammenhang
mit den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11. Er bittet um Absetzung der TOP`s und
Anberaumung einer Sondersitzung des Rates nach den Sommerferien. Seine Fraktion werde für
diese Sonderratssitzung auf Sitzungsgeld verzichten.
AM Kern erläutert, dass es sich hier um den gleichen Antrag der Firma Niederauer Mühle wie aus
2014 handele, es gehe um die Erhöhung der Tonagen bei den Papiermaschinen 2 und 3. Die
Firma habe gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht
verloren, seit dem werden nur die genehmigten Tonagemengen auf der PM 2 gefahren. Der neue
Antrag beinhaltet den Wunsch der Firma, zukünftig 370 Tonnen täglich auf der PM 2 und 1000
Tonnen täglich auf der PM 3, insgesamt aber nicht mehr als 1000 Tonnen pro Tag verarbeiten zu
können. Der Antrag werde in der 26/27. KW 2015 veröffentlicht, danach beginne die 1-monatige
Auslagepflicht, ca. Ende August 2015 erfolge eine Anhörung. Wichtig wäre, den genauen Inhalt
des Antrages zu kennen, dieser habe unzweifelhaft Einfluss auf den Bebauungsplan.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass bereits in den interfraktionellen Gesprächen strittig über die
Kapazitätsmengen in Bebauungsplänen diskutiert worden sei. Für seine Fraktion seien die
Lärmkontigente maßgeblich, auch hier gehe es um frühzeitige Beteiligung. Zudem können im
weiteren Fortgang (Offenlage) der Angelegenheit andere Festlegungen getroffen werden. Aus
diesem Grund sehe seine Fraktion eine Vertagung nicht als erforderlich an.
Als dann lässt BM Eßer über den Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11
vor der Tagesordnung abstimmen, mit 9 Ja und 8 Nein-Stimmen sind die genannten
Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt.
-3-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 25/2015
4.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
5.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015
6.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage: 20/2015
7.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
Vorlage: 53/2014 2. Ergänzung
8.
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule
Vorlage: 24/2015
9.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr
gemäß § 17 Abs.2 BauGB
Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung
10.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier:
1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
11.
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:
1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 10/2015
12.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
-413.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
14.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
15.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
16.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
17.
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
18.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
19.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
20.
Mitteilungen
21.
Grundstücksangelegenheit;
hier: Auflösung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen
Vorlage: 28/2015
22.
Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove
Vorlage: 30/2015
23.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
a) Herr F. aus Kreuzau teilt mit, dass im vorliegenden Verkehrskonzept die Ampelsteuerung als
sinnvoll anzusehen ist, und fragt an, wann diese Maßnahme umgesetzt werde. BM Eßer erläutert,
dass es sich hierbei um eine Anregung und keinen Antrag handele. Nach der Sommerpause soll
das Verkehrskonzept in die Diskussionen eingebracht werden. Er sagt zu, dass im Gesamtpaket
auch dieser Punkt behandelt werde.
b) Herr K. aus Kreuzau stellt fest, dass die Flemingstraße zweiseitig befahrbar, die Straße im
Herkesgarten jedoch eine Einbahnstraße darstellt. Er fragt an, warum keine durchgängige
Verkehrsregelung vorhanden sei. BM Eßer sagt zu, dass auch dieser Punkt im Verkehrskonzept
behandelt werde.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für
die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 25/2015
BM Eßer erläutert den Verwaltungsvorschlag und den bisherigen Verfahrensgang und stellt die zur
Wahl stehenden Herren, die anwesend sind, kurz vor. AM Dr. Nolten sagt aus, dass die
Vorstellung der Feuerwehrspitze im letzten interfraktionellen Gespräch von seiner Fraktion sehr
positiv aufgenommen worden sei und bedankt sich für die Bereitschaft, sich in diesem Maße für
die Feuerwehr und damit auch die Allgemeinheit zu engagieren. AM Heidbüchel pflichtet diesen
Aussagen bei.
Beschlussvorschlag:
Herr Gemeindebrandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für einen Zeitraum
von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Herr Brandoberinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre
zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt.
Herr Brandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei
Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
AM Dr. Nolten teilt mit, dass seine Fraktion über den Fragebogen eingehend diskutiert habe. Er
sehe erhebliche Probleme in den Inhalten des Fragebogens und stellt fest, dass aus der
Befragung nicht viel zu erwarten sei. Die CDU-Fraktion habe intern den Tagesordnungspunkt zur
Abstimmung frei gegeben.
AM Heidbüchel unterstützt die Durchführung der Befragung. Schlimmstenfalls sei kein Interesse
aus der Bürgerschaft vorhanden. Diese Erfahrungen sollten auf jeden Fall gemacht werden. AM
Braks sieht die vorgetragenen Probleme nicht und erläutert die Beweggründe zu Durchführung der
Fragebogenaktion.
-6Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und
Bürger über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzepts durchzuführen und den Rat
über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten.
2. Diese Befragung wird in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes
der Bevölkerung durchgeführt. Insgesamt werden 750 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen
und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators
ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen.
3. Die Befragung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens, der mindestens folgende Informationen
enthält: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der
anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität. Als Grundlage der Befragung dient
der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes.
Beratungsergebnis:
5.
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015
AM Dr. Nolten bittet, auch den Campingplatz Schlagstein in die Überprüfung mit einzubeziehen.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016
vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis mit
einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert. In der nächsten
Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage: 20/2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze
durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die
Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit
konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
Vorlage: 53/2014 2. Ergänzung
BM Eßer weist darauf hin, dass heute ein Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
gefasst werden muss, da bis zum 15.06.2015 ein beglaubigter Sitzungsniederschriftsauszug an
den Kreis Düren zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln vorgelegt werden muss. Hiermit
sind die Ausschussmitglieder einverstanden.
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird im Rahmen der Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
Beschluss:
-7Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf
Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der
Sekundarschule
Vorlage: 24/2015
Beschlussvorschlag:
Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf
Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Physikunterricht am Standort Kreuzau
zugestimmt. Die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € sollen auf die Jahre 2016 bis 2018
verteilt werden.
Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau,"Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres
Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB
Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem. §
17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
10.
zurückverwiesen
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH“;,
hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 1:
Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer
Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als
Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich.
-8Beratungsergebnis:
zurückverwiesen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 2::
Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
zurückverwiesen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 3:
Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
zurückverwiesen
Beschlussvorschlag:
Teilbeschluss 4:
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur
Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
11.
zurückverwiesen
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier: 1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB
Vorlage: 10/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in
die Wege geleitet.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
12.
zurückverwiesen
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass es Befürworter und Gegner bei der Windkraft gebe,
-9von daher könne es keinen einstimmigen Beschluss geben. Sollte sich zukünftig herausstellen,
dass eine gesundheitliche Gefahrenlage vorliegen würde, seien im Gegensatz zu
Atomkraftwerken oder Braunkohlekraftwerken, Windräder auch schnell wieder abgebaut und eine
Gefährdung wäre schnellstens wieder zu beseitigen.
Herr Kern teilt mit, dass er grundsätzlich für Windkraft sei, die Windkraftanlagen auf dem
Gemeindegebiet Kreuzau von ihm aber kritisch gesehen werden auch, wenn dies nicht die
allgemeine Meinung der Grünen sei. Er kritisiert, dass er aufgrund der vorliegenden Gutachten
(2300 Seiten) entscheiden solle. Dies sei für einen Feierabendpolitiker sehr schwierig. Er habe
jedoch 800 Seiten zusätzlich aus dem Internet gezogen, um die vorliegenden Gutachten
verstehen zu können. Je mehr er sich mit dem Thema beschäftigt habe, umso mehr Bedenken
habe er gegen die vorgesehenen Maßnahmen. Es gehe ihm darum, dass der Rat der Gemeinde
Kreuzau keine Fehler mache. Die vorliegende Potenzialstudie des Landes NRW sollte von allen
Ratsmitgliedern gelesen werden. Auch weist er darauf hin, dass es sich bei den vorgesehenen
Flächen um ökologisch wertvolle Gebiete handele. Die untere Landschaftsbehörde des Kreises
Düren habe alle Gutachten und Stellungnahmen durchgewunken. Er regt an, dass LANUV NRW
einzuschalten, um die Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu prüfen. Auf die anderen
Gutachten wolle er derzeit nicht eingehen. Es könne aber nicht sein, dass aufgrund mangelnder
Sachkenntnis der Rat einen falschen Beschluss fasse. AM Braks teilt mit, dass die FDP eine
Anfrage an die Verwaltung gestellt habe und fragt an, wann diese beantwortet werde. GVD
Schmühl antwortet, dass es sich bei der Anfrage der FDP-Fraktion um finanzielle Dinge handele.
In der Ratssitzung im Oktober 2015 werde die Verwaltung zur Wegenutzungsentschädigung und
Pacht eine entsprechende Stellungnahme vorlegen. Es sollten keine Entscheidungen finanzieller
Art im Flächennutzungsplanverfahren getroffen werden. Die gestellten Fragen, soweit sie von der
Gemeinde zu beantworten sind, werden nach der Sommerpause beantwortet. AM Braks erläutert
weiterhin, dass seine Fraktion im Umweltausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass die
Abstandsflächen sehr kritisch zu betrachten sind. Aus diesem Grund werde er nicht zustimmen.
AM Dr. Nolten berichtet, dass auch in seiner Fraktion die Angelegenheit kritisch diskutiert worden
sei. Er bringt in Erinnerung, dass in der letzten Legislaturperiode der vorliegende Verfahrensgang
gewählt worden sei.
Desweiteren stellt er fest, dass die Konzentrationsflächen nicht in FFH-Gebieten liegen. Die
geltende Erlasslage sei abgearbeitet worden, ebenfalls der Leitfaden Artenschutz. Es gebe
letztlich klare Ausführungsbestimmungen der Landesregierung. Seitens der CDU-Fraktion werden
keine gravierenden Einwände gegen den Entwurf vorgebracht, von daher könne die CDU
zustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur
33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
13.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
- 10 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
14.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
15.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
AM Heidbüchel berichtet, dass, nach dem die Unterlagen in der Verwaltung eingesehen worden
seien, er gegen eine nachträgliche Genehmigung sei und von daher der Beschlussvorschlag
abgelehnt werde. Eine mögliche Abrissverfügung des Kreises Düren werde hingenommen. Die
Verwaltung habe frühzeitig darauf hingewiesen, was rechtlich möglich ist. AM Dr. Nolten bringt in
Erinnerung, dass in der Vergangenheit in allen gleichgelagerten Fällen eine Sanktionierung
ausgesprochen worden sei. Es bestehe das Risiko das bei der Ablehnung des
Beschlussvorschlages eine Situation entstehe, die schlechter sei als die derzeitige.
AM Kern vertritt die Ansicht, dass von vornherein die Absicht der Firma bestand, die
Verkaufsfläche so groß wie vorhanden zu errichten. Auch von ihm werde der Beschlussvorschlag
der Verwaltung abgelehnt. AM Braks vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde aus seiner Sicht
der falsche Ansprechpartner sei. Das Bauordnungsamt des Kreises Düren sei in der
Verantwortung. Er lehne ebenfalls den Beschlussvorschlag ab.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
- 11 -
Beratungsergebnis:
16.
8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
17.
8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
Beschlussvorschlag:
Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle
Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden
aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert.
Beratungsergebnis:
18.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber
auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen
ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung
der Flächen durchzuführen.
2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler
oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
19.
einstimmig
Anfragen
a) AM Kaptain fragt, warum einzelne Ratsmitglieder über den Antrag auf Kapazitätserweiterung
der Firma Niederauer Mühle in Kenntnis gesetzt sind und die Verwaltung von diesen Anträgen
keine Kenntnisse habe.
Die Verwaltungsvertreter sagen aus, dass keine Erkenntnisse bei der Verwaltung vorliegen. Bzgl.
- 12 der Sonderratssitzung fragt Herr Kaptain ergänzend, ob es Terminvorschläge gebe. BM Eßer
schlägt vor, zum Ende dieser Sitzung über diesen Punkt zu sprechen.
b) AM Hohn fragt den Bürgermeister hinsichtlich der Anfrage von Herrn B. wegen des beantragten
Rederechtes im Rats- und Ausschusssitzungen durch Bürger. Herr B. habe auf seine
entsprechende Anfrage ein Schreiben des Bürgermeisters erhalten. Nach der Geschäftsordnung
gebe es in Ausnahmefällen ein Rederecht von Bürgern. Sie verstehe nicht, dass das Schreiben
der Verwaltung so einen negativen Tenor habe.
BM Eßer bringt in Erinnerung, dass in der Ratssitzung am 28.04.2015 Ratsmitglied Tesch eine
Nachfrage zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gestellt habe. Die Verwaltung habe
zugesagt, den Kreis Düren einzuschalten. Hierbei habe es einen Zwischenruf von Frau B.
gegeben, den er unterbunden hat. In der letzten Sitzung des Umweltausschusses hat Herr B. in
der Einwohnerfragestunde mitgeteilt, dass seiner Meinung nach der Geschäftsordnung ein
Rederecht bestehe. Die Verwaltung habe eine Überprüfung zugesagt. Darauf hin sei das
Schreiben an Herrn B. ergangen. Er zitiert den Wortlaut des Schreibens an Herrn B. Der
Bürgermeister fragt Frau Hohn, was sie davon abgehalten habe, dass Rederecht für Frau B. zu
beantragen. Jedes Ratsmitglied könne das beantragen.
Daraufhin beantragen die Eheleute B. lautstark, ein Rederecht erteilt zu bekommen. BM Eßer
fragt die Ausschussmitglieder, ob Herrn B. das Rederecht erteilt werden solle. Dies wird
mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin äußert Frau B. lautstark ihren Unmut, sie wird vom
Bürgermeister zur Ordnung gerufen und gleichzeitig um Mäßigung des Tones und der Lautstärke
gebeten.
c) AM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt zur Beratung über die
Niederauer Mühle in öffentlicher Sitzung erfolgen sollte.
AM Kern äußert die Meinung, ihm sei wichtig, dass die Ratstermine frühzeitig bekannt seien. BM
Eßer erläutert das Verfahren. Im November jeden Jahres werden die Termine für das nächste
Jahr mit den Fraktionen besprochen. Eine Festsetzung und Information der Rats- und
Ausschussmitglieder erfolge im Dezember eines jeden Jahres für das darauf folgende Jahr.
Nach kurzer Diskussion wird festgehalten, dass die Sonderratssitzung am 18.08.2015
durchgeführt werden soll.
d) AM Braks fragt an, ob es Erkenntnisse zur Anfrage einer Kreuzauer Bürgerin wegen giftiger
Ausdünstungen im Bereich der Straße „Zum Wiesenbach“ gebe? BM Eßer teilt mit, dass keine
Erkenntnisse hierzu vorliegen.
e) Herr Braks fragt weiterhin an, welche Auswirkungen der landesweite Streik der
Kindergärtnerinnen auf die Gemeinde Kreuzau habe. GOVR Steg teilt mit, dass der Streik keine
Auswirkungen auf die kommunalen Kindertagesstätten habe.
f) AM Kern stellt fest, dass an der Grillhütte „Drei Erken“ schlimme Zustände herrschen und fragt,
wie die Angelegenheit in den Griff zu bekommen sei. GVD Schmühl erläutert, dass der Bauhof
nicht mehr regelmäßig dort agiere, da ein Bürger aus dem Ortsteil Üdingen sich bereit erklärt
habe, die Abfälle zu beseitigen. Er sagt zu, sich sachkundig zu machen, ggfs. müsse der Bauhof
wieder eingeschaltet werden. Auch hinsichtlich der Zerstörungen an der Grillhütte sagt die
Verwaltung eine Überprüfung zu.
g) AM Hohn teilt mit, dass rund um die Bushaltestelle im Bereich des Kindergartens in Thum
dringend Arbeiten durchgeführt werden müssen, da dort schlimme Zustände bestehen. Sie fragt
an, ob in Thum eine 450,- € - Kraft beschäftigt sei. Dies wird bestätigt. Die Verwaltung sagt eine
Überprüfung und weitere Veranlassung zu.
B. Nichtöffentliche Sitzung