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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
222 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
25.06.15, 16:11
Aktualisiert
25.06.15, 16:11

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.06.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Lüttgen, Wolfgang 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf 6. Gilles, Josef, vertritt Winter, Heinrich 7. Heidbüchel, Rolf 8. Heinrichs, Dirk 9. Hohn, Astrid 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen 13. Lennartz, Ulrich 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Björn , vertritt Iven, Axel 17. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen c) von der Feuerwehr (zu TOP 3): 1. Herr Klüser 2. Herr Baden 3. Herr Schröder Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er stellt weiter fest, dass TOP 15 und 16 in der letzten Sitzung des Hauptausschusses in den nichtöffentlichen Teil verschoben worden seien und fragt an, wie die Ausschussmitglieder verfahren möchten. Übereinstimmend wird ausgesagt, die vorgenannten Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil zu beraten. Der Bürgermeister verweist ferner auf die Vorlage Nr. 30/2015 „Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove“. Aufgrund einer Beschwerdemail eines Drover Bürgers hat AM Hohn darum gebeten, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil zu erweitern und den Sachverhalt dort zu behandeln. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden, der neue Tagesordnungspunkt wird unter TOP 22 behandelt. -2AM Heidbüchel teilt mit, dass ihm bekannt sei, dass die Firma Niederauer Mühle einen Antrag auf Erhöhung der Tonagen bei der Bezirksregierung Köln gestellt hat. Dies stehe im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11. Er bittet um Absetzung der TOP`s und Anberaumung einer Sondersitzung des Rates nach den Sommerferien. Seine Fraktion werde für diese Sonderratssitzung auf Sitzungsgeld verzichten. AM Kern erläutert, dass es sich hier um den gleichen Antrag der Firma Niederauer Mühle wie aus 2014 handele, es gehe um die Erhöhung der Tonagen bei den Papiermaschinen 2 und 3. Die Firma habe gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht verloren, seit dem werden nur die genehmigten Tonagemengen auf der PM 2 gefahren. Der neue Antrag beinhaltet den Wunsch der Firma, zukünftig 370 Tonnen täglich auf der PM 2 und 1000 Tonnen täglich auf der PM 3, insgesamt aber nicht mehr als 1000 Tonnen pro Tag verarbeiten zu können. Der Antrag werde in der 26/27. KW 2015 veröffentlicht, danach beginne die 1-monatige Auslagepflicht, ca. Ende August 2015 erfolge eine Anhörung. Wichtig wäre, den genauen Inhalt des Antrages zu kennen, dieser habe unzweifelhaft Einfluss auf den Bebauungsplan. AM Dr. Nolten stellt fest, dass bereits in den interfraktionellen Gesprächen strittig über die Kapazitätsmengen in Bebauungsplänen diskutiert worden sei. Für seine Fraktion seien die Lärmkontigente maßgeblich, auch hier gehe es um frühzeitige Beteiligung. Zudem können im weiteren Fortgang (Offenlage) der Angelegenheit andere Festlegungen getroffen werden. Aus diesem Grund sehe seine Fraktion eine Vertagung nicht als erforderlich an. Als dann lässt BM Eßer über den Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 vor der Tagesordnung abstimmen, mit 9 Ja und 8 Nein-Stimmen sind die genannten Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt. -3- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 25/2015 4. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 5. Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Vorlage: 19/2015 6. Einführung einer Zweitwohnungssteuer Vorlage: 20/2015 7. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren Vorlage: 53/2014 2. Ergänzung 8. Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule Vorlage: 24/2015 9. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung 10. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung 11. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 12. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung -413. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung 14. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung 15. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 16. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 17. Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 18. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 19. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 20. Mitteilungen 21. Grundstücksangelegenheit; hier: Auflösung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen Vorlage: 28/2015 22. Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove Vorlage: 30/2015 23. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde a) Herr F. aus Kreuzau teilt mit, dass im vorliegenden Verkehrskonzept die Ampelsteuerung als sinnvoll anzusehen ist, und fragt an, wann diese Maßnahme umgesetzt werde. BM Eßer erläutert, dass es sich hierbei um eine Anregung und keinen Antrag handele. Nach der Sommerpause soll das Verkehrskonzept in die Diskussionen eingebracht werden. Er sagt zu, dass im Gesamtpaket auch dieser Punkt behandelt werde. b) Herr K. aus Kreuzau stellt fest, dass die Flemingstraße zweiseitig befahrbar, die Straße im Herkesgarten jedoch eine Einbahnstraße darstellt. Er fragt an, warum keine durchgängige Verkehrsregelung vorhanden sei. BM Eßer sagt zu, dass auch dieser Punkt im Verkehrskonzept behandelt werde. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil. 3. Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 25/2015 BM Eßer erläutert den Verwaltungsvorschlag und den bisherigen Verfahrensgang und stellt die zur Wahl stehenden Herren, die anwesend sind, kurz vor. AM Dr. Nolten sagt aus, dass die Vorstellung der Feuerwehrspitze im letzten interfraktionellen Gespräch von seiner Fraktion sehr positiv aufgenommen worden sei und bedankt sich für die Bereitschaft, sich in diesem Maße für die Feuerwehr und damit auch die Allgemeinheit zu engagieren. AM Heidbüchel pflichtet diesen Aussagen bei. Beschlussvorschlag: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Brandoberinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Herr Brandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 AM Dr. Nolten teilt mit, dass seine Fraktion über den Fragebogen eingehend diskutiert habe. Er sehe erhebliche Probleme in den Inhalten des Fragebogens und stellt fest, dass aus der Befragung nicht viel zu erwarten sei. Die CDU-Fraktion habe intern den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung frei gegeben. AM Heidbüchel unterstützt die Durchführung der Befragung. Schlimmstenfalls sei kein Interesse aus der Bürgerschaft vorhanden. Diese Erfahrungen sollten auf jeden Fall gemacht werden. AM Braks sieht die vorgetragenen Probleme nicht und erläutert die Beweggründe zu Durchführung der Fragebogenaktion. -6Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzepts durchzuführen und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten. 2. Diese Befragung wird in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung durchgeführt. Insgesamt werden 750 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen. 3. Die Befragung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens, der mindestens folgende Informationen enthält: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität. Als Grundlage der Befragung dient der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes. Beratungsergebnis: 5. 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Vorlage: 19/2015 AM Dr. Nolten bittet, auch den Campingplatz Schlagstein in die Überprüfung mit einzubeziehen. Dies wird von der Verwaltung zugesagt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016 vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis mit einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert. In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Einführung einer Zweitwohnungssteuer Vorlage: 20/2015 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren Vorlage: 53/2014 2. Ergänzung BM Eßer weist darauf hin, dass heute ein Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst werden muss, da bis zum 15.06.2015 ein beglaubigter Sitzungsniederschriftsauszug an den Kreis Düren zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln vorgelegt werden muss. Hiermit sind die Ausschussmitglieder einverstanden. Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird im Rahmen der Dringlichkeit wie folgt beschlossen: Beschluss: -7Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule Vorlage: 24/2015 Beschlussvorschlag: Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Physikunterricht am Standort Kreuzau zugestimmt. Die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € sollen auf die Jahre 2016 bis 2018 verteilt werden. Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau,"Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem. § 17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 10. zurückverwiesen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 1: Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich. -8Beratungsergebnis: zurückverwiesen Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 2:: Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt. Beratungsergebnis: zurückverwiesen Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 3: Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: zurückverwiesen Beschlussvorschlag: Teilbeschluss 4: Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen. Beratungsergebnis: 11. zurückverwiesen Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: 1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in die Wege geleitet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 12. zurückverwiesen 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass es Befürworter und Gegner bei der Windkraft gebe, -9von daher könne es keinen einstimmigen Beschluss geben. Sollte sich zukünftig herausstellen, dass eine gesundheitliche Gefahrenlage vorliegen würde, seien im Gegensatz zu Atomkraftwerken oder Braunkohlekraftwerken, Windräder auch schnell wieder abgebaut und eine Gefährdung wäre schnellstens wieder zu beseitigen. Herr Kern teilt mit, dass er grundsätzlich für Windkraft sei, die Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Kreuzau von ihm aber kritisch gesehen werden auch, wenn dies nicht die allgemeine Meinung der Grünen sei. Er kritisiert, dass er aufgrund der vorliegenden Gutachten (2300 Seiten) entscheiden solle. Dies sei für einen Feierabendpolitiker sehr schwierig. Er habe jedoch 800 Seiten zusätzlich aus dem Internet gezogen, um die vorliegenden Gutachten verstehen zu können. Je mehr er sich mit dem Thema beschäftigt habe, umso mehr Bedenken habe er gegen die vorgesehenen Maßnahmen. Es gehe ihm darum, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau keine Fehler mache. Die vorliegende Potenzialstudie des Landes NRW sollte von allen Ratsmitgliedern gelesen werden. Auch weist er darauf hin, dass es sich bei den vorgesehenen Flächen um ökologisch wertvolle Gebiete handele. Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren habe alle Gutachten und Stellungnahmen durchgewunken. Er regt an, dass LANUV NRW einzuschalten, um die Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu prüfen. Auf die anderen Gutachten wolle er derzeit nicht eingehen. Es könne aber nicht sein, dass aufgrund mangelnder Sachkenntnis der Rat einen falschen Beschluss fasse. AM Braks teilt mit, dass die FDP eine Anfrage an die Verwaltung gestellt habe und fragt an, wann diese beantwortet werde. GVD Schmühl antwortet, dass es sich bei der Anfrage der FDP-Fraktion um finanzielle Dinge handele. In der Ratssitzung im Oktober 2015 werde die Verwaltung zur Wegenutzungsentschädigung und Pacht eine entsprechende Stellungnahme vorlegen. Es sollten keine Entscheidungen finanzieller Art im Flächennutzungsplanverfahren getroffen werden. Die gestellten Fragen, soweit sie von der Gemeinde zu beantworten sind, werden nach der Sommerpause beantwortet. AM Braks erläutert weiterhin, dass seine Fraktion im Umweltausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass die Abstandsflächen sehr kritisch zu betrachten sind. Aus diesem Grund werde er nicht zustimmen. AM Dr. Nolten berichtet, dass auch in seiner Fraktion die Angelegenheit kritisch diskutiert worden sei. Er bringt in Erinnerung, dass in der letzten Legislaturperiode der vorliegende Verfahrensgang gewählt worden sei. Desweiteren stellt er fest, dass die Konzentrationsflächen nicht in FFH-Gebieten liegen. Die geltende Erlasslage sei abgearbeitet worden, ebenfalls der Leitfaden Artenschutz. Es gebe letztlich klare Ausführungsbestimmungen der Landesregierung. Seitens der CDU-Fraktion werden keine gravierenden Einwände gegen den Entwurf vorgebracht, von daher könne die CDU zustimmen. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 13. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung Beschlussvorschlag: - 10 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 14. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 15. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 AM Heidbüchel berichtet, dass, nach dem die Unterlagen in der Verwaltung eingesehen worden seien, er gegen eine nachträgliche Genehmigung sei und von daher der Beschlussvorschlag abgelehnt werde. Eine mögliche Abrissverfügung des Kreises Düren werde hingenommen. Die Verwaltung habe frühzeitig darauf hingewiesen, was rechtlich möglich ist. AM Dr. Nolten bringt in Erinnerung, dass in der Vergangenheit in allen gleichgelagerten Fällen eine Sanktionierung ausgesprochen worden sei. Es bestehe das Risiko das bei der Ablehnung des Beschlussvorschlages eine Situation entstehe, die schlechter sei als die derzeitige. AM Kern vertritt die Ansicht, dass von vornherein die Absicht der Firma bestand, die Verkaufsfläche so groß wie vorhanden zu errichten. Auch von ihm werde der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. AM Braks vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde aus seiner Sicht der falsche Ansprechpartner sei. Das Bauordnungsamt des Kreises Düren sei in der Verantwortung. Er lehne ebenfalls den Beschlussvorschlag ab. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen. 2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. - 11 - Beratungsergebnis: 16. 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 17. 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 Beschlussvorschlag: Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert. Beratungsergebnis: 18. einstimmig Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung der Flächen durchzuführen. 2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 19. einstimmig Anfragen a) AM Kaptain fragt, warum einzelne Ratsmitglieder über den Antrag auf Kapazitätserweiterung der Firma Niederauer Mühle in Kenntnis gesetzt sind und die Verwaltung von diesen Anträgen keine Kenntnisse habe. Die Verwaltungsvertreter sagen aus, dass keine Erkenntnisse bei der Verwaltung vorliegen. Bzgl. - 12 der Sonderratssitzung fragt Herr Kaptain ergänzend, ob es Terminvorschläge gebe. BM Eßer schlägt vor, zum Ende dieser Sitzung über diesen Punkt zu sprechen. b) AM Hohn fragt den Bürgermeister hinsichtlich der Anfrage von Herrn B. wegen des beantragten Rederechtes im Rats- und Ausschusssitzungen durch Bürger. Herr B. habe auf seine entsprechende Anfrage ein Schreiben des Bürgermeisters erhalten. Nach der Geschäftsordnung gebe es in Ausnahmefällen ein Rederecht von Bürgern. Sie verstehe nicht, dass das Schreiben der Verwaltung so einen negativen Tenor habe. BM Eßer bringt in Erinnerung, dass in der Ratssitzung am 28.04.2015 Ratsmitglied Tesch eine Nachfrage zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gestellt habe. Die Verwaltung habe zugesagt, den Kreis Düren einzuschalten. Hierbei habe es einen Zwischenruf von Frau B. gegeben, den er unterbunden hat. In der letzten Sitzung des Umweltausschusses hat Herr B. in der Einwohnerfragestunde mitgeteilt, dass seiner Meinung nach der Geschäftsordnung ein Rederecht bestehe. Die Verwaltung habe eine Überprüfung zugesagt. Darauf hin sei das Schreiben an Herrn B. ergangen. Er zitiert den Wortlaut des Schreibens an Herrn B. Der Bürgermeister fragt Frau Hohn, was sie davon abgehalten habe, dass Rederecht für Frau B. zu beantragen. Jedes Ratsmitglied könne das beantragen. Daraufhin beantragen die Eheleute B. lautstark, ein Rederecht erteilt zu bekommen. BM Eßer fragt die Ausschussmitglieder, ob Herrn B. das Rederecht erteilt werden solle. Dies wird mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin äußert Frau B. lautstark ihren Unmut, sie wird vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und gleichzeitig um Mäßigung des Tones und der Lautstärke gebeten. c) AM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt zur Beratung über die Niederauer Mühle in öffentlicher Sitzung erfolgen sollte. AM Kern äußert die Meinung, ihm sei wichtig, dass die Ratstermine frühzeitig bekannt seien. BM Eßer erläutert das Verfahren. Im November jeden Jahres werden die Termine für das nächste Jahr mit den Fraktionen besprochen. Eine Festsetzung und Information der Rats- und Ausschussmitglieder erfolge im Dezember eines jeden Jahres für das darauf folgende Jahr. Nach kurzer Diskussion wird festgehalten, dass die Sonderratssitzung am 18.08.2015 durchgeführt werden soll. d) AM Braks fragt an, ob es Erkenntnisse zur Anfrage einer Kreuzauer Bürgerin wegen giftiger Ausdünstungen im Bereich der Straße „Zum Wiesenbach“ gebe? BM Eßer teilt mit, dass keine Erkenntnisse hierzu vorliegen. e) Herr Braks fragt weiterhin an, welche Auswirkungen der landesweite Streik der Kindergärtnerinnen auf die Gemeinde Kreuzau habe. GOVR Steg teilt mit, dass der Streik keine Auswirkungen auf die kommunalen Kindertagesstätten habe. f) AM Kern stellt fest, dass an der Grillhütte „Drei Erken“ schlimme Zustände herrschen und fragt, wie die Angelegenheit in den Griff zu bekommen sei. GVD Schmühl erläutert, dass der Bauhof nicht mehr regelmäßig dort agiere, da ein Bürger aus dem Ortsteil Üdingen sich bereit erklärt habe, die Abfälle zu beseitigen. Er sagt zu, sich sachkundig zu machen, ggfs. müsse der Bauhof wieder eingeschaltet werden. Auch hinsichtlich der Zerstörungen an der Grillhütte sagt die Verwaltung eine Überprüfung zu. g) AM Hohn teilt mit, dass rund um die Bushaltestelle im Bereich des Kindergartens in Thum dringend Arbeiten durchgeführt werden müssen, da dort schlimme Zustände bestehen. Sie fragt an, ob in Thum eine 450,- € - Kraft beschäftigt sei. Dies wird bestätigt. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und weitere Veranlassung zu. B. Nichtöffentliche Sitzung