Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-61/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.04.2013
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion zur Gewerbeflächenentwicklung in Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2013 vor, in dem sie bittet,
verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbeflächenentwicklung in Bedburg zu
beantworten. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Stadtverwaltung führt dazu wie folgt aus:
ad 1)
Bisher wurde die Fläche lediglich in internen Überlegungen als Suchraum für weitere mögliche
Gewerbegebietsentwicklungen definiert. Es wurden weder konkrete, die Fläche bezogene
Gespräche bei übergeordneten Behörden geführt, noch sonstige formale Planungsschritte
eingeleitet. Gründe für die Definition als Suchraum waren u. a. die verkehrsgünstige Lage, der
probate Abstand zu Wohngebieten sowie die Lage zwischen zwei Verkehrsachen, nicht vollständig
isoliert im Freiraum. Konkretere Überlegungen waren vor der Verfügbarkeit verschiedener
Analysen zum regionalen Gewerbeflächenkonzept sowie zum Stadtentwicklungsplan bisher nicht
angezeigt. Daher wurde in der Vorlage WP8-74/2012 auch darauf hingewiesen, dass für eine
Flächenausweisung an dieser Stelle zunächst ein zeitintensives Regionalplanänderungsverfahren
notwendig wäre. Unter welchen engen Rahmenbedingungen dies erfolgt, war in jüngerer
Vergangenheit bei der Regionalplanänderung zur „terra nova“-Fläche sowie bei anderen
kreisangehörigen Kommunen festzustellen.
ad 2)
Im Rahmen der bisherigen o. g. Überlegungen wurden über weitere Flächenpotenziale
nachgedacht, es waren jedoch keine weiteren vorhanden, die aus Sicht der Verwaltung realistisch
oder tragfähig zu entwickeln wären.
ad 3)
Konkrete Gespräche sind wie o.g. bisher nicht geführt worden, jedoch sind in den bisherigen
Überlegungen allgemeine Aussagen der Landesregierung zur Gewerbeflächenentwicklung
berücksichtigt.
ad 4)
Dies ist konkret in Gesprächen mit der Bezirksregierung zu erörtern. Die Verwaltung weist in
diesem Zusammenhang jedoch auf die bereits diskutierte Flächenpolitik der Landesregierung hin.
ad 5 -7)
Diese Fragestellungen liegen dem Büro für Standortförderung als zuständige Stelle vor. Die
Ausführungen hierzu werden entsprechend nach Beantwortung zur Kenntnis weitergeleitet.
ad 8)
Die Bebauungspläne für den Industriepark Mühlenerft Nr. 39 / Bedburg und 39a / Bedburg, zuletzt
geändert am 13.06.2006 respektive am 18.03.2008, enthalten gestalterische Festsetzungen,
insbesondere zur Eingründung von Grundstücken – diese jedoch vor dem Hintergrund der
Zweckbestimmung des Gebietes als Industriegebiet.
ad 9 -11)
Diese Fragestellungen liegen dem Büro für Standortförderung als zuständige Stelle vor. Die
Ausführungen hierzu werden entsprechend nach Beantwortung zur Kenntnis weitergeleitet.
ad 12)
Die Bauleitplanung wie auch die Verhandlungen mit den Flächeneigentümern laufen üben den
Zweckverband „terra nova“. Die Geschäftsführung wie auch die Planungshoheit der
Bauleitplanung obliegt der Stadt Bergheim. Aus dem Voranschreiten dieser Planungen ergibt sich
der Zeitrahmen der Realisierung.
Beschlussvorlage WP8-61/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
ad 13)
Die Planungen laufen im Rahmen der Möglichkeiten der jeweilig zuständigen Stellen. Eine
finanzielle Unterstützung der Planungen wird im Rahmen des Zweckverbandes durch die
Mitgliedskommunen geleistet. Die Steuerung erfolgt durch das Kontrollgremium des
Zweckverbandes, dem auch politische Vertreter der einzelnen Städte angehören.
Darüber hinaus wird wie in der vorherigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
besprochen, der letzte Schriftverkehr zwischen der Stadt Bedburg und der Bezirksregierung Köln
zur Gewerbeflächenentwicklung als Anlage zur Kenntnis gegeben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 03.04.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-61/2013
Seite 3