Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
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Bürgermeister
der Stadt Bedburg
Stadtverwaltung Bedburg
Postfach 12 53
50173 Bedburg
irr/r[1
;;
022013
AKenzeichen:
62.6-1.13.01
Auskunft edeilt:
Hen Ulbrich
Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenerft
Schreiben von Herrn MdL Guido van den Berg vom 31 .O1.2013
->
uwe. ulbrich@bezreg-
koeln.nrw.de
Zimmer: K724
Telefon: (0221) 147 - 2360
Anlagen. Mein Antwortschreiben vom 20. Februar 2013,
Az.: 32162.6-1.13.09
Fax'. (0221) 147 - 2905
Zeughausstraße 2-1 0,
50667 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
beiliegendes Schreiben übersende ich lhnen zu lhrer Kenntnis.
Besuchereingang (Hauptpfode)
Zeughausstr.
Mit freundlichen Grüßen
I
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30 - 1 5:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf:
Helaba
BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
IBAN:
D
E34300500000000096560
BIC: WELADEDD
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147
F
-O
ax: (0221) 1 47 - 31 85
poststelle@brk. nrw. de
www.bezreg-koeln. nrw.de
f)urchschrift
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Datum: 21 .02.2013
Seite 1 von 3
Landtag NRW
Herrn MdL
Guido van den Berg
Postfach 10 11 43
40OO2 Düsseldorf
AKenzeichen:
3262.6-1.13.01
Auskunft erteilt:
Hen Ulbrich
uwe.ulbrich@bezregkoeln.nrw.de
-r
Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenerft
Zimmer K724
Telefon: (0221) 147 -2360
Fax (0221) 147 -2905
lhr Schreiben vom 31.01 .2013
Zeughausstraße 2-1 0,
50667 Köln
Sehr geehrter Herr van den Berg,
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
Frau Regierungspräsidentin Walsken hat ihr o.g. Schreiben dankend
erhalten. Sie hat mich gebeten, lhre darin aufgeworfenen Fragen zur
geplanten Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenertlzu
beantworten.
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte)
Zeughausstr. 8
Telefonische Sprechzeiten:
1.
F
die Feststellung richtig, dass es keine zeitliche Begrenzung
von der Bezirksregierung für die Stadt Bedburg gibt, eine
tst
Tauschfläche für die Otto-Hahn-Straße als Gewerbe- und
I n d u strieg eb iet a u szuwe i se n ?
mo. - do.: 8:30 - '1 5:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30 - 1 5:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bedburg im Rahmen des
Verfahren s zur Anderung des Regionalplanes sachlicher Teilabschnitt
,,Vorbeugender Hochwasserschulz" 2OOG mitgeteilt, dass der Bereich an
der Otto-Hahn-Straße in einem dargestellten Überschwemmungsbereich liegt. lm Ergebnis verschiedener Gespräche hat die Stadt
Bedburg die Anregung der Bezirkregierung KÖln und des Erftverbandes
aufgenommen, diese Fläche durch einen Flächentausch wieder dem
Freiraum bzw. dem Retentionsraum der Erft zuzuführen.
Seitens der Bezirksregierung Koln gab und gibt es für die Umsetzung
dieses Flächentausches keine zeitliche Befristung. Gleichwohl wurde
der im Rahmen der 44. Anderung des Flächennutzungsplanes zÜgig
vorgelegte Flächentausch im Hinblick auf die Umsetzung eines
vorbeugenden Hochwasserschutzes aus landesplanerischer Sicht
begrüßt.
Landeskasse Düsseldorf:
Helaba
BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
IBAN:
D
E34300s00000000096560
BIC: WELADEDD
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147
Fax'.
-0
(0221) 147 - 3185
poststelle@brk. nrw.de
www.bezreg-koeln. nrw.de
Bezirksregierung Köln
Datum: 21 .O2.2O13
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2.
/sf es zutreffend, dass auch das Grundstück Otto-Hahn-Straße
bei der Bezirksregierung als gleichwertiges Gewerbe- und
I n d u st rieg e b iet ausgew'es e n ist?
Nach den Darstellungen des Regionalplanes, Teilabschnitt Region KÖln
liegt die Fläche an der Otto-Hahn-Straße in einem Allgemeinen
Siedlungsbereich. lm Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist diese
Fläche als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Auch die im Rahmen der 44. Anderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) vorgelegte Tauschfläche am GIB (Bereich für gewerbliche- und
industrielle Nutzung im Regionalplan) lndustriepark Mühlenerft ist
,,gleichwertig" als Gewerbliche Baufläche im FNP ausgewiesen.
3.
F
Habe ich die Position der Bezirksregierung richtig verstanden,
dass keinerlei Problem darin gesehen wird, wenn die Stadt
Bedburg sich für ein anderes Grundstück entscheidet, sofern
dieses nur an ein bereits bestehendes lndustriegebiet anschließt
und die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind?
Die Ausweisung neuer Bauflächen ist aus Sicht der Raumordnung und
Landesplanung an verschiedene Kriterien gebunden. Primäres Ziel ist
hierbei, einem weiteren Flächenverbrauch und einer Zersiedelung der
Landschaft steuernd entgegen zu wirken. Daher werden bei
bestehendem Bedarf nur noch Bauflächendarstellungen zugestimmt, die
sich an bestehende Siedlungsbereiche anschließen. Zudem dürfen
keine anderen Belange der Planung entgegenstehen.
4.
Stimmt es, dass solange eine neue Fläche 10 ha nicht
überschreitet (es kann sich hierbei auch um mehrere Teilflächen
handeln), bei der Bezirksregierung das Verfahren nicht neu
aufgerollt werden muss?
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes
werden im Regionalplan nur raumbedeutsame Siedlungsbereiche
dargestellt. I.d.R. wird dies erst ab einer Größe von 10 ha angenommen.
Werden die v.g. landesplanerischen Standortkriterien erfüllt, kann bei
Planungen unterhalb dieser Darstellungsschwelle von einem
Regionalplanänderungsverfahren abgesehen werden. Eine Korrektur
des Regionalplanes erfolgt gegebenenfalls im Rahmen der
Gesamtüberarbeitung.
I
Bezirksregierung Köln
Datum:21 .42.2O13
Seite 3 von 3
lch gehe davon aus, lhre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Sollte lhrerseits dennoch Klärungsbedarf bestehen, stehe ich lhnen
gerne zur verfügung.
Die Stadt Bedburg erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.
7
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
t/--,
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