Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schreiben BR Köln an MdL van den Berg 210213)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Beschlussvorlage (Schreiben BR Köln an MdL van den Berg 210213) Beschlussvorlage (Schreiben BR Köln an MdL van den Berg 210213) Beschlussvorlage (Schreiben BR Köln an MdL van den Berg 210213) Beschlussvorlage (Schreiben BR Köln an MdL van den Berg 210213)

öffnen download melden Dateigröße: 1,6 MB

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln ";i3uR .: r::r-!1O! Bezirksregierung Köln, 50606 Köln fi{ Bürgermeister der Stadt Bedburg Stadtverwaltung Bedburg Postfach 12 53 50173 Bedburg irr/r[1 ;; 022013 AKenzeichen: 62.6-1.13.01 Auskunft edeilt: Hen Ulbrich Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenerft Schreiben von Herrn MdL Guido van den Berg vom 31 .O1.2013 -> uwe. ulbrich@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: K724 Telefon: (0221) 147 - 2360 Anlagen. Mein Antwortschreiben vom 20. Februar 2013, Az.: 32162.6-1.13.09 Fax'. (0221) 147 - 2905 Zeughausstraße 2-1 0, 50667 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz beiliegendes Schreiben übersende ich lhnen zu lhrer Kenntnis. Besuchereingang (Hauptpfode) Zeughausstr. Mit freundlichen Grüßen I Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 1 5:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Helaba BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: D E34300500000000096560 BIC: WELADEDD Hauptsitz: Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 F -O ax: (0221) 1 47 - 31 85 poststelle@brk. nrw. de www.bezreg-koeln. nrw.de f)urchschrift Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 21 .02.2013 Seite 1 von 3 Landtag NRW Herrn MdL Guido van den Berg Postfach 10 11 43 40OO2 Düsseldorf AKenzeichen: 3262.6-1.13.01 Auskunft erteilt: Hen Ulbrich uwe.ulbrich@bezregkoeln.nrw.de -r Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenerft Zimmer K724 Telefon: (0221) 147 -2360 Fax (0221) 147 -2905 lhr Schreiben vom 31.01 .2013 Zeughausstraße 2-1 0, 50667 Köln Sehr geehrter Herr van den Berg, DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 Frau Regierungspräsidentin Walsken hat ihr o.g. Schreiben dankend erhalten. Sie hat mich gebeten, lhre darin aufgeworfenen Fragen zur geplanten Erweiterung des lndustriegebietes Bedburg - Mühlenertlzu beantworten. bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte) Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: 1. F die Feststellung richtig, dass es keine zeitliche Begrenzung von der Bezirksregierung für die Stadt Bedburg gibt, eine tst Tauschfläche für die Otto-Hahn-Straße als Gewerbe- und I n d u strieg eb iet a u szuwe i se n ? mo. - do.: 8:30 - '1 5:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 1 5:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bedburg im Rahmen des Verfahren s zur Anderung des Regionalplanes sachlicher Teilabschnitt ,,Vorbeugender Hochwasserschulz" 2OOG mitgeteilt, dass der Bereich an der Otto-Hahn-Straße in einem dargestellten Überschwemmungsbereich liegt. lm Ergebnis verschiedener Gespräche hat die Stadt Bedburg die Anregung der Bezirkregierung KÖln und des Erftverbandes aufgenommen, diese Fläche durch einen Flächentausch wieder dem Freiraum bzw. dem Retentionsraum der Erft zuzuführen. Seitens der Bezirksregierung Koln gab und gibt es für die Umsetzung dieses Flächentausches keine zeitliche Befristung. Gleichwohl wurde der im Rahmen der 44. Anderung des Flächennutzungsplanes zÜgig vorgelegte Flächentausch im Hinblick auf die Umsetzung eines vorbeugenden Hochwasserschutzes aus landesplanerischer Sicht begrüßt. Landeskasse Düsseldorf: Helaba BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: D E34300s00000000096560 BIC: WELADEDD Hauptsitz: Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 Fax'. -0 (0221) 147 - 3185 poststelle@brk. nrw.de www.bezreg-koeln. nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: 21 .O2.2O13 Seite 2 von 3 2. /sf es zutreffend, dass auch das Grundstück Otto-Hahn-Straße bei der Bezirksregierung als gleichwertiges Gewerbe- und I n d u st rieg e b iet ausgew'es e n ist? Nach den Darstellungen des Regionalplanes, Teilabschnitt Region KÖln liegt die Fläche an der Otto-Hahn-Straße in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. lm Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist diese Fläche als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Auch die im Rahmen der 44. Anderung des Flächennutzungsplanes (FNP) vorgelegte Tauschfläche am GIB (Bereich für gewerbliche- und industrielle Nutzung im Regionalplan) lndustriepark Mühlenerft ist ,,gleichwertig" als Gewerbliche Baufläche im FNP ausgewiesen. 3. F Habe ich die Position der Bezirksregierung richtig verstanden, dass keinerlei Problem darin gesehen wird, wenn die Stadt Bedburg sich für ein anderes Grundstück entscheidet, sofern dieses nur an ein bereits bestehendes lndustriegebiet anschließt und die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind? Die Ausweisung neuer Bauflächen ist aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung an verschiedene Kriterien gebunden. Primäres Ziel ist hierbei, einem weiteren Flächenverbrauch und einer Zersiedelung der Landschaft steuernd entgegen zu wirken. Daher werden bei bestehendem Bedarf nur noch Bauflächendarstellungen zugestimmt, die sich an bestehende Siedlungsbereiche anschließen. Zudem dürfen keine anderen Belange der Planung entgegenstehen. 4. Stimmt es, dass solange eine neue Fläche 10 ha nicht überschreitet (es kann sich hierbei auch um mehrere Teilflächen handeln), bei der Bezirksregierung das Verfahren nicht neu aufgerollt werden muss? Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes werden im Regionalplan nur raumbedeutsame Siedlungsbereiche dargestellt. I.d.R. wird dies erst ab einer Größe von 10 ha angenommen. Werden die v.g. landesplanerischen Standortkriterien erfüllt, kann bei Planungen unterhalb dieser Darstellungsschwelle von einem Regionalplanänderungsverfahren abgesehen werden. Eine Korrektur des Regionalplanes erfolgt gegebenenfalls im Rahmen der Gesamtüberarbeitung. I Bezirksregierung Köln Datum:21 .42.2O13 Seite 3 von 3 lch gehe davon aus, lhre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Sollte lhrerseits dennoch Klärungsbedarf bestehen, stehe ich lhnen gerne zur verfügung. Die Stadt Bedburg erhält eine Durchschrift dieses Schreibens. 7 Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag t/--, ?