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Beschlusstext (Neufassung der Vergnügungssteuersatzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,6 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
18.06.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Neufassung der Vergnügungssteuersatzung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.06.2015 TOP Betreff 5. Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Vorlage: 19/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016 vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis mit einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert. In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen. Beratungsergebnis: einstimmig