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Beschlussvorlage (Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006) Beschlussvorlage (Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006) Beschlussvorlage (Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006)

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Sitzungsvorlage Nr.: 148/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 148/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 22.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschuss an freie Träger zur Durchführung von Stadtranderholungen 2006 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 28.3.2006 die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 10.000,00 € zur Durchführung weiterer Stadtranderholung (Ferienspaß) im Jahr 2006 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die freien Träger über diesen Zuschuss zu informieren und um entsprechende Anträge zu bitten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Verwaltung folgender schriftlicher Antrag einer Ferienmaßnahme des Betreuungsvereins der Albert-Schweitzer-Schule vor. Veranstalter: Zeit: Teilnehmer/-innen: Ort: Programm: Teilnehmerbeitrag: s.o. 26.6. – 14.7.2006 14 Kinder im Grundschulalter Albert-Schweitzer-Schule und Umgebung (Ausflüge) Themenwochen mit verschiedenen Bastel-, Spiel- und Sportangeboten 20,00 € pro Person/Woche inkl. Verpflegung Der o.g. Verein beantragt einen Zuschuss für Personalkosten in Höhe von 2.800,00 €. Des weiteren liegen der Verwaltung weitere mündliche Ankündigungen zur Durchführung von Stadtranderholungen in den Sommerferien vom CVJM Wesseling und dem Jugendring Wesseling e.V. vor. Leider sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine schriftlichen Anträge bzw. Kurzkonzepte diesbezüglich in der Verwaltung eingegangen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht und von den Antragstellern in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss näher erläutert. Vorankündigungen für die Herbstferien 2006 Veranstalter: Zeit: Teilnehmer/-innen: Ort: Teilnehmerbeitrag: Rapunzel e.V. 02.10. – 06.10.2006 Ca. 20 Kinder im Grundschulalter Lessingschule und Albert-Schweitzer-Schule 65,00 € pro Person/Woche inkl. Verpflegung (Ermäßigter Teilnehmerbeitrag: 35,00 €) Finanzierungsvorschlag der Verwaltung Die vom Jugendhilfeausschuss am 28.3.2006 beschlossene „Standardförderung“ für Tagesmaßnahmen nach den Förderrichtlinien der Stadt Wesseling, könnte bei den o.g. Anträgen angewendet werden. Danach wären für die Berechnung folgende Beträge zu Grunde zu legen: 3,00 € pro Tag/Teilnehmer 7,00 € pro Tag/Sonderzuschussberechtigter Teilnehmer 3,00 € pro Tag/Betreuer Dies würde für den vorliegenden Antrag der Albert-Schweitzer-Schule zu einem Förderbetrag von etwa 765,00 € führen. Ein solcher Zuschuss würde in der Regel aber nicht zu einer Ausweitung von Ferienangeboten führen. Die gewünschten zusätzlichen Maßnahmen können meist nur durch den Einsatz zusätzlichen Personals geschaffen werden. Für die Realisierung benötigen die Träger deshalb einen größeren Finanzrahmen. Für die Planung und Durchführung zusätzlicher Tagesmaßnahmen für Kinder in den Sommer- und Herbstferien 2006 wird seitens der Verwaltung daher folgender erhöhter Zuschuss vorgeschlagen: 10,00 € pro Tag/Teilnehmer 7,00 € pro Tag/Sonderzuschussberechtiger Teilnehmer 3,00 € pro Tag/Betreuer Eine Antragstellung erfolgt über ein Kurzkonzept der Maßnahme und einen entsprechenden Verwendungsnachweis. Der danach berechnete Zuschuss für die Albert-Schweitzer-Schule würde 2.235,00 € (ohne Sonderzuschüsse) betragen. TUIV 08/1998