Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-49/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.04.2013
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Außerkraftsetzung der Vergaberichtlinien in der
Fassung vom 06.07.2010 und zeitgleich die Inkraftsetzung der Anlage 1 der
Dienstanweisung für die Auftragsvergabe der Stadt Bedburg (Vergabedienstanweisung).
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt zu, dass die Vergabedienstanweisung mit Ausnahme
der Anlage 1 im Rahmen der Organisationshoheit in den Entscheidungsbereich des
Bürgermeisters der Stadt Bedburg fällt.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle sind die Zuständigkeiten zu regeln, auch ist der
Verfahrensablauf zwischen den Organisationseinheiten festzulegen.
Mit der als Entwurf beigefügten Dienstanweisung für die Auftragsvergabe der Stadt Bedburg
(Vergabedienstanweisung) werden alle organisatorischen Änderungen berücksichtigt.
Die Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart wurden als Anlage 1 dem Entwurf der
Dienstanweisung beigefügt, diese sind unverändert zu den derzeit bestehenden
Regelungen in den Vergaberichtlinien.
In dem Entwurf der Dienstanweisung befinden sich mit Ausnahme der Anlage 1 keine
Regelungen mit Außenwirkung, so dass die Dienstanweisung mit Ausnahme der genannten
Anlage im Rahmen der Organisationshoheit in den Entscheidungsbereich des Bürgermeisters (§
13 Abs. 1 S. 1 Hauptsatzung) fällt.
Die vom Rat der Stadt Bedburg beschlossenen Vergaberichtlinien in der Fassung vom 06.07.2010
sind zunächst per Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg weiter vor, die als Entwurf beigefügte Anlage 1
der Dienstanweisung zu beschließen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-49/2013
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