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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-49/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.04.2013 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Außerkraftsetzung der Vergaberichtlinien in der Fassung vom 06.07.2010 und zeitgleich die Inkraftsetzung der Anlage 1 der Dienstanweisung für die Auftragsvergabe der Stadt Bedburg (Vergabedienstanweisung). Der Rat der Stadt Bedburg stimmt zu, dass die Vergabedienstanweisung mit Ausnahme der Anlage 1 im Rahmen der Organisationshoheit in den Entscheidungsbereich des Bürgermeisters der Stadt Bedburg fällt. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle sind die Zuständigkeiten zu regeln, auch ist der Verfahrensablauf zwischen den Organisationseinheiten festzulegen. Mit der als Entwurf beigefügten Dienstanweisung für die Auftragsvergabe der Stadt Bedburg (Vergabedienstanweisung) werden alle organisatorischen Änderungen berücksichtigt. Die Wertgrenzen für die Festlegung der Vergabeart wurden als Anlage 1 dem Entwurf der Dienstanweisung beigefügt, diese sind unverändert zu den derzeit bestehenden Regelungen in den Vergaberichtlinien. In dem Entwurf der Dienstanweisung befinden sich mit Ausnahme der Anlage 1 keine Regelungen mit Außenwirkung, so dass die Dienstanweisung mit Ausnahme der genannten Anlage im Rahmen der Organisationshoheit in den Entscheidungsbereich des Bürgermeisters (§ 13 Abs. 1 S. 1 Hauptsatzung) fällt. Die vom Rat der Stadt Bedburg beschlossenen Vergaberichtlinien in der Fassung vom 06.07.2010 sind zunächst per Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg weiter vor, die als Entwurf beigefügte Anlage 1 der Dienstanweisung zu beschließen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-49/2013 Seite 2