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Beschlussvorlage (Flexible Öffnungszeiten in Kitas Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen - Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
12.03.13, 18:02
Beschlussvorlage (Flexible Öffnungszeiten in Kitas
Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen
- Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013) Beschlussvorlage (Flexible Öffnungszeiten in Kitas
Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen
- Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013) Beschlussvorlage (Flexible Öffnungszeiten in Kitas
Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen
- Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:____17___ Drucksache: WP8-43/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Flexible Öffnungszeiten in Kitas Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen - Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1. Flexible Öffnungszeiten in Kitas Grundsätzliche Anmerkungen: Wie in der Vorlage WP8-32/2013 schon berichtet, soll mit den Kindertagesstätten zukünftig thematisiert werden, wie die Angebotstruktur der Öffnungszeiten zukünftig aussehen kann. Dieser Prozess soll nach Festlegung der Betreuungsplätze im 2. Quartal 2013 angestoßen werden, wobei allerdings an dieser Stelle auf zwei Gegebenheiten hinzuweisen ist: 1. Eine `offensichtlich´ einfache Erweiterung oder Flexibilisierung ist mit einer komplexen Umstrukturierung und Koordination in den einzelnen Einrichtungen verbunden, da zum einen stets eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte vorhanden sein muss (deren arbeitsrechtlichen Ansprüche einzuhalten sind) und die Vorgaben und Regelungen aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ebenfalls Beachtung finden sollen. Das Übereinanderbringen dieser Gegebenheiten bedeutet schon jetzt einen enormen planerischen Aufwand der jeweiligen Einrichtungsleitung. Dies äußert sich am einfachen Beispiel des wöchentlichen Betreuungsumfangs; dieser kann in Kindertageseinrichtungen laut KiBiz 45 Stunden betragen, während eine Erzieherin in Vollzeit maximal 39 Arbeitswochenstunden zur Verfügung hat. 2. Eine weitgehende Flexibilisierung kann daher nicht ad hoc erfolgen, sondern benötigt eine gewisse Vorlaufzeit. Entsprechende Varianten und Möglichkeiten sollen aber im nächsten Kindergartenjahr erarbeitet bzw. angewendet werden. Voreilige Entscheidungen diesbezüglich sind nach Auffassung der Fachverwaltung derzeit nicht angebracht, da die Förderungsbedingungen im KiBiz im Jahr 2014 grundlegend geändert werden sollen und alle jetzt gefassten Beschlüsse evtl. komplett neu überdacht werden müssen. Nachfolgend wird zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung genommen: Liegen der Verwaltung genaue Erkenntnisse vor, welche konkreten Öffnungszeiten sich die an der Befragung beteiligten Eltern vorstellen? Nein; in der Befragung wurde konkret zunächst nur der generelle wöchentliche Betreuungsbedarf abgefragt. In den offenen Fragen nach `Anregungen und Vorschlägen´ wurden die Öffnungszeiten als verbesserungswürdig angemerkt; wie dies aussehen kann, wurde nicht näher erläutert und müsste - bei Bedarf - noch näher qualifiziert werden. Bislang läuft es so, dass sich die betreffenden Eltern - und hier handelt es sich momentan um wenige Einzelfälle - im Jugendamt melden und dann gemeinsam versucht wird, vorliegende Betreuungslücken zu schließen, beispielsweise durch zusätzliche Tagespflege. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern die Öffnungszeiten entsprechend dem Bedarf der Eltern zu ändern? Um diese Frage zu beantworten müsste `der Bedarf´ zunächst erst einmal konkretisiert werden, da die Bedarfsanmeldung einiger weniger keinen Rückschluss auf den wirklichen Bedarf gibt; dies lässt sich feststellen, ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Zudem sollte vor einer solchen Abfrage geklärt werden, ob dadurch nicht Bedürfnisse geweckt werden, die am Ende nicht befriedigt werden können. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind v. g. aufgeführt; in letzter Konsequenz müsste die Flexibilisierung der Öffnungszeiten mit den Trägern vertraglich ausgehandelt werden. Die Fachverwaltung ist in diesem Punkt auf die Kooperationsbereitschaft der Träger angewiesen. Welche Kosten wären damit verbunden? Durch die Flexibilisierung der Öffnungszeiten entstehen für die Kommune grundsätzlich zunächst keine zusätzlichen Kosten, da die gezahlte Betreuungspauschale nicht an bestimmte Zeiten gebunden ist, sondern nur den Betreuungsumfang in der Woche berücksichtigt. Sollte Beschlussvorlage WP8-43/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ein Betreuungsbedarf über 45 Wochenstunden vorliegen und eine zusätzliche Tagespflege installiert werden müssen, entstehen der Kommune weitere Kosten, wobei eine vorausschauende Kalkulation dieser nicht möglich ist. Den Einrichtungen würden bei Ausdehnung der Öffnungszeiten zusätzliche Kosten entstehen, sofern eine Personalaufstockung notwendig ist. Die Übernahme dieser Zusatzkosten durch den Träger ist unwahrscheinlich und wäre - auf Basis der vorher genannten vertraglichen Regelungen höchstwahrscheinlich von der Stadt zu tragen. 2. Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen Ausgangslage: Gem. § 7 SchulG beginnt das Schuljahr am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Die Schulpflicht beginnt gem. § 35 Abs. 1 SchulG für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Lebensjahres. Faktisch beginnt die Betreuung durch die Schule jedoch erst nach den Sommerferien; in 2013 ist dies der 4. September. Die Betreuung in der Kindertagesstätte - und somit auch die Förderung nach Kibiz - endet für kommende Schulkinder mit dem Kindergartenjahr am 31. Juli. Bezüglich der Betreuungszuständigkeit im Übergang `Kita Schule´ liegen unterschiedliche Rechtsauffassungen der Träger vor; die bisherige kommunale Verfahrensweise, die sich auf eine Aussage des damaligen Ministers Laschet stützt, sieht eine Zuständigkeit der Kitas gegeben. Die Fachverwaltung hat daher unter Datum vom 04.03.2013 Anfrage an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW gestellt. Aktuell existiert keine einrichtungsübergreifende Konzeption, vielmehr wurden derartige Problemstellungen bislang im Einzellfall gelöst. Da die Bedarfsanmeldungen in den letzten Jahren und auch für 2013 - bisher gab es 2 Anfragen ans Jugendamt - sehr gering ausfielen, hat sich dieses Verfahren bewährt; es konnte in allen Fällen eine adäquate Lösung gefunden werden. Auch die Teilnahme an Ferienspielen kann eine Betreuungslücke auffangen. Das Ferienprogramm der Caritas ist konzeptioniert für Teilnehmer ab 6 Jahren (in Absprache mit der Caritas auch für jüngere Kinder) und deckt Betreuungszeiten von 09:00 - 16:00 Uhr ab. Auch hier ist nach Absprache ein früheres Abgeben bzw. ein späteres Abholen der Kinder möglich. Da die bisherige Praxis der Einzellfallentscheidung immer erfolgreich gewesen ist, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine breite Bedarfsabfrage und eine Allgemeinlösung. Auf die Problematiken einer übergeordneten Regelung wird im nichtöffentlichen Teil hingewiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Esser ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-43/2013 Seite 3