Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
12.03.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:____17___
Drucksache: WP8-43/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
Flexible Öffnungszeiten in Kitas
Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen
- Anträge der SPD-Fraktion vom 28.02.2013
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
1. Flexible Öffnungszeiten in Kitas
Grundsätzliche Anmerkungen:
Wie in der Vorlage WP8-32/2013 schon berichtet, soll mit den Kindertagesstätten zukünftig
thematisiert werden, wie die Angebotstruktur der Öffnungszeiten zukünftig aussehen kann.
Dieser Prozess soll nach Festlegung der Betreuungsplätze im 2. Quartal 2013 angestoßen
werden, wobei allerdings an dieser Stelle auf zwei Gegebenheiten hinzuweisen ist:
1. Eine `offensichtlich´ einfache Erweiterung oder Flexibilisierung ist mit einer komplexen
Umstrukturierung und Koordination in den einzelnen Einrichtungen verbunden, da zum einen
stets eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte vorhanden sein muss (deren
arbeitsrechtlichen Ansprüche einzuhalten sind) und die Vorgaben und Regelungen aus dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ebenfalls Beachtung finden sollen. Das Übereinanderbringen
dieser Gegebenheiten bedeutet schon jetzt einen enormen planerischen Aufwand der
jeweiligen Einrichtungsleitung. Dies äußert sich am einfachen Beispiel des wöchentlichen
Betreuungsumfangs; dieser kann in Kindertageseinrichtungen laut KiBiz 45 Stunden
betragen, während eine Erzieherin in Vollzeit maximal 39 Arbeitswochenstunden zur
Verfügung hat.
2. Eine weitgehende Flexibilisierung kann daher nicht ad hoc erfolgen, sondern benötigt eine
gewisse Vorlaufzeit. Entsprechende Varianten und Möglichkeiten sollen aber im nächsten
Kindergartenjahr erarbeitet bzw. angewendet werden. Voreilige Entscheidungen
diesbezüglich sind nach Auffassung der Fachverwaltung derzeit nicht angebracht, da die
Förderungsbedingungen im KiBiz im Jahr 2014 grundlegend geändert werden sollen und alle
jetzt gefassten Beschlüsse evtl. komplett neu überdacht werden müssen.
Nachfolgend wird zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung genommen:
Liegen der Verwaltung genaue Erkenntnisse vor, welche konkreten Öffnungszeiten sich die an
der Befragung beteiligten Eltern vorstellen?
Nein; in der Befragung wurde konkret zunächst nur der generelle wöchentliche
Betreuungsbedarf abgefragt. In den offenen Fragen nach `Anregungen und Vorschlägen´
wurden die Öffnungszeiten als verbesserungswürdig angemerkt; wie dies aussehen kann,
wurde nicht näher erläutert und müsste - bei Bedarf - noch näher qualifiziert werden. Bislang
läuft es so, dass sich die betreffenden Eltern - und hier handelt es sich momentan um wenige
Einzelfälle - im Jugendamt melden und dann gemeinsam versucht wird, vorliegende
Betreuungslücken zu schließen, beispielsweise durch zusätzliche Tagespflege.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern die Öffnungszeiten
entsprechend dem Bedarf der Eltern zu ändern?
Um diese Frage zu beantworten müsste `der Bedarf´ zunächst erst einmal konkretisiert werden,
da die Bedarfsanmeldung einiger weniger keinen Rückschluss auf den wirklichen Bedarf gibt;
dies lässt sich feststellen, ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Zudem
sollte vor einer solchen Abfrage geklärt werden, ob dadurch nicht Bedürfnisse geweckt werden,
die am Ende nicht befriedigt werden können. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind v. g.
aufgeführt; in letzter Konsequenz müsste die Flexibilisierung der Öffnungszeiten mit den
Trägern vertraglich ausgehandelt werden. Die Fachverwaltung ist in diesem Punkt auf die
Kooperationsbereitschaft der Träger angewiesen.
Welche Kosten wären damit verbunden?
Durch die Flexibilisierung der Öffnungszeiten entstehen für die Kommune grundsätzlich
zunächst keine zusätzlichen Kosten, da die gezahlte Betreuungspauschale nicht an bestimmte
Zeiten gebunden ist, sondern nur den Betreuungsumfang in der Woche berücksichtigt. Sollte
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Sitzungsvorlage
ein Betreuungsbedarf über 45 Wochenstunden vorliegen und eine zusätzliche Tagespflege
installiert werden müssen, entstehen der Kommune weitere Kosten, wobei eine
vorausschauende Kalkulation dieser nicht möglich ist. Den Einrichtungen würden bei
Ausdehnung
der
Öffnungszeiten
zusätzliche
Kosten
entstehen,
sofern
eine
Personalaufstockung notwendig ist. Die Übernahme dieser Zusatzkosten durch den Träger ist
unwahrscheinlich und wäre - auf Basis der vorher genannten vertraglichen Regelungen höchstwahrscheinlich von der Stadt zu tragen.
2. Betreuungslücke im Übergang von Kindertagesstätte und Schule schließen
Ausgangslage: Gem. § 7 SchulG beginnt das Schuljahr am 01. August und endet am 31. Juli
des folgenden Jahres. Die Schulpflicht beginnt gem. § 35 Abs. 1 SchulG für Kinder, die bis zum
Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben
Lebensjahres. Faktisch beginnt die Betreuung durch die Schule jedoch erst nach den
Sommerferien; in 2013 ist dies der 4. September. Die Betreuung in der Kindertagesstätte - und
somit auch die Förderung nach Kibiz - endet für kommende Schulkinder mit dem
Kindergartenjahr am 31. Juli. Bezüglich der Betreuungszuständigkeit im Übergang `Kita Schule´ liegen unterschiedliche Rechtsauffassungen der Träger vor; die bisherige kommunale
Verfahrensweise, die sich auf eine Aussage des damaligen Ministers Laschet stützt, sieht eine
Zuständigkeit der Kitas gegeben. Die Fachverwaltung hat daher unter Datum vom 04.03.2013
Anfrage an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
gestellt. Aktuell existiert keine einrichtungsübergreifende Konzeption, vielmehr wurden derartige
Problemstellungen bislang im Einzellfall gelöst. Da die Bedarfsanmeldungen in den letzten
Jahren und auch für 2013 - bisher gab es 2 Anfragen ans Jugendamt - sehr gering ausfielen,
hat sich dieses Verfahren bewährt; es konnte in allen Fällen eine adäquate Lösung gefunden
werden. Auch die Teilnahme an Ferienspielen kann eine Betreuungslücke auffangen. Das
Ferienprogramm der Caritas ist konzeptioniert für Teilnehmer ab 6 Jahren (in Absprache mit der
Caritas auch für jüngere Kinder) und deckt Betreuungszeiten von 09:00 - 16:00 Uhr ab. Auch
hier ist nach Absprache ein früheres Abgeben bzw. ein späteres Abholen der Kinder möglich.
Da die bisherige Praxis der Einzellfallentscheidung immer erfolgreich gewesen ist, sieht die
Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine breite Bedarfsabfrage und eine
Allgemeinlösung. Auf die Problematiken einer übergeordneten Regelung wird im nichtöffentlichen Teil hingewiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Esser
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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