Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
79/2006 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zur Reduzierung der Öffnungszeiten und Veränderung der Entgeltstruktur im Gartenhallenbad
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
08.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 79/2006 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
08.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Konzept zur Reduzierung der Öffnungszeiten und Veränderung der Entgeltstruktur im Gartenhallenbad
Beschlussentwurf:
Das von der Verwaltung in der Vorlage Nr. 79/2006 vorgeschlagene Konzept zur Veränderung der
Entgeltstruktur im Gartenhallenbad wird beschlossen.
Das von der Verwaltung in der Vorlage Nr. 79/2006 vorgeschlagene Konzept zur Reduzierung der
Öffnungszeiten wird langfristig schrittweise vollzogen, wenn die Reduzierung von vorhandenem Personal möglich ist.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 u.a. folgende Leitentscheidungen getroffen:
-
Über eine Reduzierung der Öffnungszeiten des Gartenhallenbades wird eine Aufwandsminderung von 50.000 EUR erreicht.
Über eine Anhebung der Benutzungsentgelte bzw. eine Veränderung der Entgeltstruktur für
das Gartenhallenbad sollen zusätzliche Erträge in Höhe von 120.000 EUR generiert werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 09.02.2006 wurde die Verwaltung gebeten,
ein Konzept zu erstellen wie sich die Verwaltung eine Reduzierung der Öffnungszeiten und eine Anhebung der Benutzungsentgelte bzw. eine Veränderung der Entgeltstruktur im Gartenhallenbad vorstellt.
Dieses Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 23.03.2006 vorgestellt. Eine Entscheidung hierüber wurde vertagt.
2. Lösung
Das Konzept der Verwaltung ist in der Anlage beigefügt und hat den o.g. Forderungen Rechnung
getragen.
Der Vorschlag zur Reduzierung der Öffnungszeiten im Gartenhallenbad sieht vor allem eine Schließung des Bades für die Öffentlichkeit während der Zeiten des Schulschwimmens dienstags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 14.00 Uhr vor.
Zusätzlich hat sich herausgestellt, dass Neujahr, Weiberfastnacht, Heiligabend und Silvester besucherschwache Tage sind, und es hier Sinn macht, das Bad zu schließen.
Bei den übrigen Feiertagen ist keine geringere Besucherresonanz festzustellen.
Langfristig führt der Vorschlag der Verwaltung zur Reduzierung der Öffnungszeiten zu einer jährlichen
Personalkosteneinsparung in Höhe von ca. 50.000 EUR.
Die Erhöhung der Eintrittspreise im Gartenhallenbad um 1 EUR sowohl für Bad- als auch Saunabesuch und die Abschaffung der Kurzzeittarife führen zu einer jährlichen Mehreinnahme in Höhe von
166.176,00 EUR, so dass hierdurch allein das vorgegebene Einsparungsziel in Höhe von insgesamt
170.000 EUR fast erreicht wird.
Eine soziale und familienfreundliche Gestaltung durch Eintrittsermäßigung ist möglich.
Die Reduzierung der Öffnungszeiten kann nur schrittweise erfolgen, und zwar immer dann, wenn eine
Reduzierung von vorhandenem Personal möglich ist.
Daher schlägt die Verwaltung vor , das in der Anlage beigefügte Konzept zur Veränderung der Entgeltstruktur im Gartenhallenbad zu beschließen und eine Reduzierung der Öffnungszeiten nach vorgeschlagenem Konzept langfristig schrittweise zu vollziehen, wenn die Reduzierung von vorhandenem Personal möglich ist.
Auf Wunsch des Ausschusses vom 23.03.2006 wurden die schriftlichen Ausführungen des sachkundigen Einwohners, Herrn Stephan Weiser, als Anlage zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
für Sport und Freizeit vom 23.03.2006 beigefügt.
Zum Papier von Herrn Weiser macht die Verwaltung folgende Anmerkungen:
Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine Schließung des Gartenhallenbads während des Schulschwimmens dienstags bis freitags von 08.00 – 14.00 Uhr nur für die Öffentlichkeit vor.
Vereine und Stadtsportverband können ihre Kurse wie bisher in gewohnter Weise durchführen, da für
Schulen und Vereine seitens des Gartenhallenbades keine Aufsichtspflicht besteht.
Von dieser Regelung sind demnach auch die Badegäste betroffen, die am Vormittag die Sauna besuchen.
Im Frühdienst von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr arbeiten derzeit 3 Mitarbeiter.
TUIV 08/1998
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Frühdienst nur mit einem Schichtführer und einer Kassiererin
zu besetzen. Während der Zeiten, in der keine Aufsichtspflicht besteht (08.00 – 14.00 Uhr) können die
beiden Mitarbeiter wechselseitig die anfallenden Arbeiten (z.Bsp. Umkleiden, Aufguss etc.) erledigen.
Es wird somit ein Mitarbeiter mit je 8 Stunden täglich dienstags bis freitags eingespart.
Das Gartenhallenbad wird für die Öffentlichkeit um 06.30 Uhr geöffnet und überwiegend von Frühschwimmern besucht, so dass die personelle Ausstattung mit zwei statt drei Mitarbeitern ausreichen
würde.
Aus Kostengründen werden Aushilfskräfte grundsätzlich nur bei krankheitsbedingten Personalengpässen eingesetzt.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind in Punkt 2 beschrieben.
TUIV 08/1998