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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
93 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
19.11.14, 13:07
Aktualisiert
19.11.14, 13:07
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 2. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.11.2014 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Böcking, Paul 4. Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Harperscheidt, Guido 7. Kesseler, Achim 8. Kilian, Manfred 9. Körner, Karlheinz 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Olschewski, Dieter 13. Petran, Franz 14. Schroeteler, Rolf 15. Strohpagel, Birgit 16. Szymanski, Udo 17. Tesch, Michael b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. VwfA Rheinbach Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 4. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Frau Ursula Simons aus Untermaubach merkt an, dass die Gemeinde die Wegeränder und Straßenränder schon im Mai mäht. Dies verhindert, dass Wildkräuter und Wildblumen ihre Samen ausbreiten und neu wachsen können. Frau Simons würde gerne wissen, ob man den Termin nicht variieren kann. GVD Schmühl führt aus, dass die Gemeinde zwar im Mai mäht, jedoch die Wegeränder der Wirtschaftswege durch die Landwirte gemäht werden. Das frühzeitige Mähen der Straßenränder findet aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht schon im Mai statt. Die Verwaltung will den Vorschlag, den Termin zu variieren, prüfen. Herr Böhm möchte gerne wissen, wieso die Gemeinde Kreuzau keine Baumschutzsatzung hat. GVD Schmühl erklärt, dass es vor ca. 30 Jahres erstmalig den Vorschlag gab, eine Baumschutzsatzung zu erstellen. Dieser Vorschlag wurde jedoch immer abgelehnt, da die Gemeinde Kreuzau über viel Wald und Bäume verfügt. Man möchte dem Bürger nicht innerorts von Kreuzau noch auferlegen, wann er einen Baum fällen darf und wann nicht. Frau Ursula Simons möchte zudem gerne erfahren, wieso der Weg hinter dem Friedhof Untermaubach gesperrt ist und wie lange diese Sperrung noch anhält. GVD Schmühl führt aus, dass entlang dieses Weges Pappeln auf Privateigentum stehen, die trocken sind. Aus Verkehrssicherungsgründen hat die Gemeinde diesen Weg gesperrt. Die Verkehrssicherungspflicht der Bäume liegt jedoch bei dem Eigentümer. Die Gemeinde kann den Eigentümer nur auffordern, seiner Pflicht nachzukommen. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 GVD Schmühl führt aus, dass es schon für den Bauausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag gab. Er liest den geänderten Beschlussvorschlag dem Ausschuss vor, welcher vor Beginn der Sitzung auch in Papierform an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung: Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit einzubeziehen: Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und -4stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen. Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen untersagt hat. Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 GVD Schmühl weist darauf hin, dass schon in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 04.11.2014 ein geänderter Beschlussvorschlag gefasst worden ist, bei dem es sich nicht um eine Auftragsvergabe handelt und trägt diesen vor. Der geänderte Beschlussvorschlag wird auch von diesem Ausschuss so übernommen. Beschlussvorschlag: Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Anfragen Es werden keine Anfragen gestellt. B. Nichtöffentliche Sitzung