Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
93 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
19.11.14, 13:07
Aktualisiert
19.11.14, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 2. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.11.2014
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Böcking, Paul
4. Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Harperscheidt, Guido
7. Kesseler, Achim
8. Kilian, Manfred
9. Körner, Karlheinz
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Olschewski, Dieter
13. Petran, Franz
14. Schroeteler, Rolf
15. Strohpagel, Birgit
16. Szymanski, Udo
17. Tesch, Michael
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. VwfA Rheinbach
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 31/2014
4.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau
Vorlage: 51/2014
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
7.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Frau Ursula Simons aus Untermaubach merkt an, dass die Gemeinde die Wegeränder und
Straßenränder schon im Mai mäht. Dies verhindert, dass Wildkräuter und Wildblumen ihre Samen
ausbreiten und neu wachsen können. Frau Simons würde gerne wissen, ob man den Termin nicht
variieren kann.
GVD Schmühl führt aus, dass die Gemeinde zwar im Mai mäht, jedoch die Wegeränder der
Wirtschaftswege durch die Landwirte gemäht werden. Das frühzeitige Mähen der Straßenränder
findet aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht schon im Mai statt.
Die Verwaltung will den Vorschlag, den Termin zu variieren, prüfen.
Herr Böhm möchte gerne wissen, wieso die Gemeinde Kreuzau keine Baumschutzsatzung hat.
GVD Schmühl erklärt, dass es vor ca. 30 Jahres erstmalig den Vorschlag gab, eine
Baumschutzsatzung zu erstellen. Dieser Vorschlag wurde jedoch immer abgelehnt, da die
Gemeinde Kreuzau über viel Wald und Bäume verfügt. Man möchte dem Bürger nicht innerorts
von Kreuzau noch auferlegen, wann er einen Baum fällen darf und wann nicht.
Frau Ursula Simons möchte zudem gerne erfahren, wieso der Weg hinter dem Friedhof
Untermaubach gesperrt ist und wie lange diese Sperrung noch anhält.
GVD Schmühl führt aus, dass entlang dieses Weges Pappeln auf Privateigentum stehen, die
trocken sind. Aus Verkehrssicherungsgründen hat die Gemeinde diesen Weg gesperrt.
Die Verkehrssicherungspflicht der Bäume liegt jedoch bei dem Eigentümer. Die Gemeinde kann
den Eigentümer nur auffordern, seiner Pflicht nachzukommen.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
GVD Schmühl führt aus, dass es schon für den Bauausschuss einen geänderten
Beschlussvorschlag gab.
Er liest den geänderten Beschlussvorschlag dem Ausschuss vor, welcher vor Beginn der Sitzung
auch in Papierform an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
-4stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im
Ortskern Kreuzau
Vorlage: 51/2014
GVD Schmühl weist darauf hin, dass schon in der letzten Sitzung des Bauausschusses am
04.11.2014 ein geänderter Beschlussvorschlag gefasst worden ist, bei dem es sich nicht um eine
Auftragsvergabe handelt und trägt diesen vor.
Der geänderte Beschlussvorschlag wird auch von diesem Ausschuss so übernommen.
Beschlussvorschlag:
Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Anfragen
Es werden keine Anfragen gestellt.
B. Nichtöffentliche Sitzung