Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
183 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
20.11.13, 07:44
Aktualisiert
20.11.13, 07:44
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NIEDERSCHRIFT
über die 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.11.2013
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Schnitzler, Josef
2. Ackers, Elfriede
3. Ackers, Heinz Albert
4. Badur, Krister, vertritt Hohn, Astrid
5. Boos, Thorsten
6. Braks, Egbert
7. Burmester, Wolfgang
8. Eßer, Ingo
9. Heidbüchel, Rolf
10. Dr. Kranke, Heinrich
11. Lüttgen, Wolfgang, vertritt
Böcking, Paul
12. Macherey, Peter
13. Mauel, Albert, vertritt Weiler, Martin
14. Schnitzler, Ludwig
15. Schroeteler, Rolf
16. Servatius, Stephan
17. Stoffels, Manfred
18. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl,
2. VwfW Wolfram,
3. VA Gottstein,
4. GA Linden.
c) als Gäste:
Zu TOP 2.1:
1. Herr Dreyling, Wasserwerk
Concordia Kreuzau GmbH
2. Herr Dr. Wimmer, Ingenieurbüro
Bieske und Partner
Zu TOP 8.1:
1. Frau Dr. Grumme,
2. Herr Eisele,
3. Herr Klose.
Es fehlen
a) entschuldigt:
Böcking, Paul
Hohn, Astrid
Weiler, Martin
Kreuzau, den 12.11.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt
an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche
zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist
nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Fragerecht von Einwohnern
2.
Mitteilungen
2.1
Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH
2.2
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Niederauer Mühle GmbH“
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.2
Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung
5.
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 62/2013
6.
Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme
Vorlage: 64/2013
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
8.1
Neues Nutzungskonzept für die Immobilie ehemaliger OBI, Gewerbegebiet Stockheim,
Kollweg 9-13
9.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
9.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Fragerecht von Einwohnern
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass keine schriftlichen Fragen vorliegen.
Folgende Fragen werden von anwesenden Einwohnern gestellt:
a)
Herr Michael Funken:
Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der Dichtheitsprüfungen von
Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten?
Antwort der Verwaltung:
Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, in der auch die
Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen geregelt ist, ist am 09.11.2013 in Kraft
getreten. Danach sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen
Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015
überprüfen zu lassen. Da vor 1965 keine Kanäle im Bereich der Gemeinde Kreuzau und
damit zusammenhängend auch keine privaten Abwasserleitungen zu den Kanälen hin
errichtet wurden, ist die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum
31. Dezember 2020 durchzuführen.
Zurzeit werden vom Städte- und Gemeindebund NRW in Zusammenarbeit mit der
Kommunalagentur NRW neue Mustersatzungen erarbeitet. Ob auch eine Fristensatzung
der Gemeinde Kreuzau zur Regelung bestimmter einzuhaltender Fristen erlassen wird,
bleibt basierend auf noch zu führenden Gesprächen mit der Kommunalagentur
abzuwarten.
b)
Herr Udo Schimanski:
Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der geplanten Biogasanlage in
Obermaubach?
Antwort der Verwaltung:
Die für den 27.11.2013 terminierte gemeinsame Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses und des Umweltausschusses, bei der dieses Thema behandelt
werden sollte, ist abgesagt worden, da die für die Beratungen erforderliche Gutachten noch
nicht vorliegen. Sobald dieses der Fall ist, wird eine Sitzungsvorlage zu diesem TOP
gefertigt und eine Sitzung neu terminiert.
c)
Frau Rosemarie Kern:
Nach Aufgabe der Grillhütte „Drei Erken“ durch den Eifelverein sind dort erhebliche
Lärmbelästigungen in letzter Zeit z.B. aufgrund von Techno-Musik festzustellen. Von wem
wird die Grillhütte inzwischen betrieben bzw. ist auch ein zukünftiger Betrieb erlaubt?
Antwort der Verwaltung:
Bisher ist noch kein Nachfolger zum weiteren Betrieb der Hütte gefunden worden. Eine
Genehmigung zur Nutzung der Grillhütte wurde bisher seitens der Gemeinde Kreuzau nicht
erteilt und ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Dieses wird auch der Polizei mitgeteilt,
damit diese gegebenenfalls bei Überprüfungen im Falle einer Nutzung der Hütte
entsprechend informiert ist. Zum weiteren zukünftigen Betrieb der Grillhütte können zurzeit
noch keine weiteren endgültigen Aussagen getroffen werden.
-42.
Mitteilungen
2.1
Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH
Herr Dreyling erläutert, dass die im Jahre 1973 erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln
zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im August 2013 ausgelaufen ist. Bereits seit dem
Jahre 2009 wurden mit der Bezirksregierung Gespräche geführt über eine neue Anordnung eines
Wasserschutzgebietes. Die nunmehr vorliegende vorläufige Anordnung weist ein wesentlich
größeres Gebiet als vorher auf. Es ist seitens der Bezirksregierung vorgesehen, innerhalb der
nächsten drei Jahre in einem förmlichen Verfahren auch unter Behördenbeteiligung und
Bürgerbeteiligung mit Offenlage der Pläne usw. eine endgültige Anordnung zu erlassen.
Er erläutert weiter die vier Zonen des vorliegenden Planes mit deren Verbots- Gebots- und
Genehmigungstatbeständen sowie Ausnahmen davon.
Anschließend teilt Herr Dr. Wimmer vom seitens des Wasserwerk Concordia beauftragten
Ingenieurbüros Bieske + Partner zunächst mit, dass die Zonenausweisung der Bezirksregierung
nach eingehenden Untersuchungen vorrangig wegen des Erhaltes von weiterhin einwandfreiem
Wasser erfolgt ist. Anschließend erläutert er eingehend die Hintergründe der unterschiedlichen
Schutzzonen und deren Abgrenzungskriterien sowie die von der Bezirksregierung geforderte
Notwendigkeit der parzellenscharfen Abgrenzungen.
Ausschussmitglied Eßer betont die bisherige parteiübergreifende Meinung, dass eine sichere und
erstklassige Wasserversorgung oberste Priorität genießt. Wegen der weiten Ausdehnung des
Wasserschutzgebietes stellt er sich allerdings die Frage, ob es nicht doch möglich sei, die Größe
des Gebietes zu verringern, und zwar möglichst schon vor Beginn des förmlichen Verfahrens.
Hierzu teilt Herr Dr. Wimmer mit, dass eine grundsätzliche Verkleinerung der
Schutzgebietsausweisung wahrscheinlich nicht erfolgen wird. Es sei jedoch möglich, über
bestimmte parzellenscharfe Abgrenzungen mit der Bezirksregierung zu sprechen, insbesondere in
dem Bereich des westlichen Ortsrandes von Drove entlang der L 249.
Bei der anschließenden diesbezüglichen eingehenden Aussprache gelangt der Ausschuss zu dem
Ergebnis, bereits zum jetzigen Zeitpunkt und somit vor Beginn des förmlichen Verfahrens
Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zu führen mit dem Ziel einer vertretbaren
Grenzverschiebung des Schutzgebietes. Außerdem soll die ordnungsbehördliche Verordnung zur
vorläufigen Anordnung einschließlich des Schutzzonenplanes auf der Homepage der Gemeinde
Kreuzau mit Vorankündigung im Amtsblatt veröffentliche werden, damit sich insbesondere von der
Verordnung betroffene Bürger eingehend informieren können.
Die Verwaltung wird die gesamte Präsentation mit einem separaten Schreiben den Mitgliedern des
Bau- und Planungsausschusses sowie des Umweltausschusses zur Verfügung stellen.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Dreyling und Herrn Dr. Wimmer für die
umfangreichen Informationen.
2.2
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Niederauer Mühle GmbH“
Ausschussmitglied Heidbüchel hält es für erforderlich, über die Mitteilung hinaus den TOP als
ordentlichen Tagesordnungspunkt mit Beschlussvorschlag zu beraten.
Herr Schmühl teilt dazu mit, dass der Bau- und Planungsausschuss durch die Mitteilungsvorlage
über den derzeitigen konkreten Sachstand informiert werden soll. Eine Beratung mit
Beschlussvorschlag der Verwaltung könne allerdings erst dann erfolgen, wenn die Gutachten
vorliegen. Da damit kurzfristig zu rechnen ist, wird voraussichtlich für die erste Sitzungsrunde 2014
eine konkrete Sitzungsvorlage gefertigt.
-5Die Ausschussmitglieder nehmen die Mitteilung anschließend zur Kenntnis.
2.3
Breitbandausbau in den Ortsteilen Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach,
Bilstein und Bogheim
Herr Gottstein teilt mündlich mit, dass die bei der Bezirksregierung Köln gestellten
Fördermittelanträge zum Breitbandausbau zwischenzeitlich bearbeitet wurden. Die Bearbeitung
wurde bisher zurückgestellt, da nach Auffassung der Bezirksregierung Köln durch die
Ausbauabsichten der Deutschen Glasfaser GmbH, die einen für die Bürger und die Gemeinde
Kreuzau kostenlosen Ausbau des Glasfasernetzes plant, die Voraussetzung des Marktversagens
nicht vorlagen. Der Verwaltung wurde fernmündlich mitgeteilt, dass beide Förderanträge und somit
die maximale Fördersumme von 360.000,00 € bewilligt würden. Eine Bewilligung in schriftlicher
Form steht noch aus. Ein möglicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird von der Verwaltung nicht
in Anspruch genommen. Sollten nämlich bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn die Fördermittel nicht
bewilligt werden, würde die Gemeinde das finanzielle Risiko alleine tragen und müsste somit für
die gesamten Ausbaukosten in Höhe von 548.000,00 € aufkommen.
2.4
Entlastungskanal in Bergheim sowie
Stockheim
Stauraumkanal
und Rad-/Fußweg in
Herr Wolfram teilt mündlich mit, dass der Entlastungskanal in Bergheim und der Stauraumkanal in
Stockheim inzwischen fertig gestellt wurden.
Auch der Fuß-/Radweg zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße in Stockheim wurde
zwischenzeitlich fertig gestellt. Die Aufstellung von Straßenleuchten in diesem Bereich sowie die
Anbringung eines Geländers über dem Panzergraben erfolgen kurzfristig.
Die Ausschussmitglieder nehmen die mündlichen Mitteilungen zur Kenntnis.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung
von Beschlüssen zur Kenntnis.
3.2
Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau
Seitens der Verwaltung werden die Kopien der Schreiben der Landtagsabgeordneten Gudrun
Zentis und Peter Münstermann an die Ausschussmitglieder ausgehändigt.
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB
Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird
zugestimmt.
-62.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 1 Enthaltung
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 62/2013
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis
genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme
Vorlage: 64/2013
Herr Schmühl erläutert die in der Sitzungsvorlage aufgeführten vorgesehenen Maßnahmen
anhand eines vorliegenden Ausbauplanes.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgesehenen Restausbau der Straße „Alte Gasse“ wird entsprechend dem vorliegenden
Straßenausbauplan grundsätzlich zugestimmt.
Die Ausschreibung der Maßnahme darf jedoch erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2014
durchgeführt werden.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
1.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Servatius
Ist nach inzwischen verdichteter Bebauung in der Landrat-Kaptain-Straße seitens der
Verwaltung ein Ausbau der Straße vorgesehen?
Herr Schmühl teilt dazu mit, dass die Bebauung in letzter Zeit tatsächlich derart fortgeschritten
ist, dass ein Ausbau sicherlich erfolgen könnte. Aufgrund eines bestehenden
Erschließungsvertrages erfolgt der Ausbau allerdings nicht durch die Gemeinde, sondern durch
den Erschließungsträger.
2.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel
a)
Kann das Straßendatenfahrzeug, mit dem der Kreis Düren Straßenschäden an
Kreisstraßen erfassen kann, ausgeliehen/gemietet werden?
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu.
-7b)
Können mit dem Verkehrsstatistikgerät Messungen in der Maubacher Straße in
Winden durchgeführt werden?
Seitens der Verwaltung wird eine entsprechende Veranlassung im Rahmen der
zeitlichen und personellen Möglichkeiten zugesagt.
B. Nichtöffentliche Sitzung