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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
183 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
20.11.13, 07:44
Aktualisiert
20.11.13, 07:44

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.11.2013 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Schnitzler, Josef 2. Ackers, Elfriede 3. Ackers, Heinz Albert 4. Badur, Krister, vertritt Hohn, Astrid 5. Boos, Thorsten 6. Braks, Egbert 7. Burmester, Wolfgang 8. Eßer, Ingo 9. Heidbüchel, Rolf 10. Dr. Kranke, Heinrich 11. Lüttgen, Wolfgang, vertritt Böcking, Paul 12. Macherey, Peter 13. Mauel, Albert, vertritt Weiler, Martin 14. Schnitzler, Ludwig 15. Schroeteler, Rolf 16. Servatius, Stephan 17. Stoffels, Manfred 18. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl, 2. VwfW Wolfram, 3. VA Gottstein, 4. GA Linden. c) als Gäste: Zu TOP 2.1: 1. Herr Dreyling, Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH 2. Herr Dr. Wimmer, Ingenieurbüro Bieske und Partner Zu TOP 8.1: 1. Frau Dr. Grumme, 2. Herr Eisele, 3. Herr Klose. Es fehlen a) entschuldigt: Böcking, Paul Hohn, Astrid Weiler, Martin Kreuzau, den 12.11.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Fragerecht von Einwohnern 2. Mitteilungen 2.1 Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH 2.2 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Niederauer Mühle GmbH“ 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3.2 Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung 5. Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 62/2013 6. Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme Vorlage: 64/2013 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 8.1 Neues Nutzungskonzept für die Immobilie ehemaliger OBI, Gewerbegebiet Stockheim, Kollweg 9-13 9. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 9.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 10. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Fragerecht von Einwohnern Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass keine schriftlichen Fragen vorliegen. Folgende Fragen werden von anwesenden Einwohnern gestellt: a) Herr Michael Funken: Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten? Antwort der Verwaltung: Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, in der auch die Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen geregelt ist, ist am 09.11.2013 in Kraft getreten. Danach sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 überprüfen zu lassen. Da vor 1965 keine Kanäle im Bereich der Gemeinde Kreuzau und damit zusammenhängend auch keine privaten Abwasserleitungen zu den Kanälen hin errichtet wurden, ist die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31. Dezember 2020 durchzuführen. Zurzeit werden vom Städte- und Gemeindebund NRW in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur NRW neue Mustersatzungen erarbeitet. Ob auch eine Fristensatzung der Gemeinde Kreuzau zur Regelung bestimmter einzuhaltender Fristen erlassen wird, bleibt basierend auf noch zu führenden Gesprächen mit der Kommunalagentur abzuwarten. b) Herr Udo Schimanski: Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der geplanten Biogasanlage in Obermaubach? Antwort der Verwaltung: Die für den 27.11.2013 terminierte gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umweltausschusses, bei der dieses Thema behandelt werden sollte, ist abgesagt worden, da die für die Beratungen erforderliche Gutachten noch nicht vorliegen. Sobald dieses der Fall ist, wird eine Sitzungsvorlage zu diesem TOP gefertigt und eine Sitzung neu terminiert. c) Frau Rosemarie Kern: Nach Aufgabe der Grillhütte „Drei Erken“ durch den Eifelverein sind dort erhebliche Lärmbelästigungen in letzter Zeit z.B. aufgrund von Techno-Musik festzustellen. Von wem wird die Grillhütte inzwischen betrieben bzw. ist auch ein zukünftiger Betrieb erlaubt? Antwort der Verwaltung: Bisher ist noch kein Nachfolger zum weiteren Betrieb der Hütte gefunden worden. Eine Genehmigung zur Nutzung der Grillhütte wurde bisher seitens der Gemeinde Kreuzau nicht erteilt und ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Dieses wird auch der Polizei mitgeteilt, damit diese gegebenenfalls bei Überprüfungen im Falle einer Nutzung der Hütte entsprechend informiert ist. Zum weiteren zukünftigen Betrieb der Grillhütte können zurzeit noch keine weiteren endgültigen Aussagen getroffen werden. -42. Mitteilungen 2.1 Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH Herr Dreyling erläutert, dass die im Jahre 1973 erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im August 2013 ausgelaufen ist. Bereits seit dem Jahre 2009 wurden mit der Bezirksregierung Gespräche geführt über eine neue Anordnung eines Wasserschutzgebietes. Die nunmehr vorliegende vorläufige Anordnung weist ein wesentlich größeres Gebiet als vorher auf. Es ist seitens der Bezirksregierung vorgesehen, innerhalb der nächsten drei Jahre in einem förmlichen Verfahren auch unter Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung mit Offenlage der Pläne usw. eine endgültige Anordnung zu erlassen. Er erläutert weiter die vier Zonen des vorliegenden Planes mit deren Verbots- Gebots- und Genehmigungstatbeständen sowie Ausnahmen davon. Anschließend teilt Herr Dr. Wimmer vom seitens des Wasserwerk Concordia beauftragten Ingenieurbüros Bieske + Partner zunächst mit, dass die Zonenausweisung der Bezirksregierung nach eingehenden Untersuchungen vorrangig wegen des Erhaltes von weiterhin einwandfreiem Wasser erfolgt ist. Anschließend erläutert er eingehend die Hintergründe der unterschiedlichen Schutzzonen und deren Abgrenzungskriterien sowie die von der Bezirksregierung geforderte Notwendigkeit der parzellenscharfen Abgrenzungen. Ausschussmitglied Eßer betont die bisherige parteiübergreifende Meinung, dass eine sichere und erstklassige Wasserversorgung oberste Priorität genießt. Wegen der weiten Ausdehnung des Wasserschutzgebietes stellt er sich allerdings die Frage, ob es nicht doch möglich sei, die Größe des Gebietes zu verringern, und zwar möglichst schon vor Beginn des förmlichen Verfahrens. Hierzu teilt Herr Dr. Wimmer mit, dass eine grundsätzliche Verkleinerung der Schutzgebietsausweisung wahrscheinlich nicht erfolgen wird. Es sei jedoch möglich, über bestimmte parzellenscharfe Abgrenzungen mit der Bezirksregierung zu sprechen, insbesondere in dem Bereich des westlichen Ortsrandes von Drove entlang der L 249. Bei der anschließenden diesbezüglichen eingehenden Aussprache gelangt der Ausschuss zu dem Ergebnis, bereits zum jetzigen Zeitpunkt und somit vor Beginn des förmlichen Verfahrens Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zu führen mit dem Ziel einer vertretbaren Grenzverschiebung des Schutzgebietes. Außerdem soll die ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung einschließlich des Schutzzonenplanes auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau mit Vorankündigung im Amtsblatt veröffentliche werden, damit sich insbesondere von der Verordnung betroffene Bürger eingehend informieren können. Die Verwaltung wird die gesamte Präsentation mit einem separaten Schreiben den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses sowie des Umweltausschusses zur Verfügung stellen. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Dreyling und Herrn Dr. Wimmer für die umfangreichen Informationen. 2.2 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Niederauer Mühle GmbH“ Ausschussmitglied Heidbüchel hält es für erforderlich, über die Mitteilung hinaus den TOP als ordentlichen Tagesordnungspunkt mit Beschlussvorschlag zu beraten. Herr Schmühl teilt dazu mit, dass der Bau- und Planungsausschuss durch die Mitteilungsvorlage über den derzeitigen konkreten Sachstand informiert werden soll. Eine Beratung mit Beschlussvorschlag der Verwaltung könne allerdings erst dann erfolgen, wenn die Gutachten vorliegen. Da damit kurzfristig zu rechnen ist, wird voraussichtlich für die erste Sitzungsrunde 2014 eine konkrete Sitzungsvorlage gefertigt. -5Die Ausschussmitglieder nehmen die Mitteilung anschließend zur Kenntnis. 2.3 Breitbandausbau in den Ortsteilen Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach, Bilstein und Bogheim Herr Gottstein teilt mündlich mit, dass die bei der Bezirksregierung Köln gestellten Fördermittelanträge zum Breitbandausbau zwischenzeitlich bearbeitet wurden. Die Bearbeitung wurde bisher zurückgestellt, da nach Auffassung der Bezirksregierung Köln durch die Ausbauabsichten der Deutschen Glasfaser GmbH, die einen für die Bürger und die Gemeinde Kreuzau kostenlosen Ausbau des Glasfasernetzes plant, die Voraussetzung des Marktversagens nicht vorlagen. Der Verwaltung wurde fernmündlich mitgeteilt, dass beide Förderanträge und somit die maximale Fördersumme von 360.000,00 € bewilligt würden. Eine Bewilligung in schriftlicher Form steht noch aus. Ein möglicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird von der Verwaltung nicht in Anspruch genommen. Sollten nämlich bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn die Fördermittel nicht bewilligt werden, würde die Gemeinde das finanzielle Risiko alleine tragen und müsste somit für die gesamten Ausbaukosten in Höhe von 548.000,00 € aufkommen. 2.4 Entlastungskanal in Bergheim sowie Stockheim Stauraumkanal und Rad-/Fußweg in Herr Wolfram teilt mündlich mit, dass der Entlastungskanal in Bergheim und der Stauraumkanal in Stockheim inzwischen fertig gestellt wurden. Auch der Fuß-/Radweg zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße in Stockheim wurde zwischenzeitlich fertig gestellt. Die Aufstellung von Straßenleuchten in diesem Bereich sowie die Anbringung eines Geländers über dem Panzergraben erfolgen kurzfristig. Die Ausschussmitglieder nehmen die mündlichen Mitteilungen zur Kenntnis. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen zur Kenntnis. 3.2 Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau Seitens der Verwaltung werden die Kopien der Schreiben der Landtagsabgeordneten Gudrun Zentis und Peter Münstermann an die Ausschussmitglieder ausgehändigt. 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird zugestimmt. -62. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 1 Enthaltung Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 62/2013 Beschlussvorschlag: Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme Vorlage: 64/2013 Herr Schmühl erläutert die in der Sitzungsvorlage aufgeführten vorgesehenen Maßnahmen anhand eines vorliegenden Ausbauplanes. Beschlussvorschlag: Dem vorgesehenen Restausbau der Straße „Alte Gasse“ wird entsprechend dem vorliegenden Straßenausbauplan grundsätzlich zugestimmt. Die Ausschreibung der Maßnahme darf jedoch erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2014 durchgeführt werden. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen 1. Anfrage des Ausschussmitgliedes Servatius Ist nach inzwischen verdichteter Bebauung in der Landrat-Kaptain-Straße seitens der Verwaltung ein Ausbau der Straße vorgesehen? Herr Schmühl teilt dazu mit, dass die Bebauung in letzter Zeit tatsächlich derart fortgeschritten ist, dass ein Ausbau sicherlich erfolgen könnte. Aufgrund eines bestehenden Erschließungsvertrages erfolgt der Ausbau allerdings nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Erschließungsträger. 2. Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel a) Kann das Straßendatenfahrzeug, mit dem der Kreis Düren Straßenschäden an Kreisstraßen erfassen kann, ausgeliehen/gemietet werden? Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu. -7b) Können mit dem Verkehrsstatistikgerät Messungen in der Maubacher Straße in Winden durchgeführt werden? Seitens der Verwaltung wird eine entsprechende Veranlassung im Rahmen der zeitlichen und personellen Möglichkeiten zugesagt. B. Nichtöffentliche Sitzung