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Beschlusstext (Neubau eines Antennenträgers für funktechnische Dienste sowie eines Betriebsgebäudes durch den WDR im Ortsteil Winden; hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Neubau eines Antennenträgers für funktechnische Dienste sowie eines Betriebsgebäudes durch den WDR im Ortsteil Winden;
hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

„1. Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Antrag auf Errichtung eines Antennenträgers für funktechnische Dienste einschließlich eines Betriebsgebäudes durch den WDR wird erteilt. 2. Das Betriebsgebäude ist zur Ortslage hin einzugrünen.“