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Beschlusstext (Bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, "Seestraße/Bergsteiner Straße"; hier: Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, "Seestraße/Bergsteiner Straße";
hier: Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

„1. Den vorliegenden Planentwürfen (Variante A + B) zur Errichtung von Wohnhäusern im Bereich des ehemaligen „Seehotels Margarethe“ wird zugestimmt. Gemäß § 4 der Satzung der Gemeinde Kreuzau über eine Veränderungssperre vom 28. 09. 2001 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BauGB wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen. 2. Die konkreten Bauanträge sind zur erneuten Zustimmung vorzulegen.“