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Beschlussvorlage (1. Bedburger Kinderschutztag)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-2/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: 1. Bedburger Kinderschutztag Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bedburger Kinderschutztag zur Kenntnis STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde als Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes - BkiSchG - am 27. Oktober 2011 verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2012. In § 3 fordert das BkiSchG im Bereich der `Frühen Hilfen´ flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz; Ziel ist der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Netzwerks, um sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären, sowie das Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Entsprechend der v. g. Rechtslage plant das Jugendamt der Stadt Bedburg für den 19.06.2013 die Durchführung eines Fachtags zum Thema Kinderschutz auf Schloss Bedburg; neben der Schaffung eines solchen Netzwerks liegt ein weiteres Hauptaugenmerk auch im Bereich der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe durch die Zusammenarbeit mit den zu der Veranstaltung einzuladenden Trägern und Einrichtungen (§§ 79 Abs. 2 Nr. 2, 79a SGB VIII und 74 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII). Die Veranstaltung soll der Beginn einer Zusammenarbeit aller Bedburger Verbände, Träger und Einrichtungen werden, die mit Kindern befasst sind. Mit der Auftaktveranstaltung soll der Grundstein dafür gelegt werden, dass die Verantwortungsgemeinschaft sich untereinander kennen lernt, so dass die Kommunikationswege verkürzt werden; die Beteiligten sollen wissen, wie sie vorgehen können und wer Ansprechpartner ist, wenn es Beratungsbedarf gibt. In einem ersten Schritt soll der Begriff `Kindeswohl´ näher beleuchtet werden; woran erkennt man, dass das Kindeswohl gewahrt ist, wo eine Kindeswohlgefährdung beginnt ...? Durch eine frühe Risikoeinschätzung soll auf Kindswohlgefährdungen rechtzeitig reagiert werden; hierbei ist es wichtig, gemeinsame Standards festzulegen. In einem nächsten Schritt soll ein `Frühwarnsystem´ erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen auch die beiden zertifizierten Kinderschutzfachkräfte der Stadt Bedburg, Frau Verena Langen und Herr Ralf Spahr, den Teilnehmern der Veranstaltung vorgestellt werden. Als Teilnehmer werden Vertreter folgender Einrichtungen, Organisationen und Institutionen unter dem Motto `Wie können die Beteiligten im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenarbeiten, um den Kinderschutz in Bedburg zu optimieren´ eingeladen: - Jugendhilfeausschuss - Schulen - Kindergärten - OGS - Schulsozialarbeiter - Polizei - Gerichte - Ärzte - Hebammen - Kinder- und Jugendpsychiatrie - Tagesklinik - Sozialpsychiatrischer Dienst - Bedburger Vereine (die mit Jugendarbeit befasst sind) - Kinderschutzbund - Schwangerschaftsberatungsstellen - Jugendzentren - Sozialpädiatrisches Zentrum - Sozialpädagogisches Zentrum Beschlussvorlage WP8-2/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage - Regionale Schulberatung - Presse Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Niederlein ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Pädag. Fachaufsicht Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-2/2013 Seite 3