Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-2/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
1. Bedburger Kinderschutztag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bedburger
Kinderschutztag zur Kenntnis
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde als Artikel 1 des
Bundeskinderschutzgesetzes - BkiSchG - am 27. Oktober 2011 verabschiedet und gilt seit dem 1.
Januar 2012. In § 3 fordert das BkiSchG im Bereich der `Frühen Hilfen´ flächendeckend
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im
Kinderschutz; Ziel ist der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Netzwerks, um sich gegenseitig
über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der
Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären, sowie das Verfahren im Kinderschutz aufeinander
abzustimmen.
Entsprechend der v. g. Rechtslage plant das Jugendamt der Stadt Bedburg für den 19.06.2013 die
Durchführung eines Fachtags zum Thema Kinderschutz auf Schloss Bedburg; neben der
Schaffung eines solchen Netzwerks liegt ein weiteres Hauptaugenmerk auch im Bereich der
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe durch die Zusammenarbeit mit den zu der Veranstaltung
einzuladenden Trägern und Einrichtungen (§§ 79 Abs. 2 Nr. 2, 79a SGB VIII und 74 Abs. 1 S. 1 Nr.
1 SGB VIII).
Die Veranstaltung soll der Beginn einer Zusammenarbeit aller Bedburger Verbände, Träger und
Einrichtungen werden, die mit Kindern befasst sind. Mit der Auftaktveranstaltung soll der
Grundstein dafür gelegt werden, dass die Verantwortungsgemeinschaft sich untereinander kennen
lernt, so dass die Kommunikationswege verkürzt werden; die Beteiligten sollen wissen, wie sie
vorgehen können und wer Ansprechpartner ist, wenn es Beratungsbedarf gibt. In einem ersten
Schritt soll der Begriff `Kindeswohl´ näher beleuchtet werden; woran erkennt man, dass das
Kindeswohl gewahrt ist, wo eine Kindeswohlgefährdung beginnt ...? Durch eine frühe
Risikoeinschätzung soll auf Kindswohlgefährdungen rechtzeitig reagiert werden; hierbei ist es
wichtig, gemeinsame Standards festzulegen. In einem nächsten Schritt soll ein `Frühwarnsystem´
erarbeitet werden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen auch die beiden zertifizierten Kinderschutzfachkräfte der
Stadt Bedburg, Frau Verena Langen und Herr Ralf Spahr, den Teilnehmern der Veranstaltung
vorgestellt werden.
Als Teilnehmer werden Vertreter folgender Einrichtungen, Organisationen und Institutionen unter
dem Motto `Wie können die Beteiligten im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft
zusammenarbeiten, um den Kinderschutz in Bedburg zu optimieren´ eingeladen:
- Jugendhilfeausschuss
- Schulen
- Kindergärten
- OGS
- Schulsozialarbeiter
- Polizei
- Gerichte
- Ärzte
- Hebammen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Tagesklinik
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Bedburger Vereine (die mit Jugendarbeit befasst sind)
- Kinderschutzbund
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- Jugendzentren
- Sozialpädiatrisches Zentrum
- Sozialpädagogisches Zentrum
Beschlussvorlage WP8-2/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
- Regionale Schulberatung
- Presse
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Niederlein
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Pädag. Fachaufsicht
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-2/2013
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