Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.11.2007
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Betreff
7.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010
Vorlage: 87/2007
Beschluss:
„1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (20082010) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008-2010 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst – für diesen Zeitraum auf jährlich 0,85
€/m festgesetzt.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen