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Info GB (Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
21.10.09, 04:12
Aktualisiert
21.10.09, 04:12
Info GB (Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen
hier: Sachstandsbericht) Info GB (Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 80/2006 21.02.2007 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.11.2006 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.05.2008 Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen hier: Sachstandsbericht Im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Kreises Euskirchen wird auf die erforderliche Überarbeitung des Kreisstraßennetzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwiesen. Hierdurch veranlasst wurde das Straßennetz seitens der Verwaltung überprüft. Im Ergebnis stehen erforderliche Umstufungen entsprechend der IGVP sowie Umbenennungen von Kreisstraßen. Die Verwaltung legte inzwischen jeder betroffenen Gemeinde die neue Konzeption insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Abstufungen vor. Als Anlage ist eine Übersicht über die Umstufungen beigefügt. Von den jeweiligen Städten und Gemeinde liegen derzeit nur Zwischennachrichten mit dem Inhalt vor, dass vor einer Stellungnahme die politischen Gremien bei der Stadt / Gemeinde zu beteiligen sind. Bisher haben 2 Gemeinden zu den beabsichtigten Abstufungen schriftlich Stellung genommen: Schreiben der Gemeinde Dahlem vom 14. September 2006: Seitens der Gemeinde Dahlem besteht als Ergebnis der Beteiligung des Ratsausschuss die Forderung, wegen des Flugplatzes als überörtlich bedeutsamer Verkehrserzeuger von einer Abstufung der K 74 Abstand zu nehmen. Gemäß § 3 (3) StrWG sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. Hierbei kommt die Anbindung von „überörtlichen Verkehrserzeugern“ gemäß Rechtssprechung als Tatbestand in Betracht, durch den Kreisstraßen den zwischenörtlichen Verkehrsbeziehungen dienen können. Da laut Gemeinde über den Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz ergänzend zu den Großflugplätzen die allgemeine Luftfahrt nach Ziff. 3.1.4 GEP –Teilabschnitt Region Aachen- abgewickelt werden soll, ist die Kreisstraßenfunktion der K 74 somit gegeben. -2Schreiben der Stadt Zülpich vom 31.08.2006: Der Rat der Stadt Zülpich stimmt der Abstufung der Kreisstraßen unter der Vorraussetzung zu, dass die Straßen in einen der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand versetzt werden. Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung der Kreisstraßen 31 und 35 stattgefunden. An den Straßen sind abschnittsweise noch umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen (siehe hierzu V 270/2006). Seitens der Stadt Schleiden ist das Abstimmungsergebnis des politischen Gremiums bekannt. Die vorgeschlagene Konzeption wurde zur Kenntnis genommen. Nach Eingang der übrigen städtischen/gemeindlichen Stellungnahmen zum Verfahren, wird seitens der Verwaltung erneut über den Sachstand berichtet. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)