Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
21.10.09, 04:12
Aktualisiert
21.10.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 80/2006
21.02.2007
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.11.2006
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.05.2008
Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen
hier: Sachstandsbericht
Im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Kreises Euskirchen wird auf die
erforderliche Überarbeitung des Kreisstraßennetzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwiesen.
Hierdurch veranlasst wurde das Straßennetz seitens der Verwaltung überprüft.
Im Ergebnis stehen erforderliche Umstufungen entsprechend der IGVP sowie Umbenennungen von
Kreisstraßen.
Die Verwaltung legte inzwischen jeder betroffenen Gemeinde die neue Konzeption insbesondere im
Hinblick auf die erforderlichen Abstufungen vor. Als Anlage ist eine Übersicht über die Umstufungen
beigefügt. Von den jeweiligen Städten und Gemeinde liegen derzeit nur Zwischennachrichten mit
dem Inhalt vor, dass vor einer Stellungnahme die politischen Gremien bei der Stadt / Gemeinde zu
beteiligen sind.
Bisher haben 2 Gemeinden zu den beabsichtigten Abstufungen schriftlich Stellung genommen:
Schreiben der Gemeinde Dahlem vom 14. September 2006:
Seitens der Gemeinde Dahlem besteht als Ergebnis der Beteiligung des Ratsausschuss die
Forderung, wegen des Flugplatzes als überörtlich bedeutsamer Verkehrserzeuger von einer
Abstufung der K 74 Abstand zu nehmen.
Gemäß § 3 (3) StrWG sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den
zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens
einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. Hierbei kommt
die Anbindung von „überörtlichen Verkehrserzeugern“ gemäß Rechtssprechung als Tatbestand in
Betracht, durch den Kreisstraßen den zwischenörtlichen Verkehrsbeziehungen dienen können. Da
laut Gemeinde über den Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz ergänzend zu den Großflugplätzen die
allgemeine Luftfahrt nach Ziff. 3.1.4 GEP –Teilabschnitt Region Aachen- abgewickelt werden soll, ist
die Kreisstraßenfunktion der K 74 somit gegeben.
-2Schreiben der Stadt Zülpich vom 31.08.2006:
Der Rat der Stadt Zülpich stimmt der Abstufung der Kreisstraßen unter der Vorraussetzung zu, dass
die Straßen in einen der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden
Zustand versetzt werden. Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung der Kreisstraßen 31 und 35
stattgefunden. An den Straßen sind abschnittsweise noch umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen
durchzuführen (siehe hierzu V 270/2006).
Seitens der Stadt Schleiden ist das Abstimmungsergebnis des politischen Gremiums bekannt. Die
vorgeschlagene Konzeption wurde zur Kenntnis genommen.
Nach Eingang der übrigen städtischen/gemeindlichen Stellungnahmen zum Verfahren, wird seitens
der Verwaltung erneut über den Sachstand berichtet.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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