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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte)

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BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.02.2008 TOP Betreff 10.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte Vorlage: 8/2008 Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Folgende Planinhalte werden festgelegt: Allgemeines Wohngebiet (WA). Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt. Geschossigkeit: eingeschossig, Dachneigung: mindestens 17 °, maximale Firsthöhe: 7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen