Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.02.2008
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Betreff
10.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der
Planinhalte
Vorlage: 8/2008
Beschluss:
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.
Folgende Planinhalte werden festgelegt:
Allgemeines Wohngebiet (WA).
Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt.
Geschossigkeit:
eingeschossig,
Dachneigung:
mindestens 17 °,
maximale Firsthöhe:
7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und §
4 (1) BauGB durchzuführen.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen