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Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.02.2008 TOP Betreff 10.3 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: 53/2006 2. Ergänzung Beschluss: „1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Wünsche der Eigentümer der Parzellen Nr. 66, 147 und 260, auf Beibehaltung einer Bebauungsmöglichkeit werden zurückgewiesen, da aus städtebaulichen Gründen die vorhandenen Grünflächen an dieser Stelle erhalten bleiben sollen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen