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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung  der Öffentlichkeit
    sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung  der Öffentlichkeit
    sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.02.2008 TOP Betreff 10.4 Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Vorlage: 28/2007 2. Ergänzung Beschluss: Beschlussvorschlag: a) b) Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: 1. Landrat, Kreisentwicklung und -straßen: 1.1 Die Hinweise zu Ziffer 1, 4, 5, 6, 7 werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 1.2 Der Anregung zu Ziffer 2 wird gefolgt. 1.3 Die Anregungen zu Ziffer 3 werden zurückgewiesen. 2. WVER: 2.1 Der Anregung zu Ziffer 1 wird gefolgt. 2.2 Die Anregungen zu Ziffer 2 (Mühlenteich) werden zurückgewiesen; die übrigen hierin enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 3. IHK: 3.1 Eine Entscheidung wird zurückgestellt, da aufgrund der erneuten Offenlage die Stellungnahme überholt ist. Änderungen der textlichen Festsetzungen: Die textlichen Festsetzungen zu Ziffer B 3.1.1.3 werden wie folgt neu gefasst: zulässig sind: - insgesamt maximal 2.500 qm Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente, - insgesamt maximal 1.200 qm Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente, - bei den zentrenrelevanten Sortimenten sind pro Warengruppe maximal 500 qm Verkaufsfläche bzw. für Bekleidung maximal 1.000 qm Verkaufsfläche zulässig. c) Erneute Offenlage Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen in den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes ergeben, wird die Verwaltung gemäß § 4 a (3) BauGB ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Während der Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Einholung von Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf 14 Kalendertage verkürzt. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfes des Bauleitplanes nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die IHK beschränkt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.02.2008 Seite 2