Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.02.2008
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Betreff
10.4
Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit
sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 28/2007 2. Ergänzung
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
a)
b)
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.
Landrat, Kreisentwicklung und -straßen:
1.1
Die Hinweise zu Ziffer 1, 4, 5, 6, 7 werden zur Kenntnis genommen und
beachtet.
1.2
Der Anregung zu Ziffer 2 wird gefolgt.
1.3
Die Anregungen zu Ziffer 3 werden zurückgewiesen.
2.
WVER:
2.1
Der Anregung zu Ziffer 1 wird gefolgt.
2.2
Die Anregungen zu Ziffer 2 (Mühlenteich) werden zurückgewiesen; die übrigen
hierin enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
3.
IHK:
3.1
Eine Entscheidung wird zurückgestellt, da aufgrund der erneuten Offenlage
die Stellungnahme überholt ist.
Änderungen der textlichen Festsetzungen:
Die textlichen Festsetzungen zu Ziffer B 3.1.1.3 werden wie folgt neu gefasst:
zulässig sind:
- insgesamt maximal 2.500 qm Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente,
- insgesamt maximal 1.200 qm Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente,
- bei den zentrenrelevanten Sortimenten sind pro Warengruppe maximal 500 qm
Verkaufsfläche bzw. für Bekleidung maximal 1.000 qm Verkaufsfläche zulässig.
c)
Erneute Offenlage
Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen in den textlichen Festsetzungen des
Planentwurfes ergeben, wird die Verwaltung gemäß § 4 a (3) BauGB ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Während der Auslegung können
Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Einholung von Stellungnahmen der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf 14 Kalendertage verkürzt. Da die
Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfes des Bauleitplanes nicht
berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahme der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die IHK beschränkt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.02.2008
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