Daten
Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
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Drucksache: WP8-48/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)
allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)
sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu b) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung:
1. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in
Höhe von 800 € zu gewähren,
2. der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen
Zuschuss in Höhe von 1.300 € zu gewähren.
3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € zu gewähren.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen
jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer
jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2013
bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 7.000 € - einschließlich der Mittel
für die Förderung gem. Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt,
die in 2013 einen Antrag gestellt haben:
a) Anträge gem. Ziff 3.1a bzw. 3.1b
Verein
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
AWO - Ortsverein Rath
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord
Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
VDK - Ortsverband Bedburg
VDK - Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer Bedburg
Antrag
2013
Plan
2013
26.11.2012
04.02.2013
22.01.2013
18.03.2013
21.03.2013
24.01.2013
11.03.2013
04.02.2013
08.03.2013
07.01.2013
28.03.2013
07.01.2013
05.01.2013
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
2.750,00 €
b) Anträge gem. Ziff. 3.2
Wird seitens eines Vereins/einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies
entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass
die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung
der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die für das Jahr 2013 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben:
Verein
1
2
3
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.
Kath. Ehe-, Familien-, & Lebensberatung RheinErft-Kreis
Antrag
2013
Vorschlag
2013
21.12.2012
26.03.2013
800,00 €
1.100,00 €
07.01.2013
1.500,00 €
3.400,00 €
Die Anträge sind als Anlagen 1 – 3 beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-48/2013
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.):
In 2012 wurden 46 Personen aus Bedburg beraten, davon erhielten 8 Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung “Mutter und Kind“. Das Geschäftsjahr
2012 wurde mit einem Verlust von rd. 300 € abgeschlossen; dies entspricht in etwa dem
Verlust des vergangenen Jahres. Im Jahr 2010 lag der Jahresabschluss noch bei einem
Plus von rd. 2.000 €. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe
von 14.758 € gewährt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 800 € als
Zuschuss gewährt.
Aufgrund des gleichgebliebenen negativen Jahresabschlusses wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, wie im vergangenen Jahr einen Zuschuss in Höhe von 800 € zu gewähren.
Erläuterung zu Nr. 2 (Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.):
Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ mit Sitz in
Kerpen besteht seit fast drei Jahrzehnten (Gründung 1985). Ziel ist die Verbesserung
der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation
der Frau und ggfs. der Familie. Nicht zuletzt durch Erlass neuer Gesetze bzw. Änderungen derselben haben sich die Anforderungen an Frauenberatungsstellen im Laufe
der Zeit erheblich verändert; im besonderen ist hier das vor zehn Jahren erlassene Gewaltschutzgesetz zu nennen. Die personelle Anpassung an die gebotenen Gegebenheiten - eine Vollzeitstelle für Gewaltschutzberatung - konnte aufgrund der Finanzierungszusage des Rhein-Erft-Kreises erstmalig im vergangenen Jahr erfolgen. Bis dahin konnten aufgrund der Finanzierungsfrage keine beständige Lösung gefunden werden. Die
sich hierdurch abzeichnende Entwicklung - die `Normalisierung´ der Beratungsumfänge
in den anderen Bereichen wie Beruf, Gesundheit, Familie, etc. hat ja bereits stattgefunden - hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Die Anzahl der Einzelberatungen ist um
18% auf 1.566 Beratungen gestiegen; dies entspricht für Bedburg einer Steigerung auf
absolut 94 Beratungen.
Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100
€; aufgrund der Zunahmen der tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote der Frauenberatungsstelle durch Bedburger Bürgerinnen, schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss ebenfalls um rd. 18 % auf 1.300 € zu erhöhen.
Erläuterungen zu Nr. 3. (Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-ErftKreis):
Bei der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2012
ca. 80 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen; dies entspricht einem Anteil von rd. 14%. Insgesamt sind ca. 320 Beratungsstunden angefallen, die sich sowohl aus Honorarkräften als auch aus festangestellten Kräften zusammensetzen. In der Außenstelle Bergheim wurden ca. 550 Beratungsstunden
angeboten, davon entfallen ca. 290 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf rd. 8.700 €. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch
Spenden; aufgrund `fehlender´ Mittel ist es hierbei auch zu einer - geringfügigen - Reduzierung der Honorarkraftstunden gekommen (320 in 2011). Zuschüsse des RheinErft-Kreises oder anderer Kommunen erhält die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis nicht.
Beschlussvorlage WP8-48/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Da sich die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenden Beratungsstunden nur unwesentlich erhöht hat, schlägt die Verwaltung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € vor, was dem Zuschuss des Jahres 2012 entspricht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
- keine -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
⌧
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-48/2013
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