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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) 	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) 	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) 	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) 	allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-48/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. zu b) Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung: 1. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 800 € zu gewähren, 2. der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.300 € zu gewähren. 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € zu gewähren. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2013 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 7.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gem. Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die in 2013 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gem. Ziff 3.1a bzw. 3.1b Verein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 AWO - Ortsverein Rath Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VDK - Ortsverband Bedburg VDK - Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg Antrag 2013 Plan 2013 26.11.2012 04.02.2013 22.01.2013 18.03.2013 21.03.2013 24.01.2013 11.03.2013 04.02.2013 08.03.2013 07.01.2013 28.03.2013 07.01.2013 05.01.2013 max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € max. 250,00 € 125,00 € 2.750,00 € b) Anträge gem. Ziff. 3.2 Wird seitens eines Vereins/einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die für das Jahr 2013 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben: Verein 1 2 3 donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. Kath. Ehe-, Familien-, & Lebensberatung RheinErft-Kreis Antrag 2013 Vorschlag 2013 21.12.2012 26.03.2013 800,00 € 1.100,00 € 07.01.2013 1.500,00 € 3.400,00 € Die Anträge sind als Anlagen 1 – 3 beigefügt. Beschlussvorlage WP8-48/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.): In 2012 wurden 46 Personen aus Bedburg beraten, davon erhielten 8 Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung “Mutter und Kind“. Das Geschäftsjahr 2012 wurde mit einem Verlust von rd. 300 € abgeschlossen; dies entspricht in etwa dem Verlust des vergangenen Jahres. Im Jahr 2010 lag der Jahresabschluss noch bei einem Plus von rd. 2.000 €. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 14.758 € gewährt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 800 € als Zuschuss gewährt. Aufgrund des gleichgebliebenen negativen Jahresabschlusses wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, wie im vergangenen Jahr einen Zuschuss in Höhe von 800 € zu gewähren. Erläuterung zu Nr. 2 (Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.): Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ mit Sitz in Kerpen besteht seit fast drei Jahrzehnten (Gründung 1985). Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. der Familie. Nicht zuletzt durch Erlass neuer Gesetze bzw. Änderungen derselben haben sich die Anforderungen an Frauenberatungsstellen im Laufe der Zeit erheblich verändert; im besonderen ist hier das vor zehn Jahren erlassene Gewaltschutzgesetz zu nennen. Die personelle Anpassung an die gebotenen Gegebenheiten - eine Vollzeitstelle für Gewaltschutzberatung - konnte aufgrund der Finanzierungszusage des Rhein-Erft-Kreises erstmalig im vergangenen Jahr erfolgen. Bis dahin konnten aufgrund der Finanzierungsfrage keine beständige Lösung gefunden werden. Die sich hierdurch abzeichnende Entwicklung - die `Normalisierung´ der Beratungsumfänge in den anderen Bereichen wie Beruf, Gesundheit, Familie, etc. hat ja bereits stattgefunden - hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Die Anzahl der Einzelberatungen ist um 18% auf 1.566 Beratungen gestiegen; dies entspricht für Bedburg einer Steigerung auf absolut 94 Beratungen. Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100 €; aufgrund der Zunahmen der tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote der Frauenberatungsstelle durch Bedburger Bürgerinnen, schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss ebenfalls um rd. 18 % auf 1.300 € zu erhöhen. Erläuterungen zu Nr. 3. (Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-ErftKreis): Bei der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2012 ca. 80 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen; dies entspricht einem Anteil von rd. 14%. Insgesamt sind ca. 320 Beratungsstunden angefallen, die sich sowohl aus Honorarkräften als auch aus festangestellten Kräften zusammensetzen. In der Außenstelle Bergheim wurden ca. 550 Beratungsstunden angeboten, davon entfallen ca. 290 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 8.700 €. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden; aufgrund `fehlender´ Mittel ist es hierbei auch zu einer - geringfügigen - Reduzierung der Honorarkraftstunden gekommen (320 in 2011). Zuschüsse des RheinErft-Kreises oder anderer Kommunen erhält die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis nicht. Beschlussvorlage WP8-48/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Da sich die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenden Beratungsstunden nur unwesentlich erhöht hat, schlägt die Verwaltung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € vor, was dem Zuschuss des Jahres 2012 entspricht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - keine - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-48/2013 Seite 4