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Beschlusstext (Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung)
der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.12.2008 A U S Z U G aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 27.11.2008, 18:15 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 11: Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Vettweiß (V-135/2008) Ausschussmitglied Helmut Kemmerling äußert sein Missverständnis zur Formulierung in § 9 Absatz 5. Er vermisst hier die Regelung, dass der, der Versickerung betreibt, vom Anschluss- und Benutzungszwang frei gestellt wird. In der anschließenden Diskussion wird die Verbindung zu den Regelungen im § 5 hergestellt, der auf § 53 des Landeswassergesetzes verweist, wo die Befreiungsmöglichkeit geregelt ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (Anlage 9) zu beschließen. Bis zur Ratssitzung wird der Zusammenhang mit § 53 LWG geklärt.