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Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.12.2008 A U S Z U G aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 27.11.2008, 18:15 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 12: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) (V-136/2008) Ausschussmitglied Helmut Kemmerling bestätigt die Übereinstimmung mit der Mustersatzung, demnach ist die Satzung gerichtsfest. Im Bereich von Rasengittersteinen und wasserdurchlässigem Ökopflaster ist kein Problem zu sehen. Man wird aber versuchen, Pflasterungen mit 2 cm Fugenabstand ebenso einzustufen, wie das vorgenannte Pflaster. Dieser kritische Punkt wurde in der Satzung weggelassen, wird die Gemeinde aber einholen. Bürgermeister Kranz schlägt vor, die Entwicklung zu beobachten. Er ist aber der Meinung, dass man nicht hingehen und bestehendes Pflaster bzw. Betonuntergründe herausreißen und Ökopflaster einbauen wird. Der Investitionsaufwand ist zu groß und nicht rentabel. Auf den Einwand von Ausschussmitglied Helmut Kemmerling, dass Einwohner mit Zisternen sich melden werden, erklärt Bürgermeister Kranz, dass auch diese über den Überlauf in den Kanal einleiten, die Zisterne also quasi nur als Zwischenspeicher genutzt wird. Hierzu wird man sicherlich die Rechtsprechung abwarten müssen. Auf die Feststellung von Ausschussmitglied Jürgen Kemmerling, dass im Bereich der Kanalbenutzungsgebühr der Mindestverbrauch von 20 m³ nicht mehr zugrunde gelegt wird, bei den absetzbaren Wassermengen für Landwirtschaft u.a. aber ein Mindestverbrauch von 40 m³ je Person angesetzt wird, antworten Bürgermeister Kranz und Gemeindeamtsinspektor Wirtz, dass die Grundlage zur Mindestveranlagung mit 20 m³ nicht mehr vorhanden ist. Die neue Staffelung in Form des Splittings lässt dies nicht mehr zu. Im Gegensatz hierzu muss aber im Bereich der absetzbaren Wassermenge mit einem Mindestvolumen von 40 m³ je Person kalkuliert werden, da man sonst durch erhebliche Absetzungen auf einen Negativverbrauch resultieren könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) (Anlage 10) zu beschließen. (Die Gebührenangabe in § 9 Abs 11 wurde auf 3,23 € korrigiert)