Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.12.2008
A U S Z U G
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 27.11.2008, 18:15 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 12:
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Vettweiß (Abwassergebührensatzung)
(V-136/2008)
Ausschussmitglied Helmut Kemmerling bestätigt die Übereinstimmung mit der
Mustersatzung, demnach ist die Satzung gerichtsfest. Im Bereich von
Rasengittersteinen und wasserdurchlässigem Ökopflaster ist kein Problem zu sehen.
Man wird aber versuchen, Pflasterungen mit 2 cm Fugenabstand ebenso einzustufen,
wie das vorgenannte Pflaster. Dieser kritische Punkt wurde in der Satzung weggelassen,
wird die Gemeinde aber einholen.
Bürgermeister Kranz schlägt vor, die Entwicklung zu beobachten. Er ist aber der
Meinung, dass man nicht hingehen und bestehendes Pflaster bzw. Betonuntergründe
herausreißen und Ökopflaster einbauen wird. Der Investitionsaufwand ist zu groß und
nicht rentabel.
Auf den Einwand von Ausschussmitglied Helmut Kemmerling, dass Einwohner mit
Zisternen sich melden werden, erklärt Bürgermeister Kranz, dass auch diese über den
Überlauf in den Kanal einleiten, die Zisterne also quasi nur als Zwischenspeicher genutzt
wird. Hierzu wird man sicherlich die Rechtsprechung abwarten müssen.
Auf die Feststellung von Ausschussmitglied Jürgen Kemmerling, dass im Bereich der
Kanalbenutzungsgebühr der Mindestverbrauch von 20 m³ nicht mehr zugrunde gelegt
wird, bei den absetzbaren Wassermengen für Landwirtschaft u.a. aber ein
Mindestverbrauch von 40 m³ je Person angesetzt wird, antworten Bürgermeister Kranz
und Gemeindeamtsinspektor Wirtz, dass die Grundlage zur Mindestveranlagung mit 20
m³ nicht mehr vorhanden ist. Die neue Staffelung in Form des Splittings lässt dies nicht
mehr zu. Im Gegensatz hierzu muss aber im Bereich der absetzbaren Wassermenge mit
einem Mindestvolumen von 40 m³ je Person kalkuliert werden, da man sonst durch
erhebliche Absetzungen auf einen Negativverbrauch resultieren könnte.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß
(Abwassergebührensatzung) (Anlage 10) zu beschließen. (Die Gebührenangabe in § 9
Abs 11 wurde auf 3,23 € korrigiert)